Hallo,
ichhoffe hier kann mir jemand meine Frage beantworten
laut Tarifvertrag heist es das Urlaubsgeld gezahlt wird für Arbeitnehmer die mind. 6Monate im Betrieb beschäftigt sind
Wortlaut der tariflichen Regelung
§ 14 a Zusätzliches Urlaubsgeld
(1) Nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten hat der/die Beschäftigte für nach dem 1. Januar 2007 erworbene Urlaubsansprüche Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 1,85 Tarifstundenlöhnen je Urlaubstag. Bemessungsrundlage ist der bei Urlaubsantritt geltende Tarifstundenlohn der jeweiligen Entgeltgruppe.
(2) Bei Teilzeitbeschäftigten vermindert sich der Anspruch im Verhältnis der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit.
(3) Bei Arbeitnehmer/innen, die in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehen, kann das zusätzliche Urlaubsgeld monatlich anteilig ausgezahlt werden. Dies ist in der monatlichen Lohnabrechnung gesondert auszuweisen.
(4) Bei Auszubildenden entspricht der zur Berechnung des zusätzlichen Urlaubsgeldes heranzuziehende Tarifstundenlohn nach Ziff 1 dem 1/169 der bei Urlaubsantritt geltenden Ausbildungsvergütung.
(5) Das zusätzliche Urlaubsgeld ist zusammen mit dem Urlaubslohn nach § 14 Ziff. 2 auszuzahlen.“
nun sagt der Betriebsrat das nur Gewerkschaftsmitglieder diesen Anspruch hätten
ich dachte oder denke es ist so das wenn Urlaubsgeld gezahlt wird jedem Arbeitnehmer diese Leistung zusteht
oder hat das was mit dem allgemeinverbindlich zu tun
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"THX"
Urlaubsgeld nur für Gewerkschaftsmitglieder?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, auf welcher Basis gilt denn dieser Tarifvertrag für dieses Arbeitsverhältnis überhaupt?
MfG
also der Traifvertrag ist gültig hat mir der Betriebsrat bestätigt
ich bin nun seit dem 10.4 dort beschäftigt allerdings befristet
meine Frage ist ab wann habe ich Anspruch
und habe ich auch Anspruch wenn ich nicht in der Gewerkschaft bin
-----------------
"THX"
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quote:
also der Traifvertrag ist gültig hat mir der Betriebsrat bestätigt
Was heißt 'ist gültig'? Wenn der TV für alle Arbeitsverhältnisse in der Firma gelten würde, dann gäbs ja offensichtlich nicht das Problem.
Es gibt 3 Möglichkeiten, dass ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist.
- die Geltung des TV ist arbeitsvertraglich vereinbart
- der Arbeitgeber ist im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer in der tarifschließenden Gewerkschaft
- der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich
Trifft irgendeine dieser 3 Möglichkeiten hier zu?
also ich habe beim Betriebrat gefragt ob dieser Vertrag auch Anwendung für mich findet das wurde bejaht
im Arbeitsvertrag steht nichts davon, lediglich Auszüge vom Tarifvertrag was Krankengeld und so betrifft
quote:
also ich habe beim Betriebrat gefragt ob dieser Vertrag auch Anwendung für mich findet das wurde bejaht
quote:
nun sagt der Betriebsrat das nur Gewerkschaftsmitglieder diesen Anspruch hätten
Also irgendwas kann da nicht stimmen. Denn die beiden oben zitierten Sachen widersprechen sich.
Am besten gehst du mit deinem Vertrag mal zum Anwalt, denn mit der Aussage
quote:kann man aus der Ferne nicht wirklich was anfangen.
im Arbeitsvertrag steht nichts davon, lediglich Auszüge vom Tarifvertrag was Krankengeld und so betrifft
vielleicht hilft das weiter also wir haben auch diese Sachen mit Endsendegesetz und so die für uns gelten
ist ja auch bestandteil des tarifvertrages oder?
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"THX"
also hier steht
Der neue Rahmentarifvertrag ist seit dem 01.04.04 allgemeinverbindlich.
Der neue Lohntarifvertrag wurde am 21.04.04 (rückwirkend zum 01.04.04)
für allgemeinverbindlich erklärt.
Quelle-->http://www.rechtsrat.ws/tarif/branchen/gebaude.htm
da ich aus Bayern komme dann wohl der -->http://www.gebaeudereiniger.de/uploads/media/___RTV_2004_Druckversion.pdf
also kann man jetzt meine Frage vielleicht konkreter beantworten?
-----------------
"THX"
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