Urlaubsantrag unterschreiben

13. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Duale
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Urlaubsantrag unterschreiben

Hallo, wir haben in der Abteilung unseren Urlaubsplan erstellt. Mein Teamleiter möchte aber die Urlaubsanträge für Sommer 2018 (Juli) noch nicht unterschreiben. Er sagt, er hätte bis 6 Wochen vor Urlaubsantritt dafür Zeit. Ich kann also noch keinen Urlaub buchen, oder? Ab wann gilt der Urlaubsantrag als genehmigt? Ich habe den Urlaubsantrag bereits am 11.01.2018 abgegeben

-- Editiert von Duale am 13.02.2018 00:35

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von Duale):
Ich habe den Urlaubsantrag bereits am 11.01.2018 abgegeben

Dafür gibt es einen Nachweis? Welchen genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Duale
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Datumsstempel ist auf dem Antrag und der Antrag liegt immernoch in der Unterschriftenmappe ab

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// Er sagt, er hätte bis 6 Wochen vor Urlaubsantritt dafür Zeit.

Da möchte mich doch interessieren, woher er dies hat. Es mag für viele Fälle passen, für andere dann aber doch nicht.
Es gibt eine andere Faustregel, wonach ein Urlaubsantrag als genehmigt gilt, wenn nach 4 Wochen nichts entschieden ist - aber das gilt auch so nicht, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass Selbstbeurlaubung ein nogo ist.
Also gilt es wohl, dem Kameraden zu erklären, bis wann spätestens Bestätigung oder Absage vorliegen müssen, weil ihr ja Entscheidungen zu treffen habt. Und dass es ein Arbeitsgericht gibt, dass ggf. anzurufen ist.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Einen BR gibt es nicht? Der könnte helfen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Duale
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

leider ist der BR nicht solche große Hilfe. Es gab schon Gespräche. Die Herrschaften wussten es selbst nicht so genau

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Duale):
Die Herrschaften wussten es selbst nicht so genau

Dann wissen sie vermutlich auch nicht dass sie dieses Thema in einer Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber regeln könnten? Naja, vermutlich wissen sie noch nicht mal dass sie ihre Wissenslücken auf Kosten des Arbeitgebers mittels Schulung füllen könnten...

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Der BR muss alle 3 Monate eine Betriebsversammlung abhalten. Diese Frage sollte unbedingt auf so einer Versammlung gestellt werden. Dann merken alle, wie kompetent dieser BR ist...seufz.
Wer wählt denn diese Dumpfbacken?

Sind bei Ihnen nicht auch gerade Wahlenˋ? Da lohnt sich doch ein Neuanfang. Es dürfen sich auch einfach nur interessierte Kollegen auftstellen lassen!!

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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