Urlaubsgeld - Kommt das nicht einer Aufhebung des Arbeitsvertrages gleich?

15. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ahacom
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsgeld - Kommt das nicht einer Aufhebung des Arbeitsvertrages gleich?

Hallo Liebe 123 Gemeinde!

Ich habe heute eine Frage zum Thema Urlaubsanspruch. Folgender Sachverhalt:

Ein Freund von mir arbeitet als Koch. Er ist dort seit 6 Jahren beschäftigt und hat laut Arbeitsvertrag 24 Tage Urlaub im Jahr. Die letzten Jahre hat er seinen Urlaub ganz normal genommen und hat immer ganz normal seine Lohn während des Urlaubs bekommen.

Nun ist er in der zweiten Aprilwoche für geplante 3 Wochen in den Urlaub geflogen. Wegen Problemen mit dem Rückflug hat sich die Heimreise dann um eine Woche verzögert. Er hat rechtzeitig vor Urlaubsende in der Firma angerufen und das Problem geschildert. Sein Chef meinte dies sei kein Problem er solle halt dann eine Woche später kommen. So geschah es dann auch und er kam nach 4 Wochen aus dem Urlaub.

Mit der nächsten Lohnabrechnung kam dann der Hammer. 312€ anteilig für eine Woche Arbeit im April (die Woche vor Urlaubsbeginn). Die 4 Wochen Urlaub hat dir Firma als unbezahlten Urlaub deklariert. Auf Nachfrage warum hat man ihm gesagt, da er eine Woche zu spät gekommen ist, kann der Urlaub nicht bezahlt werden. Nebenbei hat er noch erfahren das er während seines Urlaubs beim Sozialversicherungsträger abgemeldet wurde. Begründung war, dass die Firma sparen müsse. Er hat mehrmal mit seinem Chef gesprochen und ihm auch erklärt das 312€ nicht reichen und er dadurch finanzielle Probleme bekommt. Ohne Ergebnis. Er war dann der Meinung das er ja unter diesen Umständen seinen kompletten bezahlten Urlaub noch hat weil er ja nun offiziell keinen genommen hat. Auch dies wurde vom Arbeitgeber verneint. Ihm wurde nur noch gesagt, dass er den restlichen Urlaub am Jahresende ausbezahlt bekommt.

Für mich gibt das keinen Sinn und stellt eine Art Erpressung dar dass er bis Jahresende sicher noch dort arbeitet.
Meine Frage ist nun ob der AG das überhaupt darf bzw. wie er jetzt vorgehen soll.
Bitte vergesst die Tatsache, dass er einfach abgemeldet wurde nicht. Kommt das nicht einer Aufhebung des Arbeitsvertrages gleich?

Danke vorab für eure Antworten.
Gruß
Tom

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

quote:
Kommt das nicht einer Aufhebung des Arbeitsvertrages gleich?


Nein, tut es nicht. Und der Rest ist auch Schwachsinn.

Ohne (schriftliche!!!) Kündigung geht das Arbeitsverhältnis ganz normal weiter.

Bezüglich des Urlaubs kann der AG zwar die 1 Woche als unbezahlten Urlaub oder auch als bezahlten Urlaub mit dem AN vereinbaren, aber den ganzen Urlaub nicht zu bezahlen ist frech. Wenn der AG das Geld nicht rausrückt, dann muss er es einklagen. Was anderes bleibt da nicht. Und er sollte mit der Krankenkasse die Sache abklären, dass er noch im Arbeitsverhältnis steht.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen