Urlaubsanspruch/tage Ausbildung

20. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lea1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Urlaubsanspruch/tage Ausbildung

Hallo Leute,

kurze Sachverhaltsschilderung:
Ich bin in der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Meine Ausbildung endet am 07.06.2016. (mündliche Prüfung)
In meinem Ausbildungsvertrag ist folgender Urlaubsanspruch: 1. Jahr 27 Tage 2. Jahr 25 Tage und 3. Jahr 25 Tage.
Zudem ist für das Feld des 3. Jahres ist extra ein Unterpunkt aufgelistet in dem steht:

Zitat:
Wird der Auszubildende im laufenden Kalenderjahr über 6 Monate beschäftigt, so steht ihm der gesamte Jahresurlaub zu

Die Ausbildung endet im Vertrag mit dem 31.08.2016. Wie bekannt endet dies aber mit bestehen der mündlichen Abschlussprüfung (also am 07.06.2016).

In diesem Jahr habe ich bereits 6 Urlaubstage genommen. Meiner Meinung nach habe ich daher noch 19 Urlaubstage. Da ich mit dem 07.06.2016 über 6 Monate in diesem Jahr dort beschäftigt bin.

Mein Chef meint allerdings das stimmt nicht. Das wäre doch Schwachsinn. Die Urlaubstage werden berechnet (25 Tage / 2 = 12,5). Somit hätte ich nach seiner Auffassung noch 6,5 Tage.

Was sagt ihr?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat:
Da ich mit dem 07.06.2016 über 6 Monate in diesem Jahr dort beschäftigt bin.


Mathe ist aber nicht so Ihre Stärke ;)

Am 07.06.2016 sind Sie genau 5 Monate und 7 Tage beschäftigt, also keinesfalls über 6 Monate.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Es wird aufgerundet.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Es wird aufgerundet.


Worauf sollte sich denn jetzt diese Bemerkung beziehen?

Sollten Sie meinen Beitrag meinen (wovon ich jetzt mal nicht ausgehe), wäre es falsch.

Wenn Sie hierauf

Zitat (von Lea1234):
Die Urlaubstage werden berechnet (25 Tage / 2 = 12,5). Somit hätte ich nach seiner Auffassung noch 6,5 Tage.


Bezug nehmen wollen, dann ist das richtig. Sprich man würde bei 13 Urlaubstagen und somit 7 Resturlaubstagen landen.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.