Hallo zusammen,
Mitte August 2008 habe ich meinen Arbeitsvertrag gekündigt, weil mir ein neuer Arbeitsplatz angeboten wurde. Leider hatte ich meine schriftliche Kündigung ein paar Tage zu spät abgeschickt und hätte so eine Kündigungsfrist zum 31.12.2008 einhalten müssen. Mein neuer Arbeitgeber drängte mich möglichst schnell bei ihm anzufangen, so dass ich Angst hatte die Stelle nicht zu bekommen, wenn ich erst zu Anfang 2009 hätte anfangen können. Also vereinbarte ich mit meinem alten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, nach vorheriger Beratung durch einen Rechtsanwalt.
Dieser Aufhebungsvertrag sah einige Pflichten für mich vor, die ich nun alle erfüllt habe. Gleichzeitig enthielt der Vertrag auch die folgende Klausel: „Unbeschadet der Verpflichtungen aus &1 sind mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.09.2008 alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis erloschen.“
Bei meinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis hatte ich noch einen Urlaubsrestanspruch von 14 Urlaubstagen. Dieses teilte ich dem Arbeitgeber in meiner Kündigung mit, ebenso wie den Anspruch auf 40 Überstunden. Aufgrund der kurzen Zeit zwischen der Abgabe der Kündigung und dem Ausscheiden aus meinem Arbeitsverhältnis (abschicken der Kündigung am 20.08.2008 – 30.09.2008) wollte mein Arbeitgeber mir den Urlaub nicht mehr gewähren.
Jetzt meine Frage: Steht mir ein finanzieller Ausgleich für den nicht genommenen Urlaub und evtl. auch für die Überstunden zu? Wenn ja kann ich diesen jetzt noch einfordern oder ist das dafür vielleicht schon zu spät?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Urlaubsansprüche trotz Aufhebungsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Unbeschadet der Verpflichtungen aus &1 sind mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.09.2008 alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis erloschen.“
Einfacher Satz. Man hätte weitere Wünsche in den Aufhebungsvertrag aufnehmen müssen.
K.
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Was heißt "Man hätte weitere Wünsche in den Aufhebungsvertrag aufnehmen müssen." Hätte da drin stehen müssen, dass mir noch mein Resturlaub zusteht. Das hätte der Arbeitgeber nicht unterschrieben. Deswegen frage ich ja.
Danke
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Das man Geld will, oder Urlaub oder ein Ausgleich.
Man einigte sich den Vertrag zu einem früheren Termin aufzuheben und als erledigt zu betrachten. So habt man den früheren Termin eben mit Urlaubsanspruch gekauft. Das hätte ich als Chef auch unterschrieben.
K.
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Meines Erachtens kann man den Urlaubsanspuch (bzw. dessen Abgeltung) nicht einzelvertraglich 'erledigen', da dieser gesetzlich geregelt ist. Die Überstunden kann man - glaub ich - schon mit so ner Klausel 'kicken'.
Warum hat denn der befragte Anwalt nichts dazu gesagt?
Dann könnte man nie vereinbaren "Ich gehen sofort" sondern nur "ich gehe nach 14 Tagen Urlaub" ? Das kanns nicht sein, ist ja gut möglich das der neue Chef den Urlaubsanspruch übernimmt. Oder wenn ich im Lotto gewinn muss ich erst meinen Urlaub nehmen :-)
K.
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Der Anwalt hat leider dazu gar nichts gesagt. Den hatte ich nur dazu befragt, wie ich da jetzt rauskomme und wie die Kündigungsfristen sind etc. Und der hatte mir eben geraten mich mit dem alten Arbeitgeber zu einigen und einen Aufhebungsvertrag abzuschließen.
'Das kanns nicht sein,'
Warum nicht?
'ist ja gut möglich das der neue Chef den Urlaubsanspruch übernimmt.'
Warum sollte der das? Ist nicht sein Bier, da der Anspruch im alten Arbeitsverhältnis entstand.
'Der Anwalt hat leider dazu gar nichts gesagt.'
Als Anwalt für Arbeitsrecht, sollten ihm solche Art Klauseln eigentlich bekannt sein und er hätte warnen können, dass man sich den Vertrag daraufhin genau anschaut (oder anbieten können, dass er sich den Aufhebungsvertrag anschaut auf Formulierungen, die ein Laie für harmlos hält, die einen aber Geld kosten können, wenn man keine Ahnung hat).
ja, leider hat mich der Anwalt vor solcherlei Klauseln nicht gewarnt. Deswegen ja jetzt meine Frage, ob es sich lohnt dafür einen Anwalt einzuschalten und das zu erstreiten.
Bin mir nicht 100%ig sicher (wir sind hier im Forum alle nur interessierte Laien).
Vielleicht mal bei http://www.frag-einen-anwalt.de nachfragen. Die sind nicht so teuer.
Da steht sogar schon die Antwort:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=16016&ccheck=1
-- Editiert von hamburgerin01 am 02.02.2009 19:07
Danke für den Link.
Auch von mir Danke und großeses Lob @hamburgerin01!
ich war zu faul zum suchen.
"Unverzichtbare gesetzliche Ansprüche sind u.a. Urlaubsabgeltungsansprüche für den Mindesturlaub"
Na der Mindesturlaub ist meist geringer als der im Vertrag !!
K.
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'Na der Mindesturlaub ist meist geringer als der im Vertrag'
Na und? Wenn ich das von dir bisher Geschrieben richtig lese, dann hast du ja so getan, als ob es gar nichts mehr gäbe, wegen der Klausel.
Und glaubst du irgend ein Anwalt ändert meine Meinung ! Dazu muss ich schon ein passendes Urteil lesen.
Ich finde für eine Sache immer drei Anwälte mit 4 Meinungen
K.
Bundesarbeitsgericht (Urteil):
http://www.rechtsanwalt.com/288-11744-urteil-urlaub-anspruch-auf-urlaub-nach-aufhebungsvertrag/
Ach venotis, wenn ich dann so ein nettes feedback krieg, dann such ich doch gerne, auch für dich
-- Editiert von hamburgerin01 am 02.02.2009 21:52
Da geb ich mich doch geschlagen und ändern fortan meine Meinung :-)
K.
hallo Mustermann,
das nenn ich Größe
@hamburgerin01 Ich gehe sowieso zu sparsam mit Lob um *rotwerd*
... und wenns um Urteile geht bin ich eigentlich immer zu faul zum suchen *nochröterwerd*
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@mustermann2000 da können wir ja jetzt zum Spaßteil übergehen ...
für Alle! Mit ->
Dann nochmals vielen Dank an alle.
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