Urlaubsberechnung 25Std Woche

15. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
MikeKöln
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsberechnung 25Std Woche

Hallo, ich habe eine Frage zu der Berechnung meines Urlaubes. Ich arbeite 25Std. in der Woche. In einer Woche sind es vier Arbeitstag (Mo-Do) und in der darauf folgenden fünf Arbeitstage (Mo-Do+Sa). Laut Arbeitsvertrag sind mit 26 Urlaubstage zugesprochen. Es wurde mir jetzt mitgeteilt, das mein Urlaub mit 20,8 Tagen berechnet wird. Dass heißt 1 Urlaubstag wird mit dem Faktor 1,25 berechnet. Dies entspricht Ist dies so rechtens? Ich bin leider an keinen Tarifvertrag gebunden.
Viele Grüße Mike

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von MikeKöln):
In einer Woche sind es vier Arbeitstag (Mo-Do) und in der darauf folgenden fünf Arbeitstage (Mo-Do+Sa).


Immer im Wechsel? Wenn sich die 26 Tage auf Vollzeitarbeitskräfte mit regelmäßig 5 Tagen/Woche beziehen, sollten da hier eigentlich 23,4 und damit abgerundet 23 Tage zustehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Die Frage ist, ob bei euch eine 5- oder 6-Tage-Woche zugrunde liegt. Ich komme bei einer 5 Tage Woche auch auf 23,4 Urlaubstage: 26/2 + 26/2*4/5, bei einer 6 Tage Woche aber auf 21,6, aufgerundet auf 22, Rechnung wie zuvor, jedoch am Ende *4/6

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Korrektur: bei einer zugrundeliegenden 6 Tage Woche müsste der Anteil für die 5-Tage-Arbeitswochen auch gekürzt werden, dann kämen nur 19,5 Tage Urlaubsanspruch heraus. (13*5/6+(13*4/6))

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat:
Bundesurlaubsgesetz
§ 5 Teilurlaub
.....
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

Wo kommen jetzt die 20,8 Tage her?

Irgendwie rechne ich anders. Sie haben genauso viele Wochen Urlaub wie die anderen Kollegen. Wenn die Berechnung etwas anderes ergibt, ist sie falsch.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von MikeKöln):
Laut Arbeitsvertrag sind mit 26 Urlaubstage zugesprochen.
Wenn dir im Arbeitsvertrag 26 Tage Urlaub zugesagt wurden, dann hast du 26 Tage Urlaub. Egal ob irgendjemand sonst weniger ausrechnet und dir dann nur 21 Tage gewähren möchte. Wie wird die Reduzierung auf 21 denn begründet?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MikeKöln
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Begründung der Sachbearbeiterin für meinen Urlaub:
Ich arbeite 25 Stunden Woche, also 100 Stunden im Monat.
In einer Woche 21 Stunden mal 2 in der anderen 29 mal 2
42+58= 100
Und somit komme ich auf meine 100 Stunden.
5( Arbeitswoche) geteilt durch 4 (meine Arbeitstage)= Faktor 1,25
D.h für jeden freien Tag musst ich 1,25 Urlaubstage rechnen.
= So die Begründung.

Nach dieser Rechnung wird der Samstag aufgeteilt auf eine 4-Tage-Woche. Die Begründung war, dass ich die Stunden vom Samstag "vorarbeite".
Trotz dessen bin ich ja zwei mal im Monat an einem Samstag auf der Arbeit. Und diese beiden Tage werden laut dieser Rechnung außer Acht gelassen und ich bekomme kein Urlaubskontingent dafür. Oder sehe ich das falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Aus der Fragestellung hatte ich geschlussfolgert, dass die 26 Tage für Vollzeitkräfte gelten.
Aber stimmt - muss nicht so sein, wenn es auch wahrscheinlich(er) ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Die Begründung ist offenkundig Käse.
/// Ich arbeite 25 Stunden Woche, also 100 Stunden im Monat.

... schon falsch: du arbeitest 100 Stunden in vier Wochen. Nur im Feb. stimmt das überein und auch nur in Nicht-Schaltjahren.
Du arbeitest die Hälfte des Jahres 4 Tage/Woche und die andere 5 Tage/Woche - und die Anzahl der Arbeitstage pro Woche ist entscheidend für die Berechnung des Urlaubsanspruchs. 26 Wochen also mit dem Anspruch A und 26 Wochen mit Anspruch B, dann gilt die Rechnung, die Retels und ich aufgemacht haben: 26/2 + 26/2*4/5=23,4 lies 26 Tage durch Zwei (für die Hälfte des Jahres a 5 Tage) plus 26 Tage durch Zwei (für die andere Hälfte des Jahres, gekürzt um 1/5 wegen der 4-Tage-Woche).

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MikeKöln
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die ganzen Antworten! Jetzt kommt es hin, mit 23,4 Urlaubstage. Es sind dann also 24 Urlaubstage, wegen des Aufrundens. Die Formel habe ich direkt gespeichert :-)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von MikeKöln):
Jetzt kommt es hin, mit 23,4 Urlaubstage. Es sind dann also 24 Urlaubstage, wegen des Aufrundens.


Hier ist abzurunden (§5 Abs. 2 BUrlG ).

Zitat (von MikeKöln):
Nach dieser Rechnung wird der Samstag aufgeteilt auf eine 4-Tage-Woche. Die Begründung war, dass ich die Stunden vom Samstag "vorarbeite".


Wenn regelmäßig samstags gearbeitet wird, ist das zu berücksichtigen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MikeKöln
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, mein Urlaub wurde jetzt noch mal durchdacht:
Die Regelung ist jetzt, dass mir eine ganz normale fünf Tage-Woche berechnet wird, wenn ich mir eine komplette Woche Urlaub nehme (Mo-Fr/Sa). Nehme ich aber nur einen einzelnen Tag Urlaub, wird er mit dem Faktor 1,25 (5/4)berechnet (also immer noch wie eine vier Tage-Woche) Da ich aber eine 4,5 Woche arbeite, darf es meines Wissens ja nur der Faktor 1,111 sein (5/4,5).
Wenn ich mir zum Beispiel Urlaub von Sa-Fr/Sa nehme, muss ich mir dafür 6,25 Urlaubstage nehmen, statt nur 6 Tage. Sehr merkwürdig und kompliziert, finde ich.
Ich denke ich werde es einfach so hinnehmen. Wenigstens wird mein Urlaub nicht komplett mit dem Faktor 1,25 berechnet...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.997 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen