Ich habe demnächst 4 Wochen Urlaub. Darf mein Arbeitgeber kurzfristig meinen Urlaub streichen, bzw. wie lange vorher muß der Arbeitgeber bescheid sagen und ist es ein Kündigungsgrund wenn ich trotzdem meinen Urlaub antrete?
Urlaubsstreichung - Kündigungsgrund wenn ich trotzdem meinen Urlaub antrete?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ist der Urlaub schon vom Arbeitgeber genehmigt?
wurde der urlaub schon genehmigt (am besten schriftlich oder mündlich vor zeugen) darf der chef nur aus ganz wichtigen betrieblichen gründen den urlaub streichen. zudem muss er muss kosten für evtl. schon gebuchte reiseziele etc. übernehmen.
liegen wirklich dringende betriebsgründe vor und du gehst in urlaub, obwohl den chef arbeit angeordnet hat, ist das arbeitsverweigerung. meiner meinung nach kannst du dann fristlos entlassen werden.
ich hoffe ihr findet eine einigung,
grüße
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Wenn der Urlaub vom AG gestrichen wird, dann darfst Du selbst für den Fall, dass das rechtswidrig war, nicht einfach eigenmächtig Urlaub nehmen.
Wenn genehmigter Urlaub gestrichen wird, dann muss der AG alle dadurch entstehenden Kosten als Schadenersatz übernehmen.
Moin,
Urlaub streichen geht nur wenn die Firma wenn sie dich in den Urlaub schickt den Bach runter gehen würde, rein Organisatorische Gründe rechtfertigen laut Arbeitsgericht noch keine Streichung des Urlaubes. Das Urteil ist erst wenige Wochen alt aber Ich finde es gerade nicht.
Happy Weekend
Honk
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"In dubio pro reo..."
The Honk hat völlig recht, nur gibt es nicht nur ein Urteil dazu, sondern das ist ständige Rechtssprechung:
hensche.de:
Kann der Arbeitgeber bereits gewährten Urlaub widerrufen?
Nein. Der Arbeitgeber darf einen einmal gewährten Urlaub im allgemeinen nicht widerrufen. Ein solcher Widerruf ist nur in ganz extremen Ausnahmefällen möglich. Solche Ausnahmefälle sind aber rein theoretisch, d.h. es gibt sie in der Praxis kaum.
Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber gewährten Urlaub widerruft?
Aus den o.g. Gründen ist ein Widerruf des einmal gewährten Urlaubs durch den Arbeitgeber in aller Regel unzulässig, d.h. Ihnen steht der einmal gewährte Urlaub rechtlich zu. Hier müssen Sie aber folgendes bedenken:
Auch ein rechtswidriger Widerruf von bereits gewährtem Urlaub durch Ihren Arbeitgeber führt dazu, daß Sie den Urlaub zunächst einmal nicht antreten dürfen. Auch in einem solchen Fall müssen Sie die Hilfe des Arbeitsgerichts in Anspruch nehmen. Wer "auf eigene Faust" Urlaub macht, nimmt eine Selbstbeurlaubung vor, die die o.g. schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen hat.
quote:
Das Urteil ist erst wenige Wochen alt aber Ich finde es gerade nicht.
Schau mal hier:
http://www.diag-mav-freiburg.de/gemeinsam/rechtsprechung/bag/bag-erfuell-urlaubsan-arbeitspf-17-06.pdf
-- Editiert von thosim am 12.06.2006 01:10:32
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