Urlaubsperre Corona- Virus

18. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
BlueAngel83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsperre Corona- Virus

Hallo,
nun hab auch ich mal eine Frage:
Darf mein Arbeitgeber meinen geplanten Urlaub im April einfach sperren? Ich hatte auch eine Reise gebucht, die nun storniert werden muss.
Grund ist, dass auf Grund der Corona-Krise der Urlaub "gespart" werden soll für eine eventuelle Schließung des Unternehmens (Briefdienstleistung).
Es ist so, dass ich 24 Tage Jahresurlaub habe und ich sehe nicht ein, diesen komplett für eine Firmenschliessung zu "opfern", für die ich nichts kann. Es stehen ja auch noch Ferien an, in denen etwas mit den Kindern unternommen werden möchte.
Für eine schnelle, helfende Antwort wäre ich sehr dankbar.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Ist der Urlaub denn genehmigt?
Bereits genehmigten Urlaub kann der Arbeitgeber nicht widerrufen, bzw nur unter ziemlich extremen Bedingungen, zu denen Corona ganz gewiss nicht gehört. Wenn du den Urlaub aber sozusagen aus Gewohnheit so vor geplant und gebucht hast, wird es zu deinem eigenen Lasten gehen. Wenn der Urlaub dann nicht genehmigt wird.

-- Editiert von blaubär+ am 18.03.2020 16:38

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#2
 Von 
BlueAngel83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Kann denn der AG verlangen, dass man seinen Urlaub für eine eventuelle Schließung aufbrauchen muss?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Nein.

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#4
 Von 
BlueAngel83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Hilfe.

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Der Arbeitgeber muss Dir bei einem genehmigten Urlaub die tatsächlich angefallenen Stornierungskosten ersetzen.

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
bzw nur unter ziemlich extremen Bedingungen, zu denen Corona ganz gewiss nicht gehört.


Das wird im Medizinbereich so sicherlich nicht stimmen.
Bei Briefdienstleistungen stimme ich dem allerdings zu.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

@ hipphappy
Diskutieren wir hier die Fragen allgemein "akademisch", oder konkret auf die Frage und die mitgeteilten Umstände bezogen?

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#8
 Von 
BlueAngel83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von BlueAngel83):
Danke für die schnelle Antwort. Kann denn der AG verlangen, dass man seinen Urlaub für eine eventuelle Schließung aufbrauchen muss?


Gibt es irgendwo einen Paragraphen, der mir hilft, falls es zur Auseinandersetzung mit meinem Chef kommt?

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#9
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Der Arbeitgeber muss Dir bei einem genehmigten Urlaub die tatsächlich angefallenen Stornierungskosten ersetzen.


Aber nur, wenn der AG die Stornierung "verursacht", nicht wenn die Reise durch Corona nicht angetreten werden kann

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte auch eine Reise gebucht, die nun storniert werden muss.


Die Reise muss doch sowieso storniert werden, da man in der aktuellen Situation nirgendwohin reisen kann.

Zitat:
Es stehen ja auch noch Ferien an, in denen etwas mit den Kindern unternommen werden möchte.


Sind damit Spaziergänge und Gesellschaftsspiele zu Hause gemeint oder was genau möchtest Du in den Osterferien mit den Kindern unternehmen?

Zitat:
und ich sehe nicht ein, diesen komplett für eine Firmenschliessung zu "opfern", für die ich nichts kann.


Da wirst Du aktuell in der Zeit Kurzarbeit machen müssen oder mit einer betriebsbedingten Kündigung leben müssen. Dann stellt sich schnell die Frage, was denn die bessere Alternative ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von BlueAngel83):
falls es zur Auseinandersetzung mit meinem Chef kommt?
Da findet sich bestimmt was. § gibts viele.
Ob einer der vielen §§ dir hilft, hängt vor allem von den tatsächlichen Gegebenheiten DANN ab. Bitte frag doch DANN hier nochmal.

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