Urlaubsgeld nur für Gewerkschaftsmitglieder?

6. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)
Urlaubsgeld nur für Gewerkschaftsmitglieder?

Hallo,

ichhoffe hier kann mir jemand meine Frage beantworten

laut Tarifvertrag heist es das Urlaubsgeld gezahlt wird für Arbeitnehmer die mind. 6Monate im Betrieb beschäftigt sind

Wortlaut der tariflichen Regelung

§ 14 a Zusätzliches Urlaubsgeld
(1) Nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten hat der/die Beschäftigte für nach dem 1. Januar 2007 erwor­bene Urlaubsansprüche Anspruch auf ein zusätzliches Ur­laubs­geld in Höhe von 1,85 Tarifstundenlöhnen je Urlaubs­tag. Bemessungsrundlage ist der bei Urlaubsantritt geltende Tarifstundenlohn der jeweiligen Entgeltgruppe.

(2) Bei Teilzeitbeschäftigten vermindert sich der Anspruch im Verhältnis der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit.

(3) Bei Arbeitnehmer/innen, die in einem geringfügigen Be­schäf­tigungsverhältnis stehen, kann das zusätzliche Urlaubs­geld monatlich anteilig ausgezahlt werden. Dies ist in der monatlichen Lohnabrechnung gesondert auszuweisen.

(4) Bei Auszubildenden entspricht der zur Berechnung des zu­sätzlichen Urlaubsgeldes heranzuziehende Tarifstunden­lohn nach Ziff 1 dem 1/169 der bei Urlaubsantritt gelten­den Aus­bildungsvergütung.

(5) Das zusätzliche Urlaubsgeld ist zusammen mit dem Urlaubslohn nach § 14 Ziff. 2 auszuzahlen.“

nun sagt der Betriebsrat das nur Gewerkschaftsmitglieder diesen Anspruch hätten

ich dachte oder denke es ist so das wenn Urlaubsgeld gezahlt wird jedem Arbeitnehmer diese Leistung zusteht

oder hat das was mit dem allgemeinverbindlich zu tun



-----------------
"THX"

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, auf welcher Basis gilt denn dieser Tarifvertrag für dieses Arbeitsverhältnis überhaupt?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

also der Traifvertrag ist gültig hat mir der Betriebsrat bestätigt

ich bin nun seit dem 10.4 dort beschäftigt allerdings befristet

meine Frage ist ab wann habe ich Anspruch
und habe ich auch Anspruch wenn ich nicht in der Gewerkschaft bin

-----------------
"THX"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
also der Traifvertrag ist gültig hat mir der Betriebsrat bestätigt


Was heißt 'ist gültig'? Wenn der TV für alle Arbeitsverhältnisse in der Firma gelten würde, dann gäbs ja offensichtlich nicht das Problem.
Es gibt 3 Möglichkeiten, dass ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist.

- die Geltung des TV ist arbeitsvertraglich vereinbart
- der Arbeitgeber ist im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer in der tarifschließenden Gewerkschaft
- der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich

Trifft irgendeine dieser 3 Möglichkeiten hier zu?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

also ich habe beim Betriebrat gefragt ob dieser Vertrag auch Anwendung für mich findet das wurde bejaht

im Arbeitsvertrag steht nichts davon, lediglich Auszüge vom Tarifvertrag was Krankengeld und so betrifft

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
also ich habe beim Betriebrat gefragt ob dieser Vertrag auch Anwendung für mich findet das wurde bejaht


quote:
nun sagt der Betriebsrat das nur Gewerkschaftsmitglieder diesen Anspruch hätten


Also irgendwas kann da nicht stimmen. Denn die beiden oben zitierten Sachen widersprechen sich.

Am besten gehst du mit deinem Vertrag mal zum Anwalt, denn mit der Aussage
quote:
im Arbeitsvertrag steht nichts davon, lediglich Auszüge vom Tarifvertrag was Krankengeld und so betrifft
kann man aus der Ferne nicht wirklich was anfangen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

vielleicht hilft das weiter also wir haben auch diese Sachen mit Endsendegesetz und so die für uns gelten

ist ja auch bestandteil des tarifvertrages oder?

-----------------
"THX"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

also hier steht

Der neue Rahmentarifvertrag ist seit dem 01.04.04 allgemeinverbindlich.
Der neue Lohntarifvertrag wurde am 21.04.04 (rückwirkend zum 01.04.04)
für allgemeinverbindlich erklärt.
Quelle-->http://www.rechtsrat.ws/tarif/branchen/gebaude.htm

da ich aus Bayern komme dann wohl der -->http://www.gebaeudereiniger.de/uploads/media/___RTV_2004_Druckversion.pdf

also kann man jetzt meine Frage vielleicht konkreter beantworten?

-----------------
"THX"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.847 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen