Urlaubssperre: Urlaub mit Freistellung abgegolten?

29. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bazille
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubssperre: Urlaub mit Freistellung abgegolten?

Hallo,
ich habe mit meinem AG einen Aufhebungsvertrag zum 31.12. gemacht, durch den ich ab 01.10. freigestellt bin. In dem Vertrag ist die Abgeltung des Resturlaubes durch die Freistellung NICHT explizit beschrieben.

Nun meint der AG, dass er mir eine Urlaubssperre bis in die Freistellung verhängt hat (Nebensatz in einer EMail) und genehmigt diesen Resturlaub somit nicht. Eine Anfrage zur (mitbestimmungspflichtigen) Urlaubssperre beim BR gibt es nicht, und der BR würde auch nicht zustimmen.

Ich halte die Urlaubssperre aufgrund der fehlenden Zustimmung des BR für nicht wirksam und möchte natürlich möglichst viel meines Resturlaubes VOR der Freistellung nehmen.

Welche Möglichkeiten habe ich, meinen Urlaub zu nehmen?

Da ich dieses Jahr noch keinen zusammenhängenden Urlaub von mehr als 5 Werktagen hatte, steht mir dieser gem. Bundesurlaubsgesetz (mind. 12 Werktage zusammenhängend) noch zu. Kann der AG dies verweigern, ohne dass es eine (genehmigte) Urlaubssperre gibt?

Wäre die letzte Instanz - das Einklagen per Anwalt - von Erfolg gekrönt?

Danke für Eure Antworten!

Bazille

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

Wäre die letzte Instanz - das Einklagen per Anwalt - von Erfolg gekrönt?

mit verlaub: die frage ist nicht zu beantworten. 'vor gericht und auf hoher see ist man in gottes hand'.
weiter: um dir einen urlaubsantrag, den du noch gar nicht gestellt hast, nicht zu genehmigen, bedarf es nicht der zustimmung des br. urlaubssperre ist doch ein zu großes wort an dieser stelle. und doch klar, dass der AG kein interesse daran hat, dir die zeit der freistellung noch durch vorgelagerten urlaub zu verlängern, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

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