Hi,
bei uns in der Firma hat es in der Personalabteilung einen Personal-Wechsel gegeben. Dementsprechend ist unser Ansprechpartner weg bzws wird ausgetauscht mit dem wir sonst auch unseren Urlaub abgesprochen haben.
Kurze Frage dazu:
Ich habe von der Person aus der Personalabteilung meinen Urlaub für nächstes Jahr schon schriftlich bestätigt bekommen und gebucht, dieser wird doch auch bei Personalwechsel übernommen, oder?
Ich habe grade etwas bedenken, wenn der neue Personalansprechpartner kommt und "anders" planen will, es Probleme geben kann. Kann das sein? Oder ist der Urlaub sicher, wenn ich es schriftlich habe (auch wenn es eine Person bestätigt hat, die jetzt nicht mehr bei uns arbeitet)?
Danke im voraus
Urlaubsantrag genehmigt - Frage
27. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 27. November 2017 | 12:48
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsantrag genehmigt - Frage
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. November 2017 | 12:53
Von
Status: Weiser (17464 Beiträge, 6499x hilfreich)
/// Ich habe von der Person aus der Personalabteilung meinen Urlaub für nächstes Jahr schon schriftlich bestätigt bekommen ...
Wenn jemand neu in die Verantwortung kommt, ist er doch an die Zustimmung gebunden, die sein/e Vorgänger/in erteilt hat.
Und jetzt?
Schon
268.292
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten