Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe ab dem 16.8.2004 für 4 Wochen Urlaub. Ich fliege in meinem Urlaub nach Tokio.
Der Urlaub ist schriftlich genehmigt und ich habe eine Kopie des Urlaubsschein.
Ich bin allerdings am Rücken erkrankt, sodaß ich nächste Woche nicht arbeiten kann.
Kann ich direkt nach meiner Krankheit meinen genehmigten Urlaub antreten oder kann er mir verwehrt werden ?
Muß man bevor man Urlaub antritt irgendeine Menge von Tagen wieder gearbeitet haben ?
Ich hoffe Jemand hier kann mir weiterhelfen.
Vielen dank im vorraus.
Urlaubsantritt nach Krankheit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo!
Es kommt auf Ihren Cheff drauf an, er kann natürlich sagen, das Sie vorher arbeiten müssen, in den meisten Fällen muß man wenigstens einen Tag Arbeiten gewesen sein.
Natürlich muss man nach Krankheit nicht gearbeitet haben, bevor man den vorher genehmigten Urlaub antritt.
Ich persönlich fände es halt je nach Lage des Einzelfalls nett, meinen Arbeitsplatz und die Unterlagen zu übergeben und vielleicht noch einiges zu klären, Liegengebliebenes aufzuarbeiten usw.
Natürlich hat eine Krankheit kurz vor Urlaubsantritt immer einen fatalen Beigeschmack und ich würde schon allein von daher alles unternehmen, dass kein Raum für Verdächtigungen bleibt.
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Wenn man krank ist, ist man krank, hat man Urlaub, hat man Urlaub. Ganz einfach. Dazwischen gibt es keine Übergangszeiten.
Es passiert im Normalfall recht selten, dass Krankheit und Urlaub direkt aneinander grenzen, aber wenn, ist dies selten geplant. Daher würde ich mir erst einmal keine Sorgen machen. Natürlich, schwarze Schafe gibt es immer bei AN, und um zu zeigen, dass man nicht dazu gehört, kannst du ja kurz mit deinem Chef sprechen und ihm klarmachen, dass du "gesund bist" und daher ohne weiteres die Reise antrittst. Sollte dir dein Chef dann den Urlaub streichen, muss er die Stornogebühren zahlen.
Schöne Reise!
Marion
"und ich würde schon allein von daher alles unternehmen, dass kein Raum für Verdächtigungen bleibt. "
das unterstreiche ich! ganz unjuristisch wäre es gut, wenn sie alles ihnen mögliche tun, damit ihre vertretung (und der arbeitgeber) nicht absäuft. und wenn sie nur anbieten können, 2-3 h am telefon alles zu besprechen, was noch offen ist.
schönen urlaub
ureta
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