Urlaubstage - Anspruch

11. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Totto87
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)
Urlaubstage - Anspruch

Hallo, wollte mal um einen Rat bitte geht um folgendes: Ich bin als Teilzeitkraft im Einzelhandel angestellt, mein Vertrag geht von Sommer 2011- bis Sommer 2012. In diesem Zeitraum habe ich 15 Tage Urlaub genommen, sprich im letzten Halbjahr (Sommer) keinen Urlaub und in diesem Anfang des Jahres 3 Wochen. Meine Firma gibt jedem anderen Mitarbeiter 30 Tage Urlaub, meine Urlaubstage sollen jedoch schon aufgebraucht sein...äh Hallo? Ich habe bisher in einem GANZEM Arbeitsjahr, nur schlappe 15 Urlaubstage gehabt. Mein Vertrag (wird verlängert) läuft im August aus. Als Begründung nannte man mir, dass die Urlaubstage von Januar bis Januar berechnet werden... sprich würde mein Vertrag nicht von Sommer bis Sommer gehen, würde ich 30 Tage haben? Das kann doch gar nicht sein, die anderen bekommen 30 Tage und ich kack mit 15 ab?! Weil mein Vertrag von Sommer bis Sommer geht habe ich einen Nachteil und das kann doch nicht gesetzlich so fest geschrieben sein oder? Kann mir jemand da mal Auskunft geben? Danke im vorraus.

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24 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Was steht denn im Arbeitsvertrag zum Urlaub?

Die Begründung ist natürlich Blödsinn.
Schauen wir einfach in das Gesetz:

Bundesurlaubsgesetz
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

§ 4 Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

Da steht nichts von Januar bis Januar.
Sollte der AG einen Urlaubsantrag von Ihnen nicht bewilligen, können Sie den Urlaub einklagen.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Du hast einen U-Anspruch aus dem letzten Jahr und einen für dieses. Der Urlaub 11 konnte in 2011 wegen der Wartezeit nicht genommen werden, aber nach den 6 Monaten dann 2012 - nach dem BUrlG also bis 31. März. Es könnte also sein, dass dein AG sich darauf beruft, der Urlaub aus 2011 sei verfallen.

Großartig auf den Putz hauen kannst/solltest du derzeit nicht, scheint mir, weil du ja befristet angestellt bist und dir vmtl. die Verlängerung des AV wichtiger sein dürfte. Sollte das mit der Verlängerung am Ende doch scheitern, kannst du deinen Anspruch immer noch einfordern.

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#3
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

Grundlage für den Urlaubsanspruch ist tatsächlich das Kalenderjahr (Jan -Dez). Das steht in § 1 BurlG und ist unabdingbar. Soweit hat der AG also nicht unrecht.

Du hattest demnach also bereits im letzten Jahr zumindest Anspruch auf Teilurlaub bei diesem AG, den du aber wohl hast verfallen lassen.

Da dein derzeit befristeter Arbeitsvertrag aber erst in der zweiten Jahreshälfte ausläuft, hast du für dieses Jahr den vollen Jahresurlaub.

Jetzt müsste man nur noch wissen, was bei dir bezüglich Arbeitszeit und Urlaub vertraglich geregelt ist.


Gruß
AZ

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Sie arbeitet als Teilzeitkraft. Die 24 Urlaubstage aus dem Gesetz beziehen sich auf den Fall, dass jemand 6 Tage die Woche arbeitet, bei weniger Tagen wird entsprechend reduziert.

Hier müsste also erst einmal geklärt werden, welcher Urlaubsanspruch bei täglicher Arbeit bestehen würde (Tarif oder Arbeitsvertrag). Dann wäre bei nicht täglicher Arbeit neu zu berechnen. Wie viele Urlaubstage andere bekommen, das ist einerlei.

wirdwerden

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Da Totto87 Anfang des Jahres 15 Tage Urlaub nehmen mußte, um 3 Wochen Urlaub zu erhalten, dürfte der Urlaub nicht verfallen, sondern regulär genommen worden sein. Mit 15 Tagen ist keinesfalls der Urlaubsanspruch abgegolten, da ja der gesetzliche Anspruch mind. 4 Wochen Jahresurlaub beträgt.

Jetzt bleibt weiterhin die Frage: Was steht im Vertrag?



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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

4 Wochen, wenn man 5 Tage arbeitet. Wenn sie beispielsweise nur 3 Tage arbeitet, ist eben runter zu rechnen.

wirdwerden

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Widerspruch.
Der Mindesturlaubsanspruch beträgt vier Wochen, egal wieviele Urlaubstage dafür eingesetzt wurden.

"§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage."(=Vier Wochen).

Totto87 für drei Wochen Urlaub 15 Urlaubstage nehmen muß, dann kann da nicht mehr viel gerechnet werden. Da fehlt mindestens eine Woche.

-- Editiert hamburgerin01 am 11.06.2012 10:35

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Der Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Tage, bezogen auf 6 Tage, die in der Woche gearbeitet werden. Urlaubsansprüche werden in Tagen, nicht in Wochen ausgerechnet, in den USA übrigens in Stunden.

wirdwerden

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#9
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)


wie wäre es mit folgender Ansicht :

der Urlaub aus 2011 dürfte Ende des Jahres 2011 verfallen sein,
wenn nicht :
§ 7 BUrlG
Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

hätte man dies "verlangt", stünden für das jahr 2012 sowohl der Resturlaub aus 2011 als auch der komplette (gesetzliche) Mindesturlaub, je nachdem evtl. sogar der gesamte arbeitsvertraglich vereinbarte Jahresurlaub, an (Befristungsende im 2.Halbjahr 2012, deshalb Anspruch auf Gesamtjahresurlaub)

hat man dies nicht "verlangt", werden die 15 Tage , die man 2012 genommen hat, vom zustehenden Jahresurlaub 2012 abgezogen,
da der Urlaubsanspruch aus 2011 verfallen wäre

auch dann wäre aber (5-Tage-Woche vorausgesetzt) noch mindestens 1 Woche Urlaub (5 Werktage) zu gewähren,
selbst wenn der Vertrag befristungsgemäß endet,
sollte die Urlaubsgewährung auf Basis einer 6-Tage-Woche erfolgen (was wahrscheinlich scheint bei 30 Tagen Gesamtanspruch/Einzelhandel) blieben mindestens noch 9 Tage Urlaubsanspruch übrig

anders würde es ausschauen, wenn trotz Urlaubsantrag 2011 kein Urlaub genehmigt wurde,
dann könnte dieses "Übertragungsverlangen" entbehrlich sein,
da sich der urlaub automatisch überträgt bis Ende März 2012

natürlich wäre noch interessant, ob ein anwendbarer Tarifvertrag
hierzu irgendwelche Aussagen trifft
bzw. wieviel Urlaubsanspruch dir laut Arbeitsvertrag zusteht
das könnten nämlich weniger Tage sein als bei Vollzeitmitarbeitern, weil du eben auch weniger Tage bräuchtest, um eine Woche komplett arbeitsfrei zu halten

aber auch wenn man umrechnet, dürfte man dir im Vergleich zu Vollzeitarbeitnehmern nicht weniger Urlaub zubilligen
(§ 4 TzBfG )


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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Wir wissen doch nicht einmal, wieviele Tage die Gute in der Woche arbeitet.

wirdwerden

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#11
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)


... was wir evtl. gar nicht wissen müssen, wenn sich die Urlaubsansprüche vertragsgemäß an einer Sechs/Fünf-Tage Woche orientieren
dies kann man ja unabhängig davon machen, wie oft man nun tatsächlich pro Woche "ran" muß

ist ja gar nicht so selten,
Teilzeitkräfte im Einzelhandel können oftmals vertragsgemäß an jedem Werktag
"abgerufen" werden, auch wenn man nur 2,3 oder 4 Tage in der Woche zum Einsatz kommt,
wobei lediglich eine bestimmte Stundenanzahl pro Woche oder Monat vereinbart ist
da ist es natürlich auch für den AG einfacher, den Urlaubsanspruch grundsätzlich auf eine 6/5 Tage-Woche zu beziehen

wenn Vollzeitarbeitnehmer 30 Tage urlaub bekommen, bei einer wahrscheinlichen 6-Tage-Woche
der Fragesteller für 3 Wochen Urlaub aber 15 Tage nehmen musste,
liegt nahe,
daß bei ihm der Anspruch von 30 Tagen auf eine 5 Tage-Woche "umgerechnet" wurde

es ist so schön, zu spekulieren :wipp:



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#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@wirdwerden,
Du hast recht, Urlaub wird in Tagen bewilligt. Aber im Ergebnis kommt immer die gleiche Anzahl von Wochen heraus, wie bei einer 6-Tage-Woche, mindestens 4 Wochen. Schließlich muß eine Teilzeitkraft für Tage, an denen sie nicht arbeitet, keinen Urlaub beantragen.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html :
"Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen entspricht daher in Wochen umgerechnet einem Urlaub von vier Wochen."

-- Editiert hamburgerin01 am 11.06.2012 13:30

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Aber sie kann doch die Tage, die ihr zustehen nur anhand ihrer Arbeitstage ausrechnen.

wirdwerden

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#14
 Von 
Totto87
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)

So jetzt habe ich wieder Zeit gefunden an den PC zu kommen, also erst mal danke für die Mühe und Antworten. Bin aber keine Frau, nur zur Info also frage ich mich, was an dem Namen Totto weiblich klingen soll. :D

Aber nichts für Ungut, also ich arbeite 30 Stunden die Woche, habe im Sommer 2011 unterschrieben, durfte aber irgendwie keinen Urlaub nehmen (?) und habe bisher nur 15 Tage Urlaub genommen...wie gesagt. Ich müsste vielleicht tatsächlich meinne Arbeitsvertrag raus klauben, aber wo ist denn da bitte die Logik? Vor ein paar Monaten hing am schwarzen Brett, dass jeder Mitarbeiter 30 Tage Urlaub hat. Ich habe jedoch nur 15 Tage bisher gehabt, wie kann dann bitteschön mein Urlaub bereits vebraucht woden sein? Wollen die mich verarschen? 1 Jahr Arbeit und dabei nur 15 Tage Urlaub? Wieso hat mich keiner darauf aufmerksam gemacht, dass ich den Urlaub nehmen soll wenn er Ende März verfallen sein könnte?

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#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@Totto87,
"sie" ist die Teilzeitkraft. Davon gibt es keine männliche Form.;)

Ohne die Zahlen aus dem Arbeitsvertrag können wir hier weiterhin nur fleißig hellsehen üben.

Dass Sie keinen Urlaub nehmen durften, kann betrieblich tatsächlich so festgelegt worden sein. In welchem Monat haben Sie denn die 15 Tage Urlaub genommen?

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#16
 Von 
Totto87
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)

Haha welcher normale Mensch reduziert andere Menschen auf seine Berufsbezeichnung, in dem Fall "die" Teilzeitkraft. :D Zudem schon einer meinte, "die Gute arbeitet..." Naja egal.

Wenn ich Zeit habe klaub ich mal den Vertrag aus, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass im Vertrag tatsächlich nur 15 Tage Urlaubsanspruch verzeichnet sind, das ist doch rechtswiedrig ich lebe doch nicht in Somalia, vor allem wenn die Firma überall rum posaunt, "30 Tage für alle, da neue Gesetze etc pp...

Ich arbeite 30 Stunden die Woche und das über das ganze Jahr und 15 Tage Urlaub, das kann einfach nicht sein. Ich arbeite in einem großen amerikanischen Unternehmen die nach der Ausbildung nur mit befristeten Teilzeitverträgen übernehmen... naja die Amis halt.



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-- Editiert Totto87 am 12.06.2012 01:30

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Toto, nochmals: es kommt darauf an, auf wieviele Wochentage die 30 Stunden verteilt sind. Und es kommt auf den Vertrag an. Evtl. auch noch, sofern einer existiert, auf den Tarifvertrag.

Allgemeine Unmutsäußerungen wie "es kann doch nicht sein" mögen in Somalia eine Anspruchsgrundlage sein, in Deutschland sind sie es nicht.

wirdwerden

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#18
 Von 
Totto87
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)

Die 30 Stunden sind auf 5 Wochentage verteilt. Mo-Sa, dazwischen unter der Woche "Rolltag" wie es üblich ist im Handel. Ausgenommen Sonntag. 30 Stunden, 5 Tage die Woche, ein Jahr und 15 Urlaubstage? Ich such jetzt den Vertrag mal raus da stimmt doch was nicht...

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Du sollst den Vertrag nicht suchen, sondern finden!

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Totto87
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)

Ok also ich habe ihn da steht folgendes drinnen:

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt ausgehend von einer 5 Tage-Woche 20 Arbeitstage im Kalenderjahr. Dauert das Anstellungsverhältnis länger als 6 Monate an, erwirbt der Mitarbeiter einen darüber hinaus gehenden vertraglichen Urlaubsanspruch von 5 Arbeitstagen im Kalanderjahr. Genommener Urlaub wird zuerst auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch angerechnet. Bei Jugendlichen und Schwerbehinderten gelten überdies die besonderen gesetzlichen Bestimmungen.

In dem Urlaubsjahr, in dem das Anstellungsverhältnis beginnt oder endet, steht dem Mitarbeiter für jeden vollen Monat des bestehens des Anstellungsverhältnisses ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Der gesetzliche Mindesturlaub ist zu beachten.

Dies steht in meinem Vertrag drinnen den ich im Juli unterzeichnet habe. Im Winter führte die Firma ein neues Model ein, 30 Tage für alle Mitarbeiter ab sofort. Der Vertrag wurde von 25 Stunden auf 30 Stunden im Januar modifziert, also ein extra Wisch in dem aber nichts über den Urlaub drinnen stand.

Könnt ihr damit was anfangen?
Wie gesagt ich habe nur 15 Tage Urlaub genommen und laut meinem Chef (der ist übrigens neu und noch etwas unerfahren) habe ich nur noch EINEN Tag Urlaub...

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Damit lässt sich doch schonmal was anfangen :rock:
Die 20 Tage entsprechen tatsächlich dem Gesetz, das sind ja 4 Wochen.

"Dauert das Anstellungsverhältnis länger als 6 Monate an, erwirbt der Mitarbeiter einen darüber hinaus gehenden vertraglichen Urlaubsanspruch von 5 Arbeitstagen im Kalanderjahr."

Da Ihr AV länger als sechs Monate dauert, steht der Ihnen auch zu, meine ich.

Bleibt die Frage: 30 Tage hat jetzt jeder andere AN, außer Ihnen? Das dürfte eine Ungleichbehandlung sein, gegen die man sich wehren kann.

Haben Sie Ihren Chef mal gefragt, wie er auf 16 Tage Urlaub kommt?


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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Totto87
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)

Das wäre ja eine riesen Frechheit wenn die alle 30 Tage kriegen und ich nicht. Vor allem hat wirklich ausschließlich JEDER 30 Urlaubstage am Jahresende abgebaut... Ich war halt bis letztes Jahr Azubi, da war es auch schon so ähnlich. Da hieß es man berechnet irgendwie von Januar bis Sommer, sprich ich habe in dem Kalenderjahr nicht vollen Urlaubsanspruch... oO
Aber was ist dann mit dem letzten Halbjahr? Es kann doch nicht sein, dass weil mein Vertrag von Sommer auf Sommer geht, ich einen Nachteil gegenüber einem bspw Vertrag habe, der von Januar bis Dezember geht oder? Es hieß ich darf nicht im Herbs Urlaub nehmen wegen Schulanfang (Urlaubssperre) Weihnachten ebenfalls nicht.

Seit ich die Lehre abgeschlossen habe wiederholt sich der Mist irgendwie, ich habe wieder weniger Urlaub als vorher. Als ich in die Ausbildung eingestiegen bin hatte ich noch normalen Urlaub von damals 25 Tage um den Dreh und jetzt nur 15?

Mein Chef meinte irgendwas, dass das ganze von Januar bis Dezember berechnet wird und da mein vertrag bis Sommer geht, habe ich nur ein halbes Jahr Anspruch?!!! Aber ich habe das vorherige halbe Jahr genauso gearbeitet!!

Wie gesagt ich blick da nicht mehr so ganz durch, ich fühl mich auf den Arm genommen...

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"Dauert das Anstellungsverhältnis länger als 6 Monate an, erwirbt der Mitarbeiter einen darüber hinaus gehenden vertraglichen Urlaubsanspruch von 5 Arbeitstagen im Kalanderjahr."

Bedeutet dieser Satz dann nicht, dass wenn ich länger als 6 Monate arbeite, ich zzgl 5 Urlaubstage bekomme? Also Sprich von 20 (gesetzlich gegeben) weitere 5 zugesprochen bekomme, in dem Fall 25 Urlaubstage?

-- Editiert Totto87 am 13.06.2012 00:26

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Also haben Sie Ihren Chef nicht gefragt.
Es ist schon sinnvoll in Foren, dass man versucht, zu kommunizieren, d.h. zum Beispiel, Fragen zu beantworten.

"Mein Chef meinte irgendwas, dass das ganze von Januar bis Dezember berechnet wird und da mein vertrag bis Sommer geht, habe ich nur ein halbes Jahr Anspruch?!!! Aber ich habe das vorherige halbe Jahr genauso gearbeitet!!"

Zeigen Sie ihm Ihren Vertrag:

"In dem Urlaubsjahr, in dem das Anstellungsverhältnis beginnt oder endet, steht dem Mitarbeiter für jeden vollen Monat des bestehens des Anstellungsverhältnisses ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu."



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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Totto87
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja was heißt das jetzt konkret? Steht mir noch Urlaub zu, ja oder nein? Bevor ich da jetzt nen Terz in der Arbeit mache will ich erst mal Gewissheit...habe mal meinen Vertrag an nen Juristen geschickt.

Mein Vertrag läuft übrigens am 2 Juli AUS. Was ist wenn der Vertrag ausläuft, bekomme ich den Urlaub mit einem neuen Vertrag hinzugefügt?

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0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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