Bräuchte mal eine Rechtshilfe für meine Freundin.
Sie hat bei einer großen Frischekette gearbeitet und ist Ende April nach auslaufen des Arbeitsvertrages dort ausgeschieden,war allerdings Ende März krank geschrieben worden und sogar nach Ausscheiden aus der Firma noch krank geschrieben.
Nun haben wir gerade ihre April-Abrechnung gecheckt und festgestellt, dass ihre gesamten 19 Tage Resturlaub "verschwunden" sind,sie wurden auch nicht ausbezahlt.
Auf Nachfrage bei der zuständigen stelle wurde ihr nur gesagt, man würde Urlaubsgeld nicht ausbezahlen,sondern hätte diesen nehmen müssen.
Nun stelle ich mir die Frage,wie sie hätte ihren Urlaub nehmen sollen,wenn sie krank geschrieben war? Außerdem darf doch Urlaubsanspruch nicht verfallen,wenn man ausscheidet, das ist arbeitsrechtlich doch n Grund, mit der Firma vor den Kadi zu ziehen oder wie seh ich das?
Urlaubsgeld soll nicht ausbezahlt werden?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Urlaub aus dem vergangenen Jahr, der im Übertragungszeitraum nicht genommen werden kann, verfällt zum 31.03. Das steht im Bundesurlaubsgesetz.
Der entstandene Urlaubsanspruch aus 09 muß ausgezahlt werden.
Ja, der Anspruch aus 2008 ist somit, da er nicht in Anspruch genommen wurde, weg.
Im Falle von Krankschreibung, also AN hatte nicht die Möglichkeit ihn zu nehmen muß der AG den Urlaubsanspruch ausbezahlen.
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Zu dem verfallenen Resturlaub hab ich noch ne Frage, und zwar wie das denn ist, wenn man den Urlaub nicht nehmen kann/konnte, da Personelle Unterbesetzung herrschte? Sie war eine 30-Stunden-Kraft,mußte aber teilweise bis zu 40 Stunden in dem Laden arbeiten,ein Grund mehr,gar keinen Urlaub genehmigt zu bekommen.
Man kann ja Urlaub beantragen,ihn bekommen ist allerdings ne andre Frage!
Man kann ja nicht einfach sagen "chef,ich bleib jetzt zuhause mit dem Popo,weil ich hab ja noch Resturlaub zu bekommen bevor der verfällt".
Wie sieht denn da die Rechtsprechung aus? Das würde kein Chef gern sehen und mit ner Arbeitsverweigerung gleichstellen,denk ich mal.
Wir haben jetzt ein Schreiben aufgesetzt mit Friststellung von 2 Wochen,den Urlaub auszubezahlen,ansonsten geht das ganze vors zuständige Arbeitsgericht.
-- Editiert am 15.05.2009 15:32
Ich habe gerade was zur Frage der Ausbezahlung gefunden:
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#langekrank
Das mit dem Anschreiben ist wohl der richtige Weg.
Ansonsten muß ein Arbeitnehmer Urlaub schriftlich beantragen, und wenn der Arbeitgeber sich öfter weigert, den zu bewilligen, muß der Arbeitnehmer den Urlaub einklagen.
@Hamburgerin + gabimaus
vielen Dank für eure Hilfe, werden abwarten,was passiert.
quote:
und sogar nach Ausscheiden aus der Firma noch krank geschrieben.
Ist sie noch immer krankgeschrieben?
@venotis,
nein,mittlerweils ist sie wieder gesund.
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