Urlaubsanspruch/Gesetzlicher Urlaub

8. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Thomas1111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Urlaubsanspruch/Gesetzlicher Urlaub

Wenn mir laut Gesetzgeber 20 Tage Mindesturlaub zustehen, sind sie dann auch schon verbraucht, wenn der genommene Urlaub in diesem Jahr bisher fast nur aus Resturlaub aus dem Vorjahr bestand?

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9 Antworten
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#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wenn bei euch urlaub nach dem burlg gewährt wird, ist der urlaub aus dem vorjahr bereits verfallen. urlaub ist im kalenderjahr zu nehmen und muss beantragt werden. wenn das nicht geschieht, verfällt er - bei strenger betrachtung. übertrag erfolgt nur, wenn urlaub aus persönlichen oder dienstlichen gründen nicht genommen werden konnte.

>> burlg lesen!

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@Thomas wenn der Urlaub übertragen wurde, kann man den in den ersten 3 Monaten des Jahres noch nehmen. Was bis dahin nicht genommen wurde verfällt. Mit dem Anspruch auf Urlaub für 2007 hat das nichts zu tun. Der wird dadurch nicht reduziert.

MfG

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#3
 Von 
Thomas1111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein Chef verspricht uns (mündlich) dass ein Urlaub bei ihm nie verfällt, was dazu führt, dass einige ältere Kollegen schon 100 Tage und mehr vor sich herschieben... manche scheinen sogar stolz darauf zu sein...

Ich habe keine Lust, da mitzumachen. Vertaglich stehen mir 32 Tage zu. Allerdings ist mein "Konto" im Moment auf 42 angewachsen... 3 Wochen zu Jahresbeginn bestanden ausschließlich aus Resturlaub.

Einen schriftlichen Antrag für die Zeit um Weihnachten hat er mir unter dem Vorwand zurückgegeben, er könne noch nicht genau sagen, ob aus seinem Wunsch, in dieser Zeit ein besonderes Projekt durchzuführen. In 3 Wochen könne er mehr dazu sagen...

Ich befürchte, die Sache hat irgendwo einen Haken.

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#4
 Von 
Thomas1111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin ja flexibel, möchte nur alle Tage haben, die man mir versprochen hat. Wenn ich es einige Wochen oder besser Monat im Voraus wüsste, könnte ich auch eine Reise planen. Wenn ich meinen Abteilungsleiter frage, ob z.B. im Oktober Urlaub möglich ist, wird er meist sehr laut und regt sich auf: "Woher soll ich das denn jetzt schon wissen?" Vorletztes Jahr habe ich im März gefragt, ob ich im April einige Tage frei bekommen könne und er hat mich angeschrien, dass ich ihn vor November nicht mehr mit so etwas belästigen solle...

Kann man auch eine Art offenen Antrag stellen, in dem man den Chef bittet, für alle noch verbleibenden Tage einen Vorschlag zu machen, damit man nachher nicht vorgeworfen bekommen kann, man hätte den Urlaub nie abgefragt oder keinen richtigen Antrag gestellt?

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#5
 Von 
Thomas1111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Beste habe ich von einer Kollegin gehört... während ich nicht dabei war, hat mein Abteilungsleiter mit Sprüchen um sich geworfen wie: "Ich weiß garnicht, warum der noch Urlaub bekommen soll. Der war doch in diesem Jahr schon lange genug weg, als er krank war."

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#6
 Von 
Thomas1111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

@blaubär49: gibt es denn eine Vertragsklausel, die ich möglicherweise übersehen habe, und die uns komplett vom BURL entbinden kann?

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

BURL heißt so, weil das der Mindeststandard für jeden Arbeitnehmer ist. Tarifverträge können den AN nur besserstellen aber nie schlechter.
Laut BURL ist der Jahresurlaub an einem möglichst großem Stück zu nehmen, da er der Erholung dient (ja, ja, ich weiß, viele AG machen schon Probleme, wenn man mehr als 2 Wochen am Stück nehmen möchte).
Grundsätzlich würde ich so verfahren, dass ich am Anfang des Jahres schriftlich dem Chef mitteile, wann ich gerne Urlaub nehmen möchte und um Zustimmung bitte. Bei Ablehnung soll er eine Alternative nennen.
Urlaub muss planbar sein, man ist ja in der Familie nicht alleine (Ehefrau, Schulferien Kinder usw.).
IM ÖD ist es übrigens möglich, den Urlaub bis zum 30.9. zu nehmen (Ländersache).

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#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

*.... er hat mich angeschrien, dass ...*

... klingt nicht unbedingt so, dass ich bei einem solchen arbeitsklima auf mündliche zusagen bauen würde.
konkret hilft eines: antrag auf urlaub schriftlich stellen und mitteilen, dass ich ihn als genehmigt ansehe, wenn nicht binnen 14 tagen ... du kannst darauf beharren, dass du eine antwort brauchst, weil du z.b. planen musst. .. nur nicht einschüchtern lassen!

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#9
 Von 
Thomas1111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich denke, so werde ich das machen. Der hat mir ja den letzten Antrag zurückgegeben, mit der Begründung, er könne erst in 2-3 Wochen dazu etwas sagen. Mündlich hat er mir zugesagt, dass ich bis zum 6.8. eine konkrete Antwort erhalte. ein weiterer Grund war : "Sehen sie sich doch mal auf meinem Schreibtisch um, meinen Sie ich finde hier etwas wieder? Sie ist besser bei Ihnen aufgehoben...."

Ich habe sie an mich genommen mit dem Satz: "Na schön. Ich hebe den Antrag für Sie so lange auf..."

Da ich dann nicht anwesend sein werde, werde ich sie ihm durch die Sekretärin aushändigen lassen (am 6.8., wenn er aus seinem Urlaub zurück ist) mit dem Hinweis, dass ich noch am selben Tag meine Emails kontrollieren werde, und mit einer Genehmigung rechne, und dass ich meiner Freundin abends eine Zusage für den Termin machen kann, sofern ich keine Mail mit einem besseren Vorschlag von ihm vorfinde... oder ist Email möglicherweise nicht der beste Weg dafür? Ich werde in der Zeit ein paar Tage meines Resturlaubs "abarbeiten" und nicht im Lande sein :)

-- Editiert von Thomas1111 am 11.07.2007 05:58:27

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