Hallo zusammen,
Ich bin seit März 2018 bei einem Unternehmen als Werkstudentin tätig und hatte in dieser Zeit keinen bezahlten Urlaub. Ich habe zwar Urlaub
genommen aber kein Urlaubsentgeld bekommen. Es wurde mir auch immer gesagt, dass ich als studentische Aushilfe keinen Anspruch auf einen bezahlten Urlaub habe.
Außerdem habe ich zum Anfang Dezember gekündigt.
Vor einiger Zeit habe ich erfahren, dass mir doch ein bezahlter Urlaub zusteht. Ich habe meine Kündigung beim AG eingereicht und ihn gleichzeitig um eine Klärung und Auszahlung des Urlaubsentgeldes gebeten. Ich habe folgende Antwort bekommen:
1. Mein Urlaubsanspruch wird mit dem letzten Gehalt ausgezahlt.
2. Es werden jedoch Lohnsteuer und komplette Sozialbeiträge abgezogen, da ich, wie mein AG sagt, damit praktisch die Grenze von 20 Stunden/Woche überschreite und deswegen die kompletten Steuer zahlen muss. Ich habe aber das ganze November gearbeitet, jedoch nur insgesamt ca 80 Stunden, aus dem Grund wird es nicht der Realität entsprechen.
Außerdem besteht ein weiteres Problem. Ich komme nicht aus einem EU-Land und darf laut meiner Aufenthaltserlaubnis max. 120 ganze Arbeitstage/Jahr arbeiten.
Wenn die Urlaubstage dazu gezählt werden, besteht die Gefahr, dass ich die Grenze überschreite.
Deswegen hätte ich folgende Fragen:
1. Wie sollte der Urlaubsanspruch in dem Fall abgerechnet werden? (Ich war im November nicht im Urlaub und kann deswegen der Option, die mir vom AG gegeben wurde, nicht zustimmen)
2. Werden die Urlaubstage als Arbeitstage gezählt? (Wichtig für die Berechnung, ob die Grenzen 20 Stunden/Woche und 120 Tage/Jahr überschritten werden)
Vielen Dank im Voraus!
-- Editiert von 15576 am 11.11.2019 22:18
Urlaubsentgeld, nachträgliche Auszahlung (Werkstudent)
11. November 2019
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Frage vom 11. November 2019 | 21:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsentgeld, nachträgliche Auszahlung (Werkstudent)
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#1
Antwort vom 12. November 2019 | 21:44
Von
Status: Weiser (17376 Beiträge, 6470x hilfreich)
Was du dann als Urlaubsentgelt bekommst, wirst du dann sehen. Das ist der einfache Teil deiner Anfrage.
Die Auswirkungen auf andere Aspekte deiner Anfrage machen die Sache wohl unübersichtlich, so dass Antworten schwerfallen.
Und Urlaubstage können per se nicht Arbeitstage sein, aber es ist bezahlte Zeit.
Vielleicht hilft dir folgender Link
https://www.uni-bonn.de/studium/studium-in-bonn-fuer-internationale-studierende/betreuung-auslaendischer-studierender/pdf.dateien/arbeitsmoeglichkeiten-fuer-ausl.-stud.-2012
Und jetzt?
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