Urlaubsplanung - 5 Tage Woche - Auch Samstag arbeiten

5. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)
Urlaubsplanung - 5 Tage Woche - Auch Samstag arbeiten

Hallo, ich hoffe, dass ich hier richtig bin.

Ich wollte mal fragen wie das genau mit der Urlaubsplanung aussieht.

Meine Frau Arbeitet von Montag - Samstag. Hat von den 6 Arbeitstagen aber 1 Tag Frei.
Also hat Sie 5 Arbeitstage.

Die Frage ist: Wie viele Urlaubstage werden für folgendes Beispiel benötigt.

Sie nimmt vom 5. Ok. 2016 - 10. Okt. 2016 Urlaub.
Das sind 6 Tage. Mittwoch (heute) bis Montag.
Dazwischen liegen ein Samstag und ein Sonntag.


Zweites Beispiel:
Sie nimmt vom 10. Okt. 2016 - 21. Okt. 2016 Urlaub.
Das sind 12 Tage
1 Samstag
1 Sonntag
liegen dazwischen.

Frage 1:
Wie viele Urlaubstage werden benötigt?

Frage 2:
Darf der Arbeitgeber, Sie für den 2.Okt. 2016 (Samstag) einplanen?

Tut mir leid, dass es so nach Sachaufgabe klingt. Ich hoffe, ich konnte es verständlich formulieren.

Danke :)

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Wenn Sie eine 5 Tagewoche hat dann hat sie natürlich auch bei 5 Tagen Urlaub die Woche frei.

Wäre sinnfrei, wenn Sie dann am Samstag arbeiten müsste.

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#2
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Danke für die Antwort. So sehe ich das auch.

Allerdings war es im letzten Jahr und diesen öfter so, dass Sie z.B. Urlaub hat vom 10. Okt. 2016 - 21. Okt. 2016 (Freitag) und Sie dann am 22. Okt. 2016 (Samstag) für Arbeit eingeplant war.

Ich bin der Meinung, dass das verboten ist. Da es aber wie gesagt mehr wie einmal vorgekommen ist frage ich lieber nochmal nach.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

Keine Angabe lässt du offen, nämlich an welchem Tag der Woche sie denn frei hat. Davon wird es abhängen, wie mit dem Urlaub zu verfahren ist.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

Bitte korrigieren: eine Angabe lässt du offen ...

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#5
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Naja, das ist unterschiedlich. Einzelhandel eben,. Mal Montag, Mal Samstag, mal Dienstag.

Je nach Planung.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

Nun, dann stellt sich die Frage nach dem Vorlauf für den freien Tag beziehungsweise für die Planung der Einsatzzeiten. Klar ist, dass Urlaub dann zunehmen ist, wenn keine Arbeitsverpflichtung besteht.

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#7
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Welcher Vorlauf, wenn Sie 5 Tage bezahlt bekommt und 5 Tage Arbeitet.
Diese 5 Tage Ziehen sich halt über 6 Tage. Daher Springt der freie Tag ja zwischen Konstanten.

Klar, der Urlaub muss dann stattfinden, wenn die Arbeit dies zulässt. Keine Frage.
Aber, wenn man z.B. Mo-Fr Urlaub nimmt und man z.B. an die Ostsee fährt oder wegfliegt ist es halt komisch, wenn es dann heißt: Samstag bist du aber hier, weil du nur 5 Tage Urlaub genommen hast.

Wenn man also 5 Tage regulär arbeitet (zwischen Mo.-Sa.) in einer Woche (7 Tage) aber im Urlaubsfall 6 Tage Urlaub nehmen muss um eine Woche (7 Tage) Frei zu haben, dann wirkt das komisch. Ich verstehe es nicht richtig.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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#8
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ob das Vorgehen meines ehemaligen Arbeitgebers rechtmäßig war, weiß ich nicht.
Aber ich habe im Altenheim gearbeitet, also auch Sonntagsarbeit. Wenn man da Urlaub genommen hat von Mo-Fr und sicher sein wollte, dass das Wochenende auch noch frei ist, musste man den Montag drauf auch noch als Urlaubstag anmelden, sonst konnte es passieren, dass man wirklich nur die 5 Tage Urlaub hatte.

Zitat:
Wenn man also 5 Tage regulär arbeitet (zwischen Mo.-Sa.) in einer Woche (7 Tage) aber im Urlaubsfall 6 Tage Urlaub nehmen muss um eine Woche (7 Tage) Frei zu haben, dann wirkt das komisch.


Da rechnest Du meiner Meinung nach falsch. Wenn Deine Frau 6 Tage Urlaub nimmt, hat sie 8 Tage frei.

Also, wie gesagt, ob das jetzt so rechtmäßig war, weiß ich nicht. Aber im Altenheim haben wir immer den Montag drauf noch als Urlaubstag angemeldet, um wirklich dann an dem Wochenende auch noch frei zu haben, da man den Urlaub ja meist Monate im voraus anmeldet und der Dienstplan einen Monat vorher geschrieben wird und es dann schnell heißen kann: da musst Du aber kommen, X und Y sind krank.

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

@yogi1, es war sicher nicht vom Gesetzgeber vorgesehen, dass man für den Montag in Folgewoche Urlaub beantragen muss, um auch wirklich eine Woche frei zu haben. Da ist was schief gelaufen in Ihrem Altenheim.

@D2RR3,
definitiv läuft da was falsch, wenn Ihre Frau die 5 notwendigen Tage Urlaub für eine Woche beantragt und dann am Samstag in der Woche arbeiten soll. Da wäre es wohl sinnvoll, das Wochenende in den Urlaubsantrag miteinzubeziehen, also bis Sonntag Urlaub zu beantragen.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Wenn man also 5 Tage regulär arbeitet (zwischen Mo.-Sa.) in einer Woche (7 Tage) aber im Urlaubsfall 6 Tage Urlaub nehmen muss um eine Woche (7 Tage) Frei zu haben, dann wirkt das komisch. Ich verstehe es nicht richtig.
Du machst da einen kleinen Denkfehler. Um eine volle Woche (Montag bis Sonntag!) frei zu haben benötigst du 5 Urlaubstage.
Wenn du aber von z.B. Mittwoch bis Dienstag frei haben möchtest, dann kommt es darauf an wie deine freien Tage liegen. Solltest du in der ersten Woche Donnerstag und in der zweiten Woche Montag Arbeitsfrei haben, dann wäre die Konstellation so:
Mittwoch-Urlaub
Donnerstag-frei
Freitag-Urlaub
Samstag-Urlaub
Montag-frei
Dienstag-Urlaub
Du würdest also nur 4 Urlaubstage benötigen um eine Woche frei zu machen-
Wären deine freien Tage dahingegen Montag der ersten Woche und Freitag der zweiten Woche, dann würdest du für alle Tage Urlaub nehmen müssen. Du müsstest dann also sogar 6 Tage Urlaub einreichen um 7 Tage am Stück frei zu haben. In beiden Wochen hättest du aber noch einen freien Tag zusätzlich zu deinem Urlaub. Würde nur in einer der beiden Wochen ein freier Tag in den Urlaubszeitraum fallen, dann würdest du 5 Tage Urlaub einreichen müssen und hättest nur in einer der beiden Wochen noch einen Tag zusätzlich frei. Eine Woche geht immer von Montag bis Sonntag und eben NICHT von z.B. Mittwoch bis Dienstag. Das muss man daher ganz klar trennen. In jeder der beiden Wochen würdest du nur ein paar Tage frei nehmen, aber du würdest eben NICHT automatisch 1 Woche mit 5 Tagen Urlaub frei machen (ausser im von mir letztgenannten Fall).



-- Editiert von micbu am 06.10.2016 08:56

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#11
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Na aber der freie tag springt ja willkürlich.

Ich weiß ja nicht, welchen feiern tag meine Frau in der 12 Kalenderwoche 2017 hat.

Das liegt ja dann an dem Mitarbeiter der die Arbeit plant. Das passiert in der Regel erst eine Woche vorher.

Wollen wir also in der 12 Kalenderwoche 2017 2 Wochen Urlaub haben können also entweder für sie 14 Tage beantragen, 12 oder 10.

14 Tagen wäre ja Montag bis Sonntag. Sonntag ist aber eh kein Arbeitstag

12 wäre dann Montag bis Samstag. 6 tagewoche

10 Tage je Montag bis Freitag

Plant dann jemand in der 12. Kalenderwoche sie für je Samstag ein wäre das echt *****, wie es halt schon öfter war. Das sind dann keine 2 Wochen am Stück sondern 2x 1 Woche und nicht zweckmäßig.

Das spielt doch auch eine Rolle wegen der Urlaubstage.

Sie hat 36 Tage Urlaub.
Muss sie jeden Samstag quasi zusätzlich nehmen kommt sie also auf 30 tragen zusammenhängend, wenn man die 6 Tage mal als "Verbindungstage" sieht.

Aber sie spricht das auf Arbeit heute nochmal an. Mal schauen was die dazu sagen.

Vielen Dank für eure Beiträge. Sehr nett von euch :)

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Plant dann jemand in der 12. Kalenderwoche sie für je Samstag ein wäre das echt *****, wie es halt schon öfter war. Das sind dann keine 2 Wochen am Stück sondern 2x 1 Woche und nicht zweckmäßig.

Ich verstehe nicht was du meinst. Wenn sie 2 volle Wochen Urlaub beantragt, dann muss sie 10 Tage Urlaub nehmen.
Der Urlaub geht dann von Montag in der Woche 1 bis Sonntag in der Woche 2. Das sind dann 2 Wochen am Stück, also 14 Tage frei. Hab ich dich missverstanden?

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#13
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Genau das wollte ich wissen.

Wenn Sie 2 Wochen Urlaub am Stück will, muss sie 10 Tage beantragen. Also 2x Montag bis Freitag.

Aber es ist halt öfter schon vorgenommen, dass sie dann trotzdem Samstag zur Arbeit sollte, weil der Urlaub (10 Tage) ja "nur" je Montag bis Freitag einschließt. Nicht den Samstag.

Will sie 2 Wochen am Stück muss sie dafür 12 Tage Urlaub statt 10 Tagen "Opfern" und das ist es, was ich nicht verstanden habe und als nicht richtig empfinde.

Kann sie mit 35 tragen Urlaub jetzt nun 7 (Montag bis Freitag) Wochen am Stück Urlaub haben oder nicht.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Will sie 2 Wochen am Stück muss sie dafür 12 Tage Urlaub statt 10 Tagen "Opfern" und das ist es, was ich nicht verstanden habe und als nicht richtig empfinde.
Wenn sie eine 5 Tage Woche hat, dann braucht sie selbstverständlich auch nur 10 Tage Urlaub zu nehmen, ganz klar. Mit 35 Urlaubstagen hat sie somit 7 Wochen Urlaub. Bei 36 Tagen Urlaub schleicht sich allerdings bei mir der Verdacht ein, dass sie eine 6 Tage Woche hat. Was steht denn zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag? Wenn dort eine 6 Tage Woche steht, dann wäre das mit den 12 Tagen für 2 Wochen richtig, denn dann hätten wir ganz andere Voraussetzungen als du es in deinem ersten Post geschildert hast. Ich bin mir fast sicher, dass deine Frau eine 6 Tage Woche und daher auch so viel Urlaubsanspruch, hat. Ich vermute mal, dass sie eine angenommene Wochenarbeitszeit von 40 Stunden hat die von Montag bis Samstag zu erbringen sind. Das wäre dann nämlich eine 6 Tage Woche, auch wenn sie nur an 5 Tagen arbeiten geht weil sie dann ihr Soll von 40h bereits erfüllt hat. Du musst wirklich im Arbeitsvertrag nachsehen, was dort vereinbart wurde. Es kommt also nicht darauf an, an wievielen Tagen sie effektiv arbeiten geht, sondern was vertraglich vereinbart wurde an wievielen Tagen sie ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss. Steht im Arbeitsvertrag z.B. 5 Tage zu je 8 Stunden oder 40h/Woche Montag bis Samstag?



-- Editiert von micbu am 06.10.2016 10:17

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#15
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Mich wundert, dass die Frage nach dem Arbeitsvertrag erst jetzt kommt. Eine 5 Tage Woche ist im Einzelhandel doch eher ungewöhnlich. Normalerweise haben die Angestellten eine 6 Tage Woche bei 40h. Die 40h werden dann einfach auf 5 Tage verteilt, weil es netter für die MA ist. Es ist aber trotzdem eine 6 Tage Woche. Der AG könnte den MA zum Beispiel 4 Tage á 8 Stunden einplanen und dann noch mal 2 Tage á 4 Stunden.
Also wirklich mal ganz schnell einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen. Bei 35 oder 36 Urlaubstagen würde ich sogar darauf wetten, dass es 6 Wochen Urlaub sein sollen.

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von calimero2010):
Mich wundert, dass die Frage nach dem Arbeitsvertrag erst jetzt kommt
Hast ja recht, aber der Fragesteller hat in seiner Überschrift explizit die 5 Tage Woche erwähnt, so dass man zunächst halt mal auf die Richtigkeit seiner Aussage vertrauen sollte.

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#17
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Nochmal: Weshalb wird im Urlaubsantrag nicht einfach der Urlaub von Mo-Sa beantragt? Dafür wären dann, ginge es wirklich um eine 5-Tage-Woche, das Problem erledigt.

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#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Weshalb wird im Urlaubsantrag nicht einfach der Urlaub von Mo-Sa beantragt?
Das geschieht doch, aber der AG zieht dafür, wie er selbst schreibt, 6 Tage ab.
Zitat (von D2RR3):
Wenn man also 5 Tage regulär arbeitet (zwischen Mo.-Sa.) in einer Woche (7 Tage) aber im Urlaubsfall 6 Tage Urlaub nehmen muss um eine Woche (7 Tage) Frei zu haben,


Ich bin mittlerweile der Meinung, dass der Fragesteller mit seiner Schlussfolgerung falsch liegt:
Zitat (von D2RR3):
Meine Frau Arbeitet von Montag - Samstag. Hat von den 6 Arbeitstagen aber 1 Tag Frei.
Also hat Sie 5 Arbeitstage.


Ich vermute stark, gerade wegen der Zahl der Urlaubstage (36), dass sie eben eine 6 Tage Woche hat. Der Fragesteller ist noch den Passus aus dem AV schuldig.

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