Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe ab dem 16.8.2004 für 4 Wochen Urlaub. Ich fliege in meinem Urlaub nach Tokio.
Der Urlaub ist schriftlich genehmigt und ich habe eine Kopie des Urlaubsschein.
Ich bin allerdings am Rücken erkrankt, sodaß ich nächste Woche nicht arbeiten kann.
Kann ich direkt nach meiner Krankheit meinen genehmigten Urlaub antreten oder kann er mir verwehrt werden ?
Muß man bevor man Urlaub antritt irgendeine Menge von Tagen wieder gearbeitet haben ?
Ich hoffe Jemand hier kann mir weiterhelfen.
Vielen dank im vorraus.