Urlaubssperre durchsetzbar?

16. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Kayara
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Urlaubssperre durchsetzbar?

Ich bin in einem Betrieb von knapp 20 Menschen im sozialen Bereich. Unser Geschäftsführer bestand darauf bis zum 1.11. unsere Urlaubsplanung zu bekommen. Die gesamte Urlaubsplanung ist abgeschlossen und wurde so genehmigt.

Heute kam nun ein Schreiben an, in dem er mitteilt, er würde die seit Frühling/Frühsommer feststehende Urlaubssperre (je 2 Wochen) im April und November auf eine Woche reduzieren und zwar auf die erste Juliwoche.

Ich, kinderlos, habe meinen 3-wöchigen Sommerurlaub um einen für mich nicht beeinflussbaren Fixpunkt gelegt, wobei das Ende aus Kostengründen nicht in die Ferien liegt. Um eine Woche nach hinten verlegen, würde den kompletten Urlaub (inklusive dessen Ablauf) umwerfen, er würde durch die Ferien um einiges teurer werden und es hängen da bis zu 8 Personen an der Planung dran (unsere Kleingruppe von 6 Leuten inklusive mir, 2 zurückbleibende Partner, die dadurch ebenfalls den Urlaub ändern müssten, damit die Kinder betreut werden können in der Zeit, wobei das bei einem definitiv ein no-go ist und eine Person, aus unserem Zielland, die vor Ort zu uns stoßen würde und den Flug (in dem Fall von Portland nach San Diego) bereits gebucht hat.

Kann er einfach so (ohne Angaben von Gründen (wir haben in der Zeit eher weniger zu tun, das Jahr läuft aus)) einfach so die Sperre ändern? (Ich bin übrigens die einzige, die betroffen wäre aus unserem Haus neben der Leitung.) Was meint ihr, wie stehen die Chancen, wenn er in das Schreiben den Satz schrieb: Sollte ihre Gesamtplanung bereits abgeschlossen sein (Ähm ja?! Er hat sie ja genhemigt), dann wenden Sie sich im EInzelfall an mich. Wir finden eine Lösung. ?!


-- Editiert Kayara am 16.12.2014 18:08

-- Editiert Kayara am 16.12.2014 18:09

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

wenn Ihre Buchung nach der Genehmigung des Urlaubs lag, könnte der AG zwar eine Urlaubssperre durchsetzen, er müsste aber für Ihre Kosten, Stornierung ect. aufkommen. Für die entgangene Urlaubsfreude mit Dritten gibt´s nichts und Dritte haben auch keine Ansprüche.

Das Angebot des AG zu reden, würde ich alsbald in Anspruch nehmen. Je frühzeitiger, um so besser. Sie sind nämlich auch in der Pflicht für die Beseitigung des Problems, von dem der AG noch nichts weis, Sorge zu tragen. Fragen höflich nach einem Gesprächstermin und nehmen Sie die Buchungspapiere mit.


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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kayara
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Gebucht haben wir noch nicht. Nur halt meine Freundin, aus den USA. Wir wollten erst Anfang an buchen. Hätten wir es mal anders gemacht. :/

Ich werde morgen in jedem Fall anrufen.


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die gesamte Urlaubsplanung ist abgeschlossen und wurde so genehmigt. <hr size=1 noshade>

Gerichtsfest nachweisbar?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Guten Abend,

wenn Ihre Buchung nach der Genehmigung des Urlaubs lag, könnte der AG zwar eine Urlaubssperre durchsetzen, er müsste aber für Ihre Kosten, Stornierung ect. aufkommen. Für die entgangene Urlaubsfreude mit Dritten gibt´s nichts und Dritte haben auch keine Ansprüche.


Ganz so einfach ist das für den AG nicht. Wenn sich der AN rechtlich dagegen wehrt, dann müsste der AG schon sehr heftige Gründe anführen, warum nun plötzlich statt im April/November im Juli "Urlaubssperre" sein soll.
Urlaubssperre nach Genehmigung des Urlbs ergibt gar keinen Sinn. Dieses hochdramatische und sowohl von AN als auch AG überschätzte Wort kann doch nicht mehr bedeuten, als dass ein AG erklärt: im Zeitraum XX bis YY werde ich keinen Uhrlaub gewähren. Diese Aussage ist aber im Nachhinein sinnfrei. Da wären wir inhaltlich beim Widerruf bereits genehmigten Urlaubs und hier müssen ganz andere Kaliber aufgefahren werden.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

wo reden angeboten wird, sollte man reden.

Nachdem Ihr Urlaub zwischen der Bewilligung des Urlaubs und der Urlaubssperre nicht gebucht wurde, sind Sie in einer ungünstigeren Position.

Bei einem Gespräch mit Ihrem AG sollten Sie berücksichtigen, dass Sie unter diesen Umständen kaum etwas durchsetzen können.

Höflich vorgetragene Bitten helfen weiter.



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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)



quote:
: Sollte ihre Gesamtplanung bereits abgeschlossen sein, dann wenden Sie sich im Einzelfall an mich. Wir finden eine Lösun


Das ist doch ein sehr freundliches Gesprächsangebot des AG. Warte nicht zu lange, mach gleich den Termin.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Minniemaus
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 29x hilfreich)

........Nachdem Ihr Urlaub zwischen der Bewilligung des Urlaubs und der Urlaubssperre nicht gebucht wurde, sind Sie in einer ungünstigeren Position.

Bei einem Gespräch mit Ihrem AG sollten Sie berücksichtigen, dass Sie unter diesen Umständen kaum etwas durchsetzen können.

Höflich vorgetragene Bitten helfen weiter........

Sorry, grottenfalsch.

Einen einmal genehmigten Urlaub kann der AG nur mit sehr guten Begründungen, beispielswiese PLÖTZLICHEM Auftreten von extraviel Arbeit oder ebenso PLÖTZLICHEM Ausfall mehrerer Mitarbeiter, wieder zurücknehmen.

Der AN ist hier eindeutig in der besseren Position, auch wenn er noch nichts gebucht hat.

Ausschlaggebend ist die Tatsache, dass der Urlaub (hoffentlich schriftlich) genehmigt wurde.
Dann ist extrem schwer für den AG, da mit einem "och, ich schiebe die Urlaubsperre mal willkürlich und mal dahin wo ich sie möchte" durch zu kommen.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

quote:
Sorry, grottenfalsch.
Einen einmal genehmigten Urlaub kann der AG nur mit sehr guten Begründungen, beispielswiese PLÖTZLICHEM Auftreten von extraviel Arbeit oder ebenso PLÖTZLICHEM Ausfall mehrerer Mitarbeiter, wieder zurücknehmen.


Na ja, das ist genauso wenig grottenfalsch wie goldrichtig!

Was bedingt i. d. R. eine Urlaubssperre? Betriebliche Belange! Der AG hat die Urlaubssperre mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in diesen Zeitraum legt, nur um seine Mitarbeiter zu ärgern...

@Kayara: Wie ist die Begründung des AG?



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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Hensche.de:

quote:
Kann der Ar­beit­ge­ber be­reits gewähr­ten Ur­laub wi­der­ru­fen?

Nein. Der Ar­beit­ge­ber darf ei­nen ein­mal gewähr­ten Ur­laub im all­ge­mei­nen nicht wi­der­ru­fen. [color=red]Ein sol­cher Wi­der­ruf ist nur in ganz ex­tre­men Aus­nah­mefällen möglich[/color]. [color=green]Sol­che Aus­nah­mefälle sind aber rein theo­re­tisch, d.h. es gibt sie in der Pra­xis kaum.[/color]


Das müssen aber schon ganz aussergewöhnliche betriebliche Belange sein.
Mehrarbeit oder kranke Kollegen sind sicher kein extremer Ausnahmefall.

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#10
 Von 
Kayara
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Wir werden zertifiziert. (Wenn ich mich jetzt nicht völlig täusche, damit wir dann sagen können "ja, wir arbeiten nach den qualitätsstandarts/management")

Etwas schriftliches von ihm gab es nicht (zumindest habe ich nichts gesehen), aber die gilt offziell als genehmigt, wenn der Teamurlaubsplan an ihn (zu dem von ihm bestimmten Datum) gereicht wird und er halt keine Einwände (was noch nie vorkam) hat. Er hat es, weil er es offziell wissen möchte als Geschäftsführer, aber alles was den Urlaub angeht (einschließlich eventuellen Tausches oder oder oder) läuft in der Einrichtung. Eine Kollegin hat den schrftlichen Jahresplan. Wenn da alles stimmig ist, können wir (wenn wir denn wegfahren wollen) bedenkenlos buchen, nachdem der Plan an die Geschäftsführung gegangen ist. Drei Wochen vorm eigentlichen Urlaub bekommmen wir von der Leitung ein Formularl, in dem wir die Tage eintragen. Sie unterschreibt und leitet ihn weiter. Das wars.

Hab gestern schon versucht ihn zu erreichen, aber vormittags war er nicht da, am frühen Nachmittag im Gespräch und später, als ich vor Ort war, hatte er keine Zeit. Also hab ich heute nochmal angerufen. Er hatte Zeit und das Gespräch dauerte nicht mal 2 Minuten.

"Es geht um ihre Mail wegen der verschobenen Urlaubssperre. Leider fällt mein Urlaub genau dort hinein. Ich..."
Er (unterbricht): Sie besuchen gar nichts zu erklären. Wie ich gesehen habe, sind sie die Einzige, die es aus ihrer Einrichtung betrifft. Sie dürfen fahren und ich wünsche ihnen jetzt schon einen schönen Urlaub.

Als ich es meinen Kollegen erzählte, waren sie etwas verblüfft, dass er so anstandslos zugestimmt hatte. (Hat vielleicht auch was damit zu tun, dass ich in den 2,5 Jahren, in denen ich jetzt dort bin, noch nie was von ihm wollte und auch noch nie gefehlt habe.) Aber auch immer... Ich werd möglichst bald buchen und freu mich schon.

Thema kann geschlossen werden.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kayara
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

**, dass er er so anstandslos zugestimmt hatte, weile reigentlich als zickig gilt.
* aber wie auch immer

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