Urlaubsregelung - Feiertag in Bayern

7. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bayernzocker1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsregelung - Feiertag in Bayern

Mein Arbeitgeber sitzt in einem anderen Bundesland und hat am 15. August keinen Feiertag. Ich wohne und arbeite im Außendienst in Bayern dort ist an diesem Tag Feiertag. Bisher musste ich nie Urlaub nehmen. Jetzt will man mich dazu zwingen. Kann der Arbeitgeber das?
DANKE! für Hilfen oder links im Web zu diesem Thema!

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"JN"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Der 15. August ist für Dich ein Arbeitstag, da sich die Feiertagsregelung nach dem Sitz des Arbeitgebers richtet.

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Nö hh, da muss ich mal widersprechen. Die Feiertagsregelung richtet sich nach dem Arbeitsort.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bayernzocker1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die beiden Beiträge. Aber was stimmt jetzt? Weis jemand wo man das nachlesen kann?

-- Editiert von Bayernzocker1 am 07.12.2005 14:02:44

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie müssen keinen Urlaub nehmen.
ihk.wiesbaden.de:
Feiertagszuschlag
Grundsätzlich gilt das Feiertagsrecht des Betriebssitzes, auch wenn der Arbeitnehmer an täglich wechselnden Arbeitsstätten tätig wird.
Wird er jedoch von seinem Arbeitgeber in ein anderes Bundesland entsandt, gelten die dortigen Bestimmungen.

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