Urlaubssperre wegen Elternzeit

9. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
knoffelhoffel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaubssperre wegen Elternzeit

Arbeitnehmer (A) ist bei Arbeitgeber (B) angestellt.

A hat rechtzeitig im Jahr 2016 Elternzeit angemeldet und diese auf 3 Teile aufgesplittet, wovon ein Teil ab Mitte August 2017 für einen Monat erfolgen soll.
Zum Zeitpunkt der Antragsstellung wusste A noch nicht, zu welcher Zeit der Kindergarten über die Sommerferien schließt und konnte deswegen mit der Elternzeit nur "pokern". Leider liegen nun Elternzeit und Schließung des Kindergartens nicht übereinander, so dass A für einen Teil des Zeitraums der Schließung (2 Wochen) Erholungsurlaub beantragt hat.
B lehnt den Erholungsurlaub nun ab, da A ansonsten im Betrieb zu lange ausfallen würde (2 Wochen Erholungsurlaub und direkt anschließend 1 Monat Elternzeit). Daraufhin hat B für A eine Urlaubssperre sowohl 3 Wochen vor- als auch nach der Elternzeit verhängt.

Da der Kindergarten für 3 Wochen (genau drei Wochen vor der Elternzeit) geschlossen wird, ist die Betreuung der Kinder ohne Urlaub kaum sicherzustellen. Verwandschaft von A hat sich bereit erklät, eine Woche die Betreuung der Kinder zu übernehmen.

Frage: Kann der Erholungsurlaub aus diesem Grund verwehrt werden?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)



Zitat:
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. ....


Nach dem Gesetz ist der Urlaub also nach den Wünschen des Arbeitnehmers zu gewähren, wenn dem nicht einer der o. g. Gründe entgegenstehen. Wie ist das in deinem Fall? Ich gehe nicht davon aus, dass der AG aus reiner Schikane den Urlaub versagt. Kann der AG nicht solange auf dich verzichten?

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#2
 Von 
knoffelhoffel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie kann definiert werden, ob B auf A verzichten kann oder nicht?

A arbeitet in einer zwei Personen umfassenden Abteilung, so dass ggf. wegen Unterbesetzung der Urlaubswunsch abgelehnt wird. Allerdings hatte A bereits in den letzten Jahren Elternzeit (auch länger als einen Monat). Dies wurde durch hinzuziehen anderer Mitarbeiter durch B stets gelöst.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)


In einer 2-Mann Abteilung ist es ein Argument, dass einer nicht fast 2 Monate alleine arbeiten kann.
In der Vergangenheit wurde vom AG ja offensichtlich schon Entgegenkommen gezeigt, indem Personal aus anderen Bereichen eingesetzt wurde. Aber d. h. wiederum für die auch Einschränkung - vllt. bei deren Urlaubsplanung o. ä.

Jetzt muss A sich arrangieren: Mit Verwandten und dem Ehepartner?

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