Urlaubsregelung bei 7-Tage-Woche, Krankheitsfall...was ist rechtens?

11. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mausefrau
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 67x hilfreich)
Urlaubsregelung bei 7-Tage-Woche, Krankheitsfall...was ist rechtens?

Hallo...
brauch mal wieder Euren Rat ;-) :

ich arbeite derzeit in einer Bahnhofsbuchhandlung die 7 Tage die Woche geöffnet hat (also auch Sonntags und Feiertags).

Ich arbeite Teilzeit, derzeit 24 h verteilt auf 3 Tage und habe einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen (ich weiß, bei dieser Teilzeit eigentlich 12 Tage, aber mein Chef rechnet ganze Wochen, also sechs Tage an).
In meinem AV steht: (...)der Urlaub ist bis zum 31. Mai für das laufende Jahr zu beantragen und kann nicht in ein folgendes übernommen werden, bzw. nur nach Absprache.
In der Betriebsordnung, die Bestandteil meines AV ist steht weiter (...). Die Berechnung erfolgt von Mo-Sa, unabhängig davon, ob der Schichtplan hierzu einen freien Arbeitstag vorsieht, oder nicht, da unvorhergesehene und damit kurzfristige Einteilungen auftreten können. (...).
Ich verstehe dass so, wie es auch da steht: als Urlaubstage gelten die Tage von Mo-Sa. Mein Chef allerdings verlangt, dass wir ganze Wochen Urlaub nehmen.
Im Sommer hab ich z.B. von Mo, 28.08. an Urlaub gehabt und mußte diesen bis Mo, 11.09.2006 nehmen, obwohl ich da gar keinen Urlaub mehr haben wollte, bzw. meine Kinder schon wieder in den Kiga gegangen sind.

Auch einzelne Brückentage dürfen wir aus Rücksicht auf Kollegen nicht nehmen; FRAGE: Was sind Brückentage bei einer 7-Tage Woche? Es muß doch auch mal möglich sein, wenn ich Dienstag, Freitag, Samstag arbeite, dass ich auch mal nur von Freitag bis Sonntag Urlaub mache, ohne das mein Chef eine Woche Urlaub anrechnet, oder darf er das??

Zweites Beispiel: ich arbeite Dienstag, Freitag, Samstag. Wenn ich nun z.B. von Mittwoch auf Dnnerstag (also an meinen freien Tagen) meine Oma 200 km weiter besuchen möchte, meint mein Chef, dass ich Urlaub eintragen muß, da meine Kollegin ja plötzlich krank werden könnte und ich dann einspringen muß. Ich kann doch an meinen freien Tagen machen was ICH will oder, er kann doch nicht erwarten, dass ich immer in abrufbarer Nähe bin, nur weil ich keinen Urlaub eingetragen habe, oder?
Da wären 4 Wochen Urlaub, die für eine zweifache Mama deren Kinder ja soooo viel frei haben und dann auch betreut werden müßen, eh knapp bemessen sind, schnell weg!

Letzte Frage: zum Thema krank werden, was ich bisher noch nicht war...
Die Betriebsordnung sagt hier: ist der AN durch krankheit verhindert, so hat dieser bei den Kollegen umgehend um Ersatz zu sorgen und erst anschließend den Betrieb zu informieren. Zur Bestätigung ist eine Bescheinigung eines Arztes erforderlich (...). FRAGE: was mach ich, wenn die Kollegen nicht können, z.B. weil sie in Nürnberg die Oma besuchen *lol* oder selber erkrankt sind? Doch arbeiten gehen?

Bin gespannt, was Ihr dazu zu sagen habt... Danke schon mal schöne Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

um mit der krankheit anzufangen (für das thema urlaub habe ich jetzt die zeit nicht):
für den ersatz zu sorgen, wenn ein/e AN arbeitsunfähig krank wird, ist sache des AG! was ist das für eine betriebsordnung, die das auf den AN abwälzen will? des weiteren liest sich der abschnitt so, als werde die ärztliche bescheinigung vom 1. tag an verlangt - auch problematisch. über gegenwehr und -argumentation muss man noch mal nachdenken.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Eine ganze Woche dauert nicht von Mo-Mo, sondern von Mo-So. Weshalb hier also auch noch einen Montag zusätzlich genommen werden soll, ist mir nicht nachvollziehbar.

Für eine Woche müssen Sie 6 Tage Urlaub beantragen, oder?

Sie müssen keinesfalls für freie Tage Urlaub eintragen. Ein Arbeitgeber hat nicht das Recht, über den Ort, wo Sie ihre Freizeit verbringen, zu entscheiden. Sie müssen auch nicht erreichbar sein.
Wenn Sie sich bereit halten müssten, um zur Arbeit zu erscheinen, wäre das Rufbereitschaft.

Die Klausel in der Betriebsordnung, Sie müssten bei Krankheit für Ersatz sorgen, ist m.E. rechtlich nicht zulässig. Das ist Chefsache!

viele Infos zum Thema Urlaub:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

etwas verwirrt mich noch: einerseits ist von einer 7-tage-woche die rede, dann wieder von urlaubstagen mo-sa (=6 tage). .. aber egal. die rechnung deines chefs und sein anspruch gegen euch ist nicht o.k. diese falsche handhabung wird hier im forum aber alle meter diskutiert. die frage ist nur, wie man das diesen leuten beibringt.

fakt ist: er zahlt dich für die drei tage, an denen du arbeitest, und du bekommst kein geld für den rest der woche. somit greift sein dienstrecht für die freie zeit in keiner weise. um bei deinem beispiel zu bleiben: fahr zu deiner oma (mi+do) - es geht ihn nichts an. gönn' dir relax-tage oder sonst was - es geht ihn nichts an.

eine interessante frage ist, was in deinem vertrag zum thema überstunden und mehrarbeit geregelt ist (oder eben auch nicht). wenn mehrarbeit danach möglich ist - hüte dich vor dem telefon (du musst nicht erreichbar sein). wenn er dich aber erwischt, musst du auch arbeiten (gegen bezahlung, versteht sich). diese betriebsordnung scheint mir doch ziemlich suspekt - vermutlich doch eine einseitige angelegenheit des AG, schätze ich. einen br dürfte es nach deiner darstellung auch wohl eher nicht geben.

wenn diese buchhandlung ein eigener betrieb ist (und nicht teil einer kette), stellt sich die frage nach kündigungsschutz (ab 5 bzw. 10 beschäftigten).

da kann man recht haben und dennoch eine schwache position. bleibt u.u. der weg der argumentation und des gemeinschaftlichen vorgehens.

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#4
 Von 
Mausefrau
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 67x hilfreich)

@ Blaubär49 & alle anderen...

Danke schon mal für Eure Postings, fühl mich schon geholfen *lol*

Fakt ist einfach, dass ich alles mögliche sammel, da ich nächste Woche vor Ende der Probezeit ein Gespräch mit dem Herrn Chef habe und Notfalls ganz gern ein paar "Trümpfe" in der Hand haben möchte, weil er immer gar so Familien- und AN-freundlich tut, aber nicht ist. Und da geht es um alles ;-). Ich habe inzwischen die Einstellung: es kann so oder so nur besser werden! Kündigt er mich, werde ich hoffentlich endlich wieder etwas finden, was Spass macht und einen guten AG beinhaltet und meinen Seelenfrieden wieder finden. Will er mich behalten, muß sich einiges ändern, sonst geh ich! Wen´s genauer interessiert, kann mich gern anmailen, bzw. meine anderen Postings von Oktober beachten , sonst wird´s viiiiel zu lang...

Nur ganz kurz: wir haben 7 Tage geöffnet, aufgrund des Bundes-Urlaubsgesetzes oder wie das heißt, darf er nur 6 Tage anrechnen (sonst würde er GARANTIERT 7 Tage anrechnen ;-))...

Liebe Grüße
& Gute Nacht...

-- Editiert von Mausefrau am 11.10.2006 21:54:39

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#5
 Von 
Mausefrau
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 67x hilfreich)

Doppelt gemoppelt hält besser oder so...

-- Editiert von Mausefrau am 11.10.2006 21:52:44

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#6
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Ich höre zum ersten mal, daß der MA für Ersatz sorgen muß.

Das ist ja wohl die Aufgabe des AG!

Man liegt totkrank im Bett und soll rumtelefonieren um jemanden zu finden und wenn man keinen findet muß man dann doch hin oder was soll das?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Die Urlaubsregelung des AG ist völlig ok und enstpricht genau dem, was auch im BUrlG geregelt ist.

Jedoch ist die Regelung, dass Du bei Krankheit für Ersatz zu sorgen hast, sicherlich nicht zulässig. Das ist Aufgabe Deines Chefs.

Es darf jedoch arbeitsvertraglich geregelt werden, dass bereits ab dem ersten Krankheitstag eine AU-Bescheinigung vorzulegen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mausefrau
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 67x hilfreich)

@hh

Danke für Dein Posting!
Das mein AG 6 Tage anrechnen darf, ist okay, gar kein Thema1 es ging mir auch eher darum, ob er mir Urlaub "vorschreiben" kann, wenn ich an meinen regulär freien Tagen wegfahren will und er meint, dass ich im Notfall gefälligst in abrufbarer Nähe sein muß. Das läuft dann wohl unter Rufbereitschaft und müßte vergütet werden oder so.

Wie gesagt, dass mit dem Krankheitsfall hatten wir bisher ja nicht, ist ja auch gut so. Da das in dem Betrieb aber eh so ein bißchen Mobbing-mässig abläuft, fühlt man sich permanent unter Druck á la: hoffentlich werd ich nicht krank, hab ja den Vertrag unterschrieben und muß für Ersatz sorgen...

Eine Bescheinigung muß ich aber erst am 2. Tag vorlegen, hier gibt es kein Problem!

Schöne Grüße

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