Hallo zusammen,
ich möchte wissen ob meine Chefs (Zahnärzte) das alles einfach so machen können!
Ich arbeite mit 7 Kolleginnen zusammen beim Zahnarzt. Im Januar bis März sind nicht so viele Termine vergeben das alle Angestellten durchweg zu tun haben. Sonst läuft es in der Praxis sehr gut. Wir werden dann sporadisch "nach Hause" geschickt, weil wir ja nicht rumstehen sollen, müssen uns die versäumten Stunden allerdings als minus aufschreiben und auch nacharbeiten. So kommen schnell 20 Stunden und mehr minus zusammen, die dann willkürlich eingefordert werden. Samstags, Mittwochs nachmittags und auch schon einmal am Sonntag. Mit erhobener Augenbraue wird dann argumentiert: Sie haben doch Minusstunden! Aus Angst um den Job macht man es dann natürlich. Desweiteren haben die Angestellten weniger Urlaub, nämlich 29 Tage, als fest verplant werden. 32 Tage an der Zahl. Davon 3 Wochen zusammenhängend in den Sommerferien. Das heißt, der gesetzliche Passus ist bedient...Ich musste in einem Jahr 60 Stunden nacharbeiten, weil die Chefs mehr Urlaub gemacht haben, als ich hatte. Können sie das, wenn sie wissen das die Angestellten gar nicht so viele Urlaubstage haben wie verplant werden? Es gibt nicht einen freien Tag zum verplanen für uns, nichts. Ich finde es sehr ungerecht, aber das persönliche Gefühl ist ja oft ein anderes als es das Gesetz vorsieht. Ich möchte gerne wissen ob das einfach so in Ordnung ist, oder ob es irgendeine Handhabe gibt.
LG Funduro
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Urlaubsregelung und aufgezwungene Minusstunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Bei Euch läuft einiges schief.
Wenn die Praxis länger geschlossen hat als Sie Urlaub haben kann darf dies nicht zu Minusstunden führen.
Dass der Urlaub komplett vorgegeben ist, ist m.E. auch nicht rechtmäßig da auch die Wünsche des AN zu berücksichtigen sind.
Gegen feste Zeiten in den Sommerferien habe ich keine Einwende.
Zumindest ca. zwei Wochen Urlaub sollten m.E. aber von Ihnen bestimmt werden können.
Bezüglich der Urlaubsplanung ist dies aber nur meine Meinung und keine von mir überprüfte gerichtliche Praxis.
Auch das einfach heimschicken mit Minusstunden ist nicht zulässig, wenn eine Wochenstundenzahl vereinbart ist. Was sagt denn Ihr Arbeitsvertrag hierzu?
Generell gilt aber: wo kein Kläger da kein Richter.
Wenn Sie sich (aus Angst um den Arbeitsplatz) nicht beschweren, nützt Ihnen die Rechtslage letztlich auch nichts.
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http://www.bwr-media.de/themen/personal/urlaubsanspruch/03930_betriebsurlaub-darf-nicht-unnoetig-viele-urlaubstage-belegen.php
Laut Bundesarbeitsgericht dürfen 3/5 des Jahresurlaubs vom AG verplant werden.
Die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit gilt. Schickt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einfach nach Hause, gerät er in Annahmeverzug und muß die nicht gearbeiteten Stunden trotzdem bezahlen.
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" Don`t feed trolls"
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Hallo!
Danke für die Antworten!
"Auch das einfach heimschicken mit Minusstunden ist nicht zulässig, wenn eine Wochenstundenzahl vereinbart ist. Was sagt denn Ihr Arbeitsvertrag hierzu?"
40 Stunden Wochenarbeitszeit ohne geregelte Zeiten, halt so wie die Praxis geöffnet ist.
Mo. Di. Do. 7:45 - 18:oo ( mit einer Stunde Pause jeweils)
Mi. 7:45- 14:oo
Fr. 7:45 - 13:oo oder 9:45 - 15:oo
Die Zeiten werden meistens aber nicht eingehalten, da es immer länger wird. Eine halbe Stunde täglich Minimum! Wenn man argumentiert das man einen 40 Stunden Vertag hat und der Chef Arbeit für die Stunden geben soll wird mit den Schultern gezuckt und dann wird man stehen gelassen.
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... eigentlich ist schon alles unmittelbar notwendige gesagt, ich kann es nur bekräftigen.
euer problem liegt vmtl. schon in der vertragsgestaltung, da ihr mehr arbeitsstunden habt als der AG euch beschäftigen kann. m.a.w. ihr müsstet einen vertrag mit weniger pflichtstunden haben, wobei es zeiten gibt, in denen ihr deutlich mehr arbeitet und andere mit weniger auslastung. dann würden manche problem nicht auftreten. dieses problem haben auch andere beschäftigte in sparten mit hochkonjunkturzeiten und eben mauen.
was das kurzfristige einbestellen an samstagen etc. angeht, so schaut mal § 12 abs. 2 tzbfrg an: der vorlauf bei arbeit auf abruf beträgt lt. gesetz vier tage! auch hier ist das gesetz auf eurer seite.
das problem dahinter: ihr seid vmtl. weniger als 10 beschäftigte, so dass das kschg nicht greift. wenn ihr also etwas ändern wollt, dann wird das nur solidarisch gehen und wahrscheinlich auch nur sehr sehr ruhig und sachlich. und ihr solltet gute, konkrete vorschläge parat haben, die auch die probleme eures chefs berücksichtigen. dazu wäre es klug, wenn ihr euch fachlich beraten lassen würdet.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
Das mit dem fachlichen Rat habe ich auch schon ins Auge gefasst.
Danke trotzdem für die Antworten, denn ich zweifel langsam schon an meinem Verstand, da 2 Kolleginnen das alles in Ordnung finden und sich Ihrem Schicksal fügen. Mit 2 faulen Eiern in der Truppe gibt s auch kein " WIR" ,so das man das Gespräch mit den Chefs mal suchen könnte.
Vielen Dank
Funduro
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Wenn 2 von 8 nicht mitziehen, dann ist das wenig.
6 Mitarbeiter, die sich beschweren und Gespräche führen wollen, sind ne Menge "Wir"!
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" Don`t feed trolls"
... wenn die 6 sich einig sind, sehe ich auch eine chance. man muss sich dann nur antworten überlegen für den fall, dass deren haltung einem entgegengehalten wird.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
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