Hallo Alle!
Zuerst möchte ich sagen, entschuldigen Sie mir, wenn ich nicht alles gut schreibe, ich bin ungarisch, vielleicht schreibe ich nicht alles genau
Ich habe die Probleme:
Ab 09.01.2012 habe ich bei einem Firma bis 22.06.2012 gearbeitet. Wenn ich gekündigt wollte, haben wir ein Aufhebungsvertrag geschrieben. Dann habe ich ab 23.06.2012 einen neuen Arbeitsplatz. Gestern habe ich meinen Abrechnung bekommen für Juni. Dort steht dass ich noch 6 Urlaubstage hätte, und Url.Tg.gen.:6 Resturlaub:0. Aber habe ich diese Tage nicht genommen, und bei Bezeichnung steht keine Urlaubsgeld. Die 6 Tafe habe ich nicht genommen, und wurde diese auch nicht bezahlt. Habe ich den Firma angerufen, und haben Sie mir gesagt, dass sie müssen diese Tage nicht bezahlen, wegen ich habe selber gekündigt.
Meine Frage:
- können Sie meine 6 Tage einfach löschen?
- wenn haben Sie geschrieben, dass ich genommen hat, sollten sie bezahlen oder nicht?
Vielen Dank im voraus.
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Urlaubstage
24. Juli 2012
Thema abonnieren
Frage vom 24. Juli 2012 | 10:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubstage
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#1
Antwort vom 24. Juli 2012 | 13:17
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Habe ich den Firma angerufen, und haben Sie mir gesagt, dass sie müssen diese Tage nicht bezahlen, wegen ich habe selber gekündigt. <hr size=1 noshade>
Die Aussage ist quatsch.
quote:<hr size=1 noshade>- können Sie meine 6 Tage einfach löschen? <hr size=1 noshade>
Nein, die Urlaubstage müssen ausgezahlt werden. Das Gesetz sagt dazu abgegolten (§ 7 Abs. 4 BUrlG ).
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich gekündigt wollte, haben wir ein Aufhebungsvertrag geschrieben. <hr size=1 noshade>
Da kommt es ein bissel drauf an, was in dem Aufhebungsvertrag steht. Aber eigentlich kann man auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch nicht wirksam verzichten.
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