Hallo Leute,
ich habe eine Frage zum Urlaubsgeld für geringfügig Beschäftigte. Meine Tochter (19) ist Schülerin und hat bis Ende Dezember 2006 bei einer Jeanskette, seit ca. 1 ½ Jahren gearbeitet. Dann kam die Kündigung ohne Vorankündigung (auch nicht die feine englische Art, oder?) an ihrem letzten Arbeitstag. Meine Tochter hatte bis zur Kündigung keinen Urlaub genommen. Nachdem meine Tochter die Firma auf den Urlaub angesprochen hat, wurde ihr mitgeteilt, dass sie keinen Anspruch auf Urlaub zw. Urlaubsgeld habe.Weil im Arbeitsvertrag steht das im Stundenlohn der Urlaub ja schon enthalten sei und somit abgegolten ist. Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass so ein Vertrag rechtens ist. Eine Kopie des Vertrages wurde meiner Tochter nicht ausgehändigt. Sie hat beim Arbeitsgericht Klage eingereicht und die Verhandlung wurde für den 27.02.2007 anberaumt. Wer hat vielleicht schon mal etwas ähnliches erlebt und kann mir eventuell Tipps geben.
Gruß Sombor
Urlaubsgeld für geringfügig Beschäftigte
11. Februar 2007
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Frage vom 11. Februar 2007 | 11:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsgeld für geringfügig Beschäftigte
#1
Antwort vom 11. Februar 2007 | 13:06
Von
Status: Praktikant (866 Beiträge, 71x hilfreich)
Grundsätzlich haben auch Minijobber Anspruch auf Urlaubsgeld. Gesetzlicher Mindesturlaub 24 Tage.
Aber Vorsicht, falls die Grenze von 4.800 Euro durch das Urlaubsgeld im Jahr überschritten wird, ist die Beschäftigung versicherungs- und beitragspflichtig.
#2
Antwort vom 11. Februar 2007 | 13:07
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2015x hilfreich)
.. urlaub kann nicht abbedungen werden, siehe burlg.
urlaubsgeld aber ist was anderes und muss vertraglich oder tariflich vereinbart sein.
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