Urlaubsanspruch wenn Krankgeschrieben

12. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
claudiabuchholz81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch wenn Krankgeschrieben

Ich habe zum 01.01.2012 einen Neuen AG und nun habe ich zum 29.02.2012 gekündigt bin aber noch in der Probezeit und bin seit 30.01.2012 mit Rückenproblemen Krankgeschrieben habe ich da Anspruch auf Urlaub.

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ja, Sie haben anteiligen Urlaubsanspruch für 2/12 des vereinbarten Jahresurlaubs.

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

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#2
 Von 
claudiabuchholz81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

was is mit dem Monat 01/12

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#3
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

2/12 = Urlaubsanspruch : 12 * 2 . Nicht für den Monat Februar.

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#4
 Von 
claudiabuchholz81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also zusammen gefasst habe ich für dieses Jahr zwei Tage Urlaub obwohl mein Jahres Urlaub 30Tage sind dann wären er pro Monat ja 2.5 tag

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Bitte, Danke und Satzzeichen sind offensichtlich nicht Ihre Stärke. Rechnen scheinbar auch nicht.

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#6
 Von 
claudiabuchholz81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für dir Info. Ich bin nur Keine Anwätltin und habe leider nicht das Kürzel 2/12 verstanden. was ich immer noch nicht habe und rechnen kann ich wohl. Danke für die Info schade das man so unfreundlich hi8ngestellt wird nur wenn man etwas nicht verstanden hat. Sorry das ich ihre mühe beansprucht habe. mfg buchholz

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#7
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

quote:
Ich bin nur Keine Anwätltin und habe leider nicht das Kürzel 2/12 verstanden.


2/12 ist kein Kürzel sondern eine gebrochene Zahl (gesprochen: zwei Zwölftel).
;)


Gruß
AZ



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#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Geht doch. Zitieren Sie mal die komplette Klausel zum Urlaubsanspruch aus dem AV. Wird ein Tarifvertrag angewendet? Wenn ja, was steht dort zum Urlaubsanspruch.
Wieviele Tage wird pro Woche gearbeite - sprich 5- oder 6-Tage-Woche?

Der anteilige Urlaubsanspruch für die 2 Wochen wird zwischen 3,33 und 5 Arbeitstagen liegen.

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