Urlaubsanspruch wenn im Kindergarten ferien Sind.

16. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Düppiline
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)
Urlaubsanspruch wenn im Kindergarten ferien Sind.

Hallo Zusammen!
Kurze Frage.Wollte gerne wissen ob mir Urlaub zu steht wenn mein Kind im Kindergarten Ferien hat?Mein Mann bekommt da kein Urlaub!DEr Kindergarten ist in den letzten drei Wochen von den Sommerferien zu!
Bitte dringend um Hilfe.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, das kann man aus der Ferne für deinen Fall nicht beurteilen. Der § 7 Bundesurlaubsgesetz (<- per google leicht zu finden) ist da ziemlich allgemein gehalten und berücksichtigt sowohl Belange der Firma als auch anderer Mitarbeiter unter sozialen Aspekten.

MfG

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Düppiline,
leider eine schlechte Nachricht, du hast gesetzlich keinen Anspruch, in dieser Zeit Urlaub bekommen zu müssen, da Kinderbetreuung DEIN privates Problem ist.
Gibt es bei euch am Jahresanfang keine Urlaubsliste in die jeder seine Wünsche einträgt?
Wenn du tatsächlich keine Urlaub in dieser Zeit erhälst, frag in der Verwandtschaft und bei den anderen Eltern in der Kita rum - vielleicht könnt ihr euch gegenseitig helfen, indem ihr euch den Zeitraum teilt.
Das ist leider das Dilema von berufstätigen Eltern.
Ich hoffe für dich, dass dein Chef dir diesen Zeitraum Urlaub gewährt (ist dann übrigens natürlich von deinem Jahresurlaub abzuziehen).
Wie hatten das Glück, einen staatlichen Kindergarten zu haben, der ganzjährig offen hat.
Leider hört man von Chefs oft bei dieser Problematik "das hätten sie sich vorher überlegen sollen, bevor sie Kinder bekommen" - Gruß an Frau von der Leyen, die erkannt hat, dass das Betreuungsproblem wirklich groß ist für die Berufstätigen.

17x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Ich empfehle gerne, da steht das meiste, was man über den Urlaubsanspruch wissen sollte:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

hallo, also bei mir musste die Kita für die Ferien eine Notbetreueung vorschlagen, den ein berufstätiger hat darauf anspruch auch in ferien, man bezahlt ja trotzdem voll.
Eine Notbetreuung findet dann ewntuell in einer weiter entfernter Kita, aber es ist machbar. Frage doch einfach in deiner Kita nach Notbetreuung, sie müssen es dann organisieren und mit anderen Kita absprechen.
Ansonsten privat eine Studentin oder so arangieren und in der Steuererklärung als Betreuungskosten von steuern absetzen versuchen (vorausgesetzt du hast genug zum absetzen) Bei ergänzender ALGII nach Betreuungskosten fragen und antrag stellen (gibts 130€ pro Kind im Monat).

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
z103@gmx.net
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich finde es auch generell unfair, den Eltern einfach einen Zettel mit den Schließzeiten der Kita in die Hand zu drücken. Eigentlich eine Frechheit :kotz: - schließlich bezahlt man ja dafür.

Ich gebe mina37 Recht, in der Regel kann man in dieser Zeit das Kind in eine andere Einrichtung (im Einzugsgebiet) bringen. Aber will man das?

-----------------
"Datenschutz geht jeden an!"

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schweiz04
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,
als berufstätige Eltern hat man einen Anspruch auf eine durchgehende Betreuung.
Das steht im Sozialgesetzbuch VIII § 22a Abs. 3 Satz 2.
Gilt seit dem 1.1.2006!!!
Vielfach halten sich aber die Kindergärten nicht daran und schließen ohne den Eltern Alternativen zu bieten.
Ich kann euch nur raten euch dagegen mit dem Hinweis aufs SGBVIII zu wehren!
Dies ist übrigends ein Bundesgesetz und gilt folglich bundesweit!

12x Hilfreiche Antwort

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