Folgende Situation:
Ich bin in einem metallverarbeitenden mittelständischen Unternehmen mit ca. 70 Mitarbeitern im Vertrieb angestellt. Die Vertriebsabteilung umfasst 3 Mitarbeiter. Obwohl die Maschinenauslastung relativ gut ist, ist dies unserem Chef nicht genug. Als Index zieht er den jeweils aktuellen Auftragsbestand heran. Nun hat er auf Basis des Vorjahres eine Grenze festgelegt auf die der Auftragsbestand anwachsen muss. Diese Festlegung passierte Anfang Oktober 2007 und ging mit der Information einher, dass für die Vertriebsabteilung bis zur Erreichung der Grenze eine absolute Urlaubssperre herrscht.
Wie ist diese Maßnahme rechtlich zu bewerten?
Urlaubssperre zulässig???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Und was ist, wenn der Auftragsbestand nie erreicht wird? Eine Urlaubssperre muss sachlich begründet sein und ich vermute mal auch zeitlich begrenzt (z.B. Buchhaltung zum Jahresabschluss usw.) sein.
Ich denke, im Bundesurlaubsgesetz könnte man noch etwas finden.
Hallo,
genau das ist ja die Frage. Der Bestand liegt etwas niedriger als zu vergleichbarer Zeit im Vorjahr. Unser Chef hat unterdessen auch schon mehrmals erwähnt dass dieser "Knick" durch die gesamte Branche geht, also nicht nur uns betrifft. Mir geht es einfach gegen den Strich dass wir nun dafür (und dazu noch reduziert auf 3 Mitarbeiter) bestraft werden sollen.
Ich bräuchte aber schon was handfestes um ihn darauf anzusprechen. Findet man das Bundesurlaubsgesetz irgendwo im Web?
Danke + Gruß
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