Guten Tag Gemeinde,
ich habe da eine Frage zu der ich noch nicht wirklich eine schlüssige Antwort
im Internet gefunden habe.
Vielleicht weiss jemand Rat und kann mir helfen.
Ich habe als Angestellter einen wiederkehrenden mehrwöchigen Dienstplan.
Dieser sieht z.b. 3 planmäßigen Ruhetage unter der Woche vor, wofür dann im Gegenzug am Wochenende gearbeitet wird.
Soweit, sogut.
Meine Frage bezieht sich auf die Urlaubsplanung.
Ich habe bsp. in der 1. Woche Mo,Di dienst, anschl. Mi,Do,Fr frei
und dann Sa-Mi Dienst und Do Fr wieder frei.
Generelle Regelung lautet das am WE keine Urlaubstage abgezogen werden.
Wie sieht es aber mit dem Rest aus?
Wenn ich in den o.g. 14 Tagen Urlaub beantrage, muss ich dann in Woche 1 Mi-Fr (obwohl Ruhe) und in Woche 2 Do-Fr (obwohl Ruhe). Urlaubstage dafür aufwenden?
Vielen Dank im Voraus
Grüsse
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Urlaubspflicht bei planmäßigen Ruhetagen?
5. Januar 2015
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Frage vom 5. Januar 2015 | 16:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubspflicht bei planmäßigen Ruhetagen?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2015 | 18:20
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Ich dreh' es mal anders herum: Urlaub ist zu beantragen für die Tage, an denen du arbeitspflichtig bist/wärest. Angenommen, die Arbeitszeit laufe in einem Rhythmus von vier Wochen Woche A, B, C Arbeit; Woche D frei. Dann brauchst du Urlaub nur für A oder/und B und C.
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