Hallo,
vielleicht kann uns jemand unsere Frage beantworten.
Also vor 2 Jahren wurde unsere Abteilung an die Schwesterfirma verkauft. Unsere Arbeitsverträge wurden ungeändert übernommen. Wir bekommen also weiterhin vertraglich geregeltes Urlaubsgeld & Weihnachtsgeld. Die Kollegen der Schwesterfirma haben keine vertragliche Vereinbarung und bekommen nur 12 Gehälter.
Uns ist aufgefallen, dass die Kollegen ohne vetraglich vereinbartes Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld, eine freiwillige Sonderzahlung der Firma erhalten. Uns wurde mitgeteilt, dass es sich hier um frewilliges Urlaubsgeld handelt und da wir das eh schon erhalten, haben wir kein Recht auf eine weitere Zahlung. Nun fragen wir uns, ob das rechtlich ok ist, oder ob man uns trotzdem diese Sonderzahlung gewähren muss.
Vielen Dank!!
Maike, Sabrina & Hutan
-- Editiert bumix123 am 02.10.2013 17:13
-- Editiert bumix123 am 02.10.2013 17:17
Urlaubsgeld & Weihnachtsgeld
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Mir fällt keine Rechtsgrundlage ein, nach der ihr auch diese Sonderzahlung fordern könntet.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, alle Mitarbeiter gleich (oder nach den gleichen Regeln) zu bezahlen, solange es kinen Tarifvertrag o.ä. gibt, der das vorschreibt.
Ihr hattet aufgrund der Tatsache, dass ihr von einer anderen Firma übernommen wurdet, bessere Konditionen als die dortige Stammbelegschaft. Jetzt hebt der Arbeitgeber durch die Sonderzahlung das Gehaltsniveau der Stammbelegschaft auf die Höhe an, die ihr schon lange hattet. Da sehe ich kein Problem.
Ihr habt keinen Anspruch, dauerhaft besser bezahlt zu werden als die Stammbelegschaft.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
Ebenso; ihr bekommt, was euch zusteht, die anderen eine freiwillige Leistung des AG, die euch keine weiteren Ansprüche eröffnet.
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