Urlaubsantrag - Habe ich Anspruch auf den mir mündlich zugesagten Urlaub?

28. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
schiefernagel
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)
Urlaubsantrag - Habe ich Anspruch auf den mir mündlich zugesagten Urlaub?

Hallo!!


Habe heute bei meinem Arbeitgeber angerufen, wegen des Antrags des Urlaubs Ende April(1 Woche). Hatte den Urlaub schon im November 2005 beantragt. Mir wurde der Urlaub in der Zwischenzeit bis jetzt 3x mündlich zugesagt. Jetzt sagte mein AG mir, das ich den Urlaub wahrscheinlich nicht bekommen würde. Ich bin seit 9 Monaten krankgeschrieben wegen eines Kreuzbandrisses und werde in 2 Wochen wieder arbeiten können. Habe ich nun einen Anspruch auf den mir mündlich zugesagten Urlaub? Es wäre nett, wenn Ihr mir helfen könnt.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Hallo schiefernagel, kannst du die Zusagen nachweisen (Zeugen)? Warum soll der Urlaub nun plötzlich nicht mehr möglich sein?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schiefernagel
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Venotis!

Meine Frau hat 2x am Telefon mitgehört, wie mir der Urlaub zugesagt wurde. Keine Ahnung warum der Urlaub nicht möglich ist. Ich denke mal, wegen der langen Krankzeit.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
Keine Ahnung warum der Urlaub nicht möglich ist.


Einen wichtigen Grund zur Absage sollte es bei vorliegender Genehmigung schon geben.

quote:
Ich denke mal, wegen der langen Krankzeit.


Das ist jedenfalls kein wichtiger Grund um den genehmigten Urlaub abzusagen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 657x hilfreich)

Ihre Frau hat die telef. Zusagen mitgehört, haben Sie eine Freisprecheinrichtung?

Wie schon gesagt, müssen Sie das im Zweifel beweisen können, ansonsten gilt der unterschriebene Urlaubsantrag als genehmigt.

Auch wenn es verständlich ist, dass Ihr AG - nachdem Sie 9 Mt. krank waren und so ziemlich gleich im Anschluß daran in Urlaub gehen wollen - nicht erfreut ist, müssen besondere betriebl. Gründe vorhanden sein, um IHnen den Urlaub zu verwehren.

Immer vorausgesetzt, eine Zusage können Sie glaubhaft (Ihre Frau hat mitgehört?) beweisen.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
schiefernagel
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!!

Danke für eure Hilfe!!!!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.530 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.202 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.