Urlaubsberechnung bei Übernahme nach Pflichtpraktikum?

5. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb430090-86
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Urlaubsberechnung bei Übernahme nach Pflichtpraktikum?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich meines Urlaubs. Vor 7 Monaten habe ich ein 6-monatiges Pflichtpraktikum (Vollzeit) im Rahmen meiner Umschulung gemacht. Der Betrieb hat mich übernommen und ich fange am 15.05. fest an, das Praktikum ging vom 01.10.16 bis 31.03.17. Bin also nur 6 Wochen nicht im Betrieb gewesen.

Wie verhält es sich mit meinem Urlaub für dieses Jahr? Ich weiß, dass mir im Praktikum selbst vom Gesetz her keiner zugestanden hat, aber wie verhält sich das mit der Festanstellung? Zählt da meine vorherige Betriebszugehörigkeit?

-- Editier von fb430090-86 am 05.05.2017 13:14

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Urlaubsanspruch ist nicht an Betriebszugehörigkeit bzw an die Dauer derselben gebunden, sondern richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz oder tariflichen oder einzelvertraglichen Bestimmungen.

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