Urlaubssperre zu kurzfristig angekündigt ?

16. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
johuki
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubssperre zu kurzfristig angekündigt ?

Hallo,

folgende Situation:

Ich habe ein Guthaben von c.a. 120 Überstunden die ich bereits zum abbummeln eingereicht und genehmigt bekommen habe im Januar 2013. 10 Tage

Heute (mitte Nov. 2012) schreibt mir der Arbeitgeber das eine Urlaubssperre für meine Abteilung bis 31.01.2013 ab jetzt verhängt ist.

Darf der Arbeitgeber das so kurzfristig ? Was ist mit meinen Überstunden ? verfallen die damit ?

Wer kennt sich aus ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Überstunden sind begrifflich und rechtlich erstmal nicht mit Urlaub gleichzusetzen. Eine Urlaubssperre erfasst damit Wortlautmäßig erstmal nicht den Überstundenabbau.

Ich würde schlicht den AG fragen, ob es dabei bleibt, dass die Überstunden genommen werden können. Erstmal abwarten, was daszu gesagt wird.

Mit dem "Widerruf" des Überstundenabbaus habe ich bisher lediglich im Bereich der Pflege und der Änderungen der Dienstpläne zu tun gehabt. Dazu kann man sagen, dass eine Dienstplanänderung grundsätzlich möglich ist, aber der AG ein Ausübungsermessen beachten muss. Sprich er darf Dienstpläne nicht aus Jux ändern sondern es muss ein Grund vorhanden sein und die Interessen des AN müssen in die Abwägung mit einfließen. Ich denke mal, diese Grundsätze kann man auf den vorliegenden Fall übertragen.

Verfallen werden die Überstunden aber nicht.

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