Ich arbeite seit 16 Jahren in einem Dienstleistungsbetrieb mit anschließenen Verkauf.Mein Grundgehalt wird durch ein Stundensoll,das ich durch Einnahme erbringen muß,abgedeckt.10% Provision werden auf Mehreinnahme gezahlt.Seit Anfang diesen Jahres ist es so,das alle Urlaubstage mit der Hälfte des Tagessolls vom Monatsumsatz abgezogen werden.Dies bedeutet wenn man Urlaub nimmt rutscht man schnell ins Minus.Jetzt werden auch alle Krankenheitstage berechnet,d.h. der Teil den die Krankenkasse nicht übernimmt,wird vom Monatsumsatz abgezogen.Nach Arbeitgeberaussage ist die Provision eine Aufbesserung des Gehalts(da das Grundgehalt sehr gering gehalten ist),aber nach der neuen Berechnung wird zwar der Arbeitnehmer motiviert eine Mehreinnahme zu tätigen, doch hinten herum wird sie wieder entzogen.Es lohnt sich also nur für den Arbeitgeber.Mir wurde erklärt das der Arbeitgeber keine Provision zahlen muß und diese auch von heute auf morgen streichen kann.Ich bekomme seit ci. 12 Jahren Provisionszahlungen ohne das ich jemals (mündl. oder schriftl.)darauf hingewiesen wurde das dies kein Regelfall ist. Meine Fragen:Ist diese neue Berechnung richtig bzw. rechtens? Dürfen Krankheitstage vom Umsatz abgezogen werden?Wenn keine Provision erwirtschaftet wurde, darf der Arbeitgeber das Grundgehalt kürzen?
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Urlaubstage Kürzung des Gehalts?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
was ist dennn genau im Arbeitsvertrag geregelt?
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
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In meinem Arbeitsvertrag wurden keine Vereinbarungen diesbezüglich getroffen.
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Wie? Es muss aber doch etwas bzgl. Gehalt, Arbeitszeit ect. drin stehen?
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
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du solltest einige euro in eine anfrage beim fachanwalt stecken. es könnte - da du ja lange beschäftigt bist - eine betriebliche übung entstanden sein, die der ag nicht so mirnichts dirnichts widerrufen kann. es kann auch sein, dass dein av durch die praxis längst in dem sinne präzisiert ist, dass diese provision gehaltsbestandteil ist.
In meinem Arbeitsvertrag ist eine Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche vereinbart,Überstunden können verlangt werden.Zum Gehalt: Bei 100%tiger Erfüllung wird ein x-Betrag gezahlt und im Krankheitsfall tritt für Lohnfortzahlungen das Lohnfortzahlungsgesetz vom 27.07.1969 in Kraft vielen Dank für eure Antworten
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