Urlaubsentgelt ist vor Urlaubsantritt auszuzahlen

7. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)
Urlaubsentgelt ist vor Urlaubsantritt auszuzahlen

Ich stolpere schon seit einiger Zeit ueber den 11er im BUrlG. Dort steht im Absatz 2 ganz klipp und klar, dass das Urlaubsentgelt VOR dem Urlaubsantritt auszuzahlen ist.

Ich kenne es hingegen nur so, dass die Gehaltszahlungen einfach weiterlaufen und das Urlaubsentgelt somit zusammen mit dem Gehalt fuer den Monat ausgezahlt wird, in den der Urlaub gefallen ist, also nicht vor sondern waehrend oder auch erst nach dem Urlaub.

Anders waere es ja auch doof. Macht ein AN besipielsweise vom 4. bis zum 31. Maerz Urlaub, so waere ihm Ende Februar/Anfang Maerz sowohl das Februargehalt wie auch das Urlaubsentgelt fuer 4 Wochen auszuzahlen. Ende Maerz/Anfang April bekaeme er dann aber nur noch das Gehalt fuer die 3 Arbeitstage im Maerz. Fuer viele duerfte eine solche - vom BUrlG eigentlich vorgeschriebene - Auszahlungsweise ziemlich unpraktisch sein, da sie dann Ende Maerz eben nur noch einen Bruchteil des normalen Monatsgehalts bekommen und den weit ueberwiegenden bereits lange vorher erhaltenen Teil (das Urlaubsentgelt) schon verbraten haben duerften.

Verstossen nun wirklich deutsche Arbeitgeber massenweise gegen das BUrlG und wie wird das sanktioniert/koennte das sanktioniert werden?

Gruss
CAM

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

a - deutsche arbeitgeber verstoßen gegen das burlg, davon kann hier im forum einen eindruck bekommen
b - vielleicht gibt es aber auch nebenbestimmungen untergeordneter art, denen es der praktikabilität gebricht

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)


http://www.bwr-media.de/themen/personal/urlaubsanspruch/03587_diese-geldansprueche-haben-ihre-mitarbeiter--urlaubsentgelt,-urlaubsgeld-und-urlaubsabgeltung.php :

"Das Urlaubsentgelt ist vor Urlaubsantritt fällig. Trotz des zwingenden Charakters des BUrlG wird es allgemein für zulässig erachtet, dass davon abgewichen werden kann. Wurde vom Arbeitnehmer bisher akzeptiert, dass er sein Urlaubsentgelt immer zum monatlichen Zahlungszeitpunkt erhält, dann gilt diese Zahlungsweise als vereinbart."

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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

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