Urlaubstage,Anspruch auf freien Tag

26. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go496011-43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubstage,Anspruch auf freien Tag

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin in einer Teilzeitbeschäftigung mit 30 Stunden angestellt, habe 20 Urlaubstage im Jahr. Wir haben 6 Tage auf und manchmal muss ich 1-2 mal im Monat samstags ran. Meine Frage:
1. Wie viel Urlaubsanspruch habe ich wirklich?
2. Steht mir in der 6 Tage Woche ein freier Tag zu?
3. Wenn ich im voraus Urlaub nehme für das Jahr inkl. die Samstage mit rein nehme wo ,ich gern Urlaub hätte und aber im nach hinein doch da frei gehabt hätte . Muss ich dafür Urlaubstage nehmen auch wenn ich da frei hätte.
Tut mir leid, das ich so viele Fragen habe. Vll kann mir jemand eine Antwort drauf geben.
Ich fühle mich ungerecht behandelt ,weil unsere Praxisleiterin(40std/W) Dienstpläne erstellt wo sie und unsere neuen Angestellte ebenfalls Teilzeit wenn sie samstags arbeiten müssen immer 1-2 Tage in der Woche frei haben ,und ich eben nicht.

-- Editiert von go496011-43 am 26.02.2019 21:53




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Bei 20 Urlaubstagen haben Sie Anspruch auf 4 Wochen Urlaub, das ist der Mindestanspruch. Da darf also nur mit 5 Tagen Urlaub für jede ganze Woche gerechnet werden.

Können Sie nochmal genauer sagen, was Ihr Problem mit dem Samstag ist, wenn es nicht unter das Urlaubsproblem fällt?
Wieviele Stunden, wieviele Tage Arbeit am Tag, in der Woche?

-- Editiert von altona01 am 26.02.2019 22:44

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
go496011-43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, also mehr als 20 Urlaubstage bekomme ich dann nicht. Auch wenn ich im Monat 2 Wochen eine 6 Tage Woche habe?
Ich formulierte es mal anderst, ich arbeite 30 Std. in der Woche immer Spätschicht , die Stunden sind unterschiedliche eingeteilt, mal gehe ich 4 std. mal 5. Und wenn jemand von uns Samstags dran ist, weil nur einer Samstag eingeteilt ist der hat dann in der Woche mal frei sonst kommt man ja über seine Stunden. Und meine Kolleginnen dir dann auch jeweils ihre Samstage haben , haben dann in der Woche ein Tag frei. Und ich nicht. PRAXISLEITERIN nimmt sich quasi wenn sie den Samstag hat 1-2 Tage frei und kommt noch einmal auf ihre Wochenstunden. So auch unsere neue mit 30 std. Sie war letzten letzten Samstag dran und hatte Freitag frei und kam nicht auf ihre Stunden. Und ich muss die 6 Tage durch gehen ohne einen freien Tag.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20258 Beiträge, 7337x hilfreich)

/// ... manchmal muss ich 1-2 mal im Monat samstags ..

Ein vertraglicher Urlaubsanspruch von 20 Tagen deutet klar auf eine zugrunde liegende 5-Tage-Woche. Wenn du #manchmal samstags ran musst, kommt es auf die Menge dieses #manchmal an, ob sich das auf die Anzahl deiner Urlaubstage auswirkt. Das wäre zuerst festzustellen, was #manchmal ausmacht - dazu solltest du die Anzahl der gearbeiteten Samstage im Jahr durchzählen und dir anschauen, ob da nicht doch ein fester Rhythmus durchscheint. Wenn du regelmäßig 2 Samstage/Monat ohne Ausgleichstag arbeitest, erhöht sich i.d.T. dein Urlaubsanspruch auf 22 Tage - was dir wenig hilft, denn so oder so bleibt es bei 4 Wochen Erholungsurlaub/Jahr.
'Manchmal' rechtfertigt m.E. aber vorerst nicht, dass du für deine Urlaubsplanung von vornherein Samstage berücksichtigen musst, die du ohne Urlaub vielleicht zur Arbeit herangezogen würdest. Für ganze Urlaubswochen planst du also mit 5 Tagen.
Ein freier Tag als Ausgleich für Samstagsarbeit steht dir dann zu, wenn dein AV eine 5-Tage-Woche vorsieht - lies also deinen AV (der U-Anspruch ist ja schon ein Indiz dafür). Ggf. wirst du mit der Praxisleitung reden oder auch streiten müssen. Mit Ausgleichstag erübrigen sich aber auch Überlegungen zu mehr Urlaubstagen.

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