Urlaubsbescheinigung bei dem Aufhebungsvertrag

18. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
go503075-21
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsbescheinigung bei dem Aufhebungsvertrag

Hallo zusammen,

eine kleine aber komplizierte Frage (zumindest für mich). Ich bin bei einer Firma (Firma A) tätig und möchte im Mai zu Firma (Firma B) wechseln. Da meine Kündigungsfrist sich auf 6 Monate beläuft, möchte ich mir den Wechsel durch Aufhebungsvertrag ermöglichen. Nun zu dem Sachverhalt.

Ich habe immer noch 14 Urlaubstage von dem Jahr 2020 und die muss ich bis Ende März 2021 nehmen, sonst fallen die weg. Wenn ich aber Ende April den Aufhebungsvertrag schreiben würde, würden mir insgesamt 2*4 = 8 Urlaubstage zur Verfügung stehen (für das Jahr 2021). Von diesen 8 Urlaubstagen möchte ich nur 4 bei der Firma A (mein jetziger Arbeitsgeber) in Anspruch nehmen und die restlichen 4 Tage plus 2*8 = 16+4 = 20 Tage bei der Firma B (zukünftiger Arbeitsgeber) in Anspruch nehmen. Der Jetziger Arbeitsgeber muss in dem Urlaubsbescheinigung festlegen, wie viele Urlaubstage ich bis Ende April genommen habe.

Meine Frage ich jetzt, ob das rechtlich umsetzbar ist ?. Wie viele Urlaubstage werde ich bei meinem neuen Arbeitsgeber für das Jahr 2021 bekommen, wenn ich 4 von 8 Tagen (Kalender Jahr 2021) nehmen würde. Laut der Urlaubsbescheinigung soll ich 16+4 Tage bei meinem zukünftigen Arbeitsgeber bekommen. ist das richtig ? Werden in dem Urlaubsbescheinigung die Urlaubstage des Vorjahres auch gezählt oder es werden nur die Urlaubstage für das Kalender Jahr 2021 berücksichtigt ?.

Ich hoffe, dass ich den Sachverhalt sehr eindeutig schreiben konnte.

Ich bin für jede Hilfe Dankbar.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32275 Beiträge, 5673x hilfreich)

Mich wundert zunächst die 6monatige Kündigungsfrist. Hast du eine Sonderregelung?

Zum Urlaub:
Der bisherige/jetzige Arbeitgeber ist gemäß § 6 Abs.2 BUrlG verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen, sobald das Arbeitsverhältnis endet.

Warum sollte dir dein jetziger AG denn bis 31.3. die 14 Tage nicht noch gewähren?

Wenn dir aus betrieblichen Gründen kein Urlaub gewährt wird, oder du aus Krankheitsgründen keinen Urlaub nehmen kannst... ginge das wohl.

Was du aber hier selbst möchtest, ist nicht vorgesehen. Du möchtest *alten* Urlaub aufsparen und mit zum neuen AG nehmen, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
go503075-21
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):


Was du aber hier selbst möchtest, ist nicht vorgesehen. Du möchtest *alten* Urlaub aufsparen und mit zum neuen AG nehmen, oder?


Vielen Dank für deine Antwort.

In meinem Vertrag wurde die Kündigungsfrist von 6 Monaten festgellt. Damals hatte ich den Vertrag mit der Kündigungsfrist unterschreiben aber ich merke jetzt, dass es sehr lang ist und der neue Arbeitgeber nicht 6 Monate auf mich warten möchte von daher habe ich mir Gedanken gemacht durch Aufhebungsvertrag nach 4 Monaten die Stelle bei dem neuen Arbeitgeber anzutreten.

Ja ich möchte den alten den "alten" Urlaub (für das Jahr 2021) aufsparen um ihn dann bei dem neuen Arbeitsgeber holen zu können.

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