Urlaubstag= Arbeitstag?

23. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
CocoLS1108
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubstag= Arbeitstag?

Hallo zusammen!
Auch auf die Gefahr hin dass ich hier schriftlich etwas ausarte:
Vor etwa 3 Monaten übernahm ich die Organisation des Arbeitsplans.
Kleiner Laden, überschaubare Anzahl der Mitarbeiter.

Nun gibt es Differenzen was die Stunden (Überstunden/Minusstunden) angeht.

Ich nehme mal mich als Beispiel:
Ich arbeite 100 Stunden im Monat. An 4 Tagen die Woche á 6 Stunden.
Habe ich Urlaub rechne ich pro Urlaubstag 6 Stunden. Richtig?

Meine Kollegin, die diesen Schriftkram vorher gemacht hat, meint aber dass ich mir nur 5 Stunden aufschreiben dürfe.

Sie selber geht 150 Std./ Monat. 5 Tage á 6 Stunden.

Hat sie Urlaub werden ihr 7 Stunden pro Urlaubstag berechnet.

Nun bin ich ein einfach gestrickter Mensch der das gerade irgendwie nicht nachvollziehen kann.

Vielleicht kann mir jemand das kurz und verständlich erklären?

Vielen Dank schon mal!!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119350 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von CocoLS1108):
Nun gibt es Differenzen was die Stunden (Überstunden/Minusstunden) angeht.

Wieso Minusstunden? Gibt es ein Arbeitszeitkonto?



Zitat (von CocoLS1108):
Habe ich Urlaub rechne ich pro Urlaubstag 6 Stunden. Richtig?

Nein, Urlaub wird in Tagen gerechnet, nicht in Stunden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17351 Beiträge, 6462x hilfreich)

1. Ganz allgemein: Weder erschließt sich, wieso dir pro U-Tag nur 5 Stunden, deiner Kollegin aber 7 gutgeschrieben werden sollten, wenn sie pro Tag ebenfalls 6 Stunden arbeitet. Nach welcher Logik soll denn sowas gelten?
2a. Zur Monatsarbeitszeit: Wenn du an vier Wochentagen je 6 Stunden arbeitest, arbeitest du im Monat 104 Stunden und nicht 100. Denn der Monat ist üblicherweise länger als 28 Tage / 4 Wochen.
Rechnung: 24 Wochenstunden * 52 Wochen / 12 Monate = 104 Arbeitsstunden. Pausen werden bei 6 Arbeitsstunden pro Tag eher nicht zu berücksichtigen sein, denke ich.

2b. Auch die 150 Monatstunden für deine Kollegin kann ich nicht nachvollziehen. Lt. deinen Angaben arbeitet sie an 5 Tagen je 6 Stunden, macht 30 Wochenstunden; die gleiche Rechnung mit deren Zahlen:
30*52/12=130 Oder die Informationen stimmen so nicht

3. Zum Urlaub Einschlägig ist das Bundesurlaubsgesetz. Es legt den Mindesturlaub fest und rechnet in Urlaubstagen, unbeschadet, welcher Stundenanteil dahinter liegt. Es gibt ja auch Leute, die arbeiten an 5 Wochentagen je 2 Stunden - denen stehen auch 20 Tage Urlaub gem BUrlG zu wie denen, die Vollzeit arbeiten. Gekürzt wird nach der Anzahl der Arbeitstage in der Woche.
Wenn euch also Urlaub nach BurlG zusteht, dann stehen dir im Jahr 16 U-Tage zu und deiner Vollzeit-Kollegin eben 20 Tage. Die ganze Umrechnerei in Stunden ist also gänzlich überflüssig.

-- Editiert von blaubär+ am 24.09.2019 09:09

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1518 Beiträge, 668x hilfreich)

Zitat (von CocoLS1108):
Ich nehme mal mich als Beispiel:
Ich arbeite 100 Stunden im Monat.


Was ist vertraglich vereinbart? Wie üblich, die Anzahl der Wochenstunden? Oder die Monatsstunden?

Bei Vereinbarung der Wochenarbeitszeit läßt sich ( relativ kompliziert ) die monatliche Arbeitszeit errechnen. Bei vereinbarter Monatsarbeitszeit die wöchentliche Arbeitszeit.

Anschließend wäre zu klären, was über die Verteilung der Wochenarbeitszeit auf die Wochentage vereinbart ist. Wenn eine "Viertagewoche" vereinbart wäre, müßte die Wochenarbeitszeit ( z.B. 24 Stunden ) auf 4 Tage verteilt werden.

Zitat:
Habe ich Urlaub rechne ich pro Urlaubstag 6 Stunden.


Korrekt: für jeden Tag, an dem Du durch den Urlaub von der Arbeitspflicht befreit wirst, ist die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit anzusetzen.

Bei Verteilung von (vereinbarten) 24 Wochenstunden auf ( vereinbarungsgemäß/betriebsüblich ) 4 Tage in der Woche kannst Du für jeden urlaubsbefreit werdenden Tag 24/4 = 6h ansetzen.

Beispiel: Du sollst (dienstplanmäßig / betriebsüblich ) in jeder Woche montags, freitags, samstags und sonntags arbeiten. Wenn Du von Dienstag bis übernächsten Mittwoch Urlaub hast, dann rechnest Du für die Urlaubstage Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 0 Stunden, Freitag-Montag je 6 Stunden, Dienstag und Mittwoch 0 Stunden.

Zitat:
Nun gibt es Differenzen was die Stunden (Überstunden/Minusstunden) angeht.


Wird ein Arbeitszeitkonto geführt? Ohne Vereinbarung ( im Vertrag / Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung ) wäre das unzulässig.

RK

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.517 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen