Urlaubsauszahlung & vertraglich geregelte Arbeitszeit

25. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
go573513-77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsauszahlung & vertraglich geregelte Arbeitszeit

Hallo allerseits,

angenommen man habe folgendes Problem:

Ein Arbeitgeber hat im Sinne der momentanen Klausurenphase eines Werkstudenten dessen Arbeitszeit mehr als halbiert bzw. den Urlaub, der ihm ggf. noch vertraglich zusteht, auf Februar und März "vorläufig" verteilt. Er habe diesen Monat nur 30 Stunden gearbeitet, ging aber davon aus, dass sich seine Urlaubstage positiv auf seine geleisteten Stunden und demnach sein Gehalt auswirken.

Trotzdem wurde er nur für 30 Arbeitsstunden bezahlt. Er würde morgen das Gespräch mit seinem Arbeitgeber suchen, bittet aber schon um fachlichen Rat, um ggf. rechtzeitig Schritte einleiten zu können. Dazu ein paar Hintergrundinfos:

Er ist dort als Werkstudent seit 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 angestellt. Es handelt sich also um ein auf 6 Monate befristetes Arbeitsverhältnis.

Von Oktober bis Januar hat er immer mindestens 60 Arbeitsstunden geleistet.
Im Vertrag heiße es: "Die Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen, dies beinhaltet auch die Arbeit an Wochenenden und Feiertagen, beträgt jedoch mindestens 50 Stunden monatlich."
In einem Gespräch von vor ein paar Wochen sicherte ihm die Verantwortliche zu, in den letzten beiden Monaten nicht mehr als 70 Stunden, eher 60 Stunden pro Monat arbeiten zu müssen. Er hoffe, dass er das nicht falsch verstanden habe, also sie eigentlich meinte, dass es sich um 60 bis 70 Stunden innerhalb von zwei Monaten handeln sollte. Kommen wir aber zum Urlaub.

Zum Thema Urlaub stehe im Vertrag folgendes: "Der Urlaub des Arbeitnehmers beträgt 19 Tage. Für die Berechnung wird von durchschnittlich 4 Arbeitstagen in der Woche ausgegangen."
Er hat vor diesem Monat nur zwei Urlaubstage in Anspruch genommen. Bezahlt wurden die beiden Urlaubstage mit jeweils 5 Arbeitsstunden Lohn.
Wird der Urlaub von 19 Tagen halbiert, weil es sich um ein auf ein halbes Jahr befristetes Arbeitsverhältnis handelt, obwohl es so nicht im Arbeitsvertrag steht? Hätte er mit diesem Arbeitsvertrag überhaupt Anspruch auf Urlaubsauszahlung? Wie bereits beschrieben wurde verbal vereinbart, dass seine restlichen Urlaubstage unabhängig von ihrer Menge auf seine Klausurenphase im Februar und März fallen werden. Diese sind im Übrigen allerdings auch nicht in den Arbeitsplänen ausgewiesen. Er sieht dort nur seine Arbeitstage, und eben dass er weniger als vorher arbeiten zu habe.

Um auf den Punkt zu kommen: wie sollte er vorgehen, wenn sein Arbeitgeber sich quer stellt, also z.B. im schlimmsten Fall es für Februar bei dem Gehalt für 30 Stunden belässt und ihn im März ähnlich behandelt? Hätte er für den Februar ein Recht auf Gehalt entsprechend von 50 Arbeitsstunden? Wäre es ihm möglich seinen Resturlaub von 17 bzw. 8,5 Urlaubstagen gültig zu machen, auch wenn von der Urlaubsvergütung im Arbeitsvertrag nix steht und die vorliegenden Arbeitspläne seine Urlaubstage nicht mal eingetragen haben?

Vielen Dank im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Für 50 Std. pro Monat muss der AG den Lohn zahlen. Mindestens.

Zitat (von go573513-77):
Er würde morgen das Gespräch mit seinem Arbeitgeber suchen, bittet aber schon um fachlichen Rat, um ggf. rechtzeitig Schritte einleiten zu können.
Das wird nicht zu schaffen sein. Was würde er denn heute noch einleiten können?
Zitat (von go573513-77):
Bezahlt wurden die beiden Urlaubstage mit jeweils 5 Arbeitsstunden Lohn.
Urlaub darf nicht mit Stunden bezahlt werden. Der Student muss Geld erhalten für die beiden Urlaubstage. d.h. mit seinem üblichen Lohn für je 5 Std. Oder bekommt er Gehalt?

19 Tage für 1 Jahr ist nicht erlaubt.
Zitat (von go573513-77):
Hätte er mit diesem Arbeitsvertrag überhaupt Anspruch auf Urlaubsauszahlung?
Ja. Wenn er den Urlaub bis zum 31.3. nicht nehmen könnte, müsste der AG den Restanspruch abgelten/auszahlen.

Aber er kann und soll ihn doch nehmen. In 02 und 03. Diese Zeit wird bezahlt wie Lohn.
Der Student sollte die Resturlaubstage jetzt beantragen, dann nach Genehmigung auch nehmen und für seine Klausurphasen nutzen.
In den Arbeitsplänen/Dienstplänen müsste dann sein Urlaub noch berücksichtigt werden. Wie könnte dort jetzt was stehen?
Zitat (von go573513-77):
Hätte er für den Februar ein Recht auf Gehalt entsprechend von 50 Arbeitsstunden?
Ja.
Zitat (von go573513-77):
Wäre es ihm möglich seinen Resturlaub von 17 bzw. 8,5 Urlaubstagen gültig zu machen,
Ja, aber bisher steht dem *Urlaub machen* wohl nichts im Wege.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go573513-77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort Anami! Ich bin rechtswissenschaftlich ein Leihe, weshalb meine Fragen vielleicht etwas doof sind, aber:

Zitat (von Anami):
Für 50 Std. pro Monat muss der AG den Lohn zahlen. Mindestens.


Auch wenn (vertraglich) kein Minusstundenkonto vereinbart wurde, geschweige denn vorhanden ist? Die monatliche Arbeitszeit wurde/wird natürlich beim AG vor Ort dokumentiert. Der AN besitzt zumindest die Lohnabrechnungen bis einschließlich Februar, auf denen die geleisteten Stunden ausgewiesen sind.

Zitat (von Anami):
Zitat (von go573513-77):
Er würde morgen das Gespräch mit seinem Arbeitgeber suchen, bittet aber schon um fachlichen Rat, um ggf. rechtzeitig Schritte einleiten zu können.
Das wird nicht zu schaffen sein. Was würde er denn heute noch einleiten können?


Damit sind nicht direkt rechtliche Schritte gemeint. Er möchte sich Rat suchen und ein wenig vorbereitet sein, um nix großartig falsch zu machen.

Zitat (von Anami):
Zitat (von go573513-77):
Bezahlt wurden die beiden Urlaubstage mit jeweils 5 Arbeitsstunden Lohn.
Urlaub darf nicht mit Stunden bezahlt werden. Der Student muss Geld erhalten für die beiden Urlaubstage. d.h. mit seinem üblichen Lohn für je 5 Std. Oder bekommt er Gehalt?


Er bekommt Lohn. Also hast du mich in dem Sinne richtig verstanden, dass er für zwei verwendete Urlaubstage bezahlt wurde, als hätte er an beiden Urlaubstagen jeweils 5 Stunden gearbeitet. Die Frage ist, ob der AG sich daran zu halten hat, oder der AG nach eigenem Ermessen die "Bezahlung" für Urlaubstage ändern kann. Im Arbeitsvertrag steht nichts darüber, wie hoch Urlaubstage dem AN zu "bezahlen" sind.

Zitat (von Anami):
19 Tage für 1 Jahr ist nicht erlaubt.


Demnach muss es sich um 19 Urlaubstage allein für die sechs Monate handeln? Zu erwähnen sei noch, dass die Tätigkeit in einer Tankstelle ausgeführt wird, die 7 Tage die Woche in Betrieb ist.

Zitat (von Anami):
Aber er kann und soll ihn doch nehmen. In 02 und 03. Diese Zeit wird bezahlt wie Lohn.
Der Student sollte die Resturlaubstage jetzt beantragen, dann nach Genehmigung auch nehmen und für seine Klausurphasen nutzen.
In den Arbeitsplänen/Dienstplänen müsste dann sein Urlaub noch berücksichtigt werden. Wie könnte dort jetzt was stehen?


Das würde der Student dann morgen auch machen. Eigentlich war der Urlaub ja auch für Februar und März beantragt, also bereits im Januar oder Dezember. Er hatte sich gewundert, dass diese in den für alle AN einsichtbaren Arbeitsplänen nicht eingetragen waren/sind, wie es sonst üblicherweise dort geschieht, hat sich dabei aber (leider) nicht großartig was gedacht.

Zitat (von Anami):
Zitat (von go573513-77):
Hätte er für den Februar ein Recht auf Gehalt entsprechend von 50 Arbeitsstunden?
Ja.


Das würde er dem AG dann wohl erstmal verbal mitteilen, oder auch direkt schriftlich versuchen festzuhalten, indem er den AG etwas unterschreiben lässt?
Es kann gut sein, dass ich mit der angenommenen Panik des AN etwas übertreibe, aber er möchte nunmal sicher gehen.

Zitat (von Anami):
Zitat (von go573513-77):
Wäre es ihm möglich seinen Resturlaub von 17 bzw. 8,5 Urlaubstagen gültig zu machen,
Ja, aber bisher steht dem *Urlaub machen* wohl nichts im Wege.


Der AN möchte im März verständlicherweise keine 50 Stunden arbeiten und sich auf die Klausuren konzentrieren. So würde es dort mit Sicherheit auf das "Urlaub machen" hinauslaufen.

Angenommen in der Lohnabrechnung für Februar stehen nur die 30 geleisteten Arbeitsstunden, also nichts von in Anspruch genommenem Urlaub.
Hat der AG somit das Problem, dem AN 20 Stunden extra zahlen zu müssen, weil er den Vertrag "gebrochen" hat, obwohl dem AN weiterhin seine unverbrauchten Urlaubstage frei zur Verfügung stehen und er eigentlich nur 30 Stunden gearbeitet hat? Oder hat der AN vielleicht die Verantwortung zu tragen, weil er dem AG nicht rechtzeitig mitgeteilt hat, dass der Urlaub für den Februar im Plan schon im vorherigen Monat nicht ausgewiesen war?
Oder kann der AG dem AN theoretisch mindestens 70 Arbeitsstunden für den März als Ausgleich abverlangen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Du bist hier in einem Diskussionsforum, wo es keine Rechtsberatung gibt.

- Es gibt einen gesetzlichen Mindesturlaub pro Jahr. Diesen darf ein AG gern erhöhen, aber nicht unterschreiten.
Der Mindesturlaub ist im BUrlG geregelt.
- Ist ein AN nicht ein ganzes Jahr/12 Monate beschäftigt, wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet und gewährt. Hier eben die Hälfte. 1Urlaubstag entspricht 1 Arbeitstag.

Zitat (von go573513-77):
Die Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen, dies beinhaltet auch die Arbeit an Wochenenden und Feiertagen, beträgt jedoch mindestens 50 Stunden monatlich."
Es ist Sache des AG, wie er je nach Erfordernis seine AN beschäftigt. Aber lt. Vertrag hat er hier mind. 50 Std. zu bezahlen. Dabei können auch Urlaubstage sein.

Meine Empfehlung:
Heute den Urlaubsantrag (ausgehend von 19 Tg) abgeben. Dann nach Genehmigung den Urlaub antreten...und ansonsten genau nach Schichtplan/Dienstplan arbeiten.
Dem AG könnte man andeuten, dass mind. 50 Std./Monat vertraglich vereinbart sind---- und wieso man 19 Tage Urlaub habe--- mal so als zarter erster Hinweis. Der AG wird sich hüten, irgendwas zu unterschreiben. Eine Diskussion darüber empfehle ich nicht.

Zum Beschäftigungsende Ende März wird der AN sehen, was da zusammenkommt--- ob die letzte Berechnung korrekt ist---oder ob er dann noch an weitere Schritte denken müsste.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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