Urlaubsgeld nach geänderten Arbeitsvertrag

16. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb364636-93
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsgeld nach geänderten Arbeitsvertrag

Ich bin seit 2.01.2012 auf 400€ ohne Arbeitsvertrag beschäftigt. Januar 2013 wurde auf Grund zu vieler Stunden ein Gleitzeitvertrag rückwirkend ab 2.1.2012 abgeschlossen.
Nun habe habe ich in diesem Vertrag auch 24 Tage bezahlten Urlaub. Letztes Jahr bekam ich meinen Urlaub nicht bezahlt,
weil zu dem Zeitpunkt ja noch kein Gleitvertrag bestand.
Jetzt möchte ich gerne den Urlaub vom letzten Jahr nachträglich ausbezahlen lassen. Was die Firma aber nicht will , sie sagt der Urlaub sei verfallen obwohl ich schon seit anfang des Jahres danach gefragt habe.
Erwähnen muss ich auch noch dass der Urlaub 2012
mit meinen Überstunden verrechnet wurde, damit ich durchgängig Geld bekam.
Habe ich nun ein Anrecht auf das Urlaubsgeld oder nicht?
Würde mich über Antworten freuen.
Danke

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Du sprichst vom Urlaubsentgelt, denke ich; Urlaubsgeld ist etwas anderes, sozusagen das Taschengeld für den Urlaub.

// Nun habe habe ich in diesem Vertrag auch 24 Tage bezahlten Urlaub.

Das ist ein Irrtum: Du hattest / hättest auch 2012 mit deinem mündlichen Minijob Urlaubsanapruch (gehabt) - vieviele Tage, hängt ab von der Verteilung der AZ auf die Wochentage ab.

Nicht genommener Urlaub wird jedoch nicht ausbezahlt, außer das AV endet. Normalerweise wäre er in der Tat verfallen - ob angesichts der speziellen Umstände der Anspruch noch zu reaktivieren ist, könnte ein Fachanwalt wohl verbindlich beantworten - ich habe Zweifel, weil deine Unkenntnis durchaus selbstverschuldet ist.


-- Editiert :blaubär: am 16.05.2013 18:16

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.887 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen