Hallo,
in meinem TV steht, das ich als Aushilfe ein pauschales Urlaubsgeld sowie Weihnachtsgeld bekomme. Berechnungsgrundlage dazu ist, das mir monatlich 12 Stunden zugesichert werden, an denen ich arbeiten muss. Jedoch arbeite ich monatlich seit 4 Jahren immer i.d.R. ca. 60 Stunden (+/- 10 Stunden).
Somit kriege ich nur 60 Euro Urlaubs/Weihnachtsgeld, und nicht ein anteiliges von dem, was die Vollzeitmitarbeiter bekommen.
Ich arbeite ein drittel von dem was ein Vollzeitmitarbeiter arbeitet, somit müßte mir doch auch ein drittel vom Urlaubsgeld zustehen, oder?
Somit werde ich als Geringverdiner diskriminiert.
Laut tzBfG (Teilzeit und Befristungsgesetz) müßte ich doch gleichbehandelt werden.
Aber was wäre vor Gericht entscheident? Der TV oder das Gesetz welches die Diskriminierung verbietet?
Wie würdet ihr diesen Fall beurteilen?
MfG
Urlaubsgeld für Geringverdiener
18. Januar 2005
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Frage vom 18. Januar 2005 | 23:34
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaubsgeld für Geringverdiener
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