Urlaubstage

26. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
anjab
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaubstage

Hallo,
hoffe das mir jemand meine Frage beantworten kann.
Ich arbeite in der Gastronomie und im AV stehen 24 Werktage Urlaub, also Montag bis Samstag.
Uns wird aber für den Samstag ein Urlaubstag und ein freier Tag berechnet. Ist das denn überhaupt zulässig, denn dann müsste der Tag ja 48 Stunden haben.
Wäre dankbar wenn mir jemand dazu was sagen könnte.

MfG

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Kommt drauf an. Haben Sie eine 5 oder 6-Tage-Arbeitswoche?
Bei einer 6-Tage-Woche werden natürlich auch pro Woche 6 Urlaubstage berechnet, bei der 5-Tage-Woche nur 5 Urlaubstage.

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#2
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Uns wird aber für den Samstag ein Urlaubstag und ein freier Tag berechnet.

Das für einen Samstag 2 Tage abgerechnet werden, kann nicht richtig sein.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es siuch 5- oder 6-Tage-Woche handelt.
Bei einer 6-Tage Woche wird in der Gastronomie entweder ein Ruhetag (anstelle des Sonntages) oder, wenn 7 Tage geöffnet ist, ein Wechseltag (in der ersten Woche Montag, in der zweiten Woche Dienstag, usw) vereinbart worden sein.
Wenn dieser Tag frei ist und ich vorher aber schon Urlaub beantragt haben sollte, muss das berücksichtigt werden.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

24 Werktage Urlaub heißt im Klartext, dass Du Anspruch auf insgesamt 4 Wochen Urlaub hast.

Ein freier Tag gehört auch zu den Werktagen, außer, wenn es sich um einen Sonn- oder Feiertag handelt.

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#4
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

@ hh
mal aus Interesse:
Wie sieht es denn aus, wenn ich an einem Sonntag oder Feiertag Urlaub nehme, an dem ich regulär hätte arbeiten müssen?
Ist ja kein Werktag...

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#5
 Von 
anjab
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe nochmal im AV nachgelesen und bei Urlaubstagen stehen uns 24 Werktage zu.
Bei Arbeitszeit steht 40 Stunden pro Woche je nach Bedarf (von Montag bis Sonntag). Pro Woche stehen uns 2 freie Tage zu (wenn normale Arbeitswoche), wenn Feiertage dann dem entsprechend mehr freie Tage. Wenn ich nun Samstag Urlaub nehme und einen von den zwei freien Tagen!? ist das meiner Meinung nach einer zu viel. Montag bis Freitag Urlaub a' 8 Stunden ergibt ja schon 40. Das ist wohl zu hoch für mich!!??

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Du hast 24 Werktage Urlaub, nicht 24 Arbeitstage. Das führt dazu, dass auch ein freier Tag als Urlaubstag gezählt wird.

Die Regelung entspricht übrigens genau dem Mindesturlaub im Bundesurlaubsgesetz.

Da es 6 Werktage pro Woche gibt, hast Du Anspruch auf insgesamt 4 Wochen Urlaub. Wie lange Du an dem jeweiligen Werktag arbeiten musst und ob Du überhaupt an dem Werktag arbeiten musst, spielt dabei keine Rolle.

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#7
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wie lange Du an dem jeweiligen Werktag arbeiten musst und ob Du überhaupt an dem Werktag arbeiten musst, spielt dabei keine Rolle.
Das kann ich nicht nachvollziehen.
Laut Vertrag besteht eine 40-Stunden-Woche was einer 5-Tage-Woche entspricht (da ja generell 2 Tage/Woche frei sind).
Demnach kann für einen freien Tag (da mir ja zusteht) nicht noch zusätzlich Urlaub abgezogen werden.

Wenn also für den Samstag Urlaub abgezogen wird, muss der freie Tag "mitwandern".

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ich schließe mich hh an, wenn im Arbeitsvertrag keine 5-Tage-Woche vereinbart ist, dann wird von 6 Tagen ausgegangen und die Regelung ist meines Wissens korrekt.

stuttgart.ihk24.de:
"Bundesurlaubsgesetz
Urlaubsdauer
2.1 Grundsatz
Der jährliche Mindesturlaub beträgt gem. § 3 BUrlG 24 Werktage. Unter Werktagen in diesem Sinne versteht man alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Das BUrlG geht also von einer 6-Tage-Woche aus. Um den Mindesturlaub für einen geringeren Arbeitsumfang/Teilzeitkräfte festzulegen, ist folgende Rückrechnung erforderlich:

6 Tage/Woche: 24 Urlaubstage
5 Tage/Woche: 20 Urlaubstage
4 Tage/Woche: 16 Urlaubstage
3 Tage/Woche: 12 Urlaubstage
2 Tage/Woche: 8 Urlaubstage
1 Tag/Woche: 4 Urlaubstage

In allen Fällen ergibt sich so ein Jahresurlaub von vier Wochen. Dieser errechnete Mindesturlaub gilt unabhängig von den geleisteten Stunden an den Arbeitstagen. Entscheidend ist allein, an wie vielen Tagen der Arbeitnehmer in der Woche beschäftigt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Ich kann mich nur wiederholen:

Wenn sich die Zahl der Urlaubstage auf Werktage und nicht auf Arbeitstage bezieht, dann werden die freien Tage mitgezählt und auch als Urlaubstage angerechnet.

Ihr hättet alternativ auch vereinaren können, dass Du 20 Arbeitstage Urlaub hast. Das wäre auf das Gleiche hinausgelaufen.

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#10
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Bei Arbeitszeit steht 40 Stunden pro Woche je nach Bedarf (von Montag bis Sonntag). Pro Woche stehen uns 2 freie Tage zu (wenn normale Arbeitswoche),
Wenn 2 freie Tage die Woche zustehen, ist es eine 5-Tage-Woche.
Es steht ja nicht, 6 Tage mit 40 Stunden, sondern 40 Stunden (bei Bedarf) - theoretisch könnte man ja auch sagen, dass es eine 7 Tage Woche ist...

Aufgrund der 2 freien zugesicherten Tage, ist aber eine 5 Tage Woche anzunehmen. Oder wo bleibt der 6. Tag?
24 Werktage Urlaub kann auch bei einer 5 Tage Woche gelten.

Wir können hier viel diskutieren - aber solange die Tage-Woche nicht geklärt ist, bringt das nicht viel.
Wenn im Vertrag nun stehen würde, 8 Stunden/Woche (bei Bedarf) und 4 Werktage Urlaub; müssten dann auch Mo - Sa als Arbeitstage zählen?!?
Weil soll jetzt Mo - Fr jeweils 2 Stunden gearbeitet werden, bräuchte man für eine Woche Urlaub 5 Tage Urlaub - bei gesetzlich 4 zustehenden Tagen.

Gruss
MichiM



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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Irgendwie willst Du das nicht verstehen. Ein Werktag ist eben nicht ein Arbeitstag, sondern jeder Tag von Mo-Sa unabhängig davon, ob Du dann arbeiten musst oder nicht.

Wieviele Tage Du in der Woche arbeitest, spielt für die Betrachtung daher keine Rolle. Der Urlaub wird nach Werktagen und nicht nach Arbeitstagen gerechnet.

Und wenn Du nur 1 Tag in der Woche arbeiten würdest, dann würden Dir bei vereinbarten 24 Werktagen Urlaub auch 6 Tage pro Woche angerechnet.

quote:
Wenn im Vertrag nun stehen würde, 8 Stunden/Woche (bei Bedarf) und 4 Werktage Urlaub; müssten dann auch Mo - Sa als Arbeitstage zählen?!?

Das wäre nicht zulässig, da der Mindesturlaub 24 Werktage beträgt. Ansonsten hättest Du Recht. Bei so einem Vertrag würde der Urlaubsanspruch weniger als 1 Woche betragen.

Wenn die Länge des Urlaubes nach Werktagen bemessen wird, dann braucht man für eine Woche Urlaub immer 6 Werktage, egal, wann und wie lange man in der Woche arbeitet. Nur, wenn in der Woche ein Feiertag ist, dann kann das anders sein.

In Deinem Fall sind 24 Werktage = 20 Arbeitstage, da Du eine 5-Tage-Woche hast.

Es bleibt dabei, dass Du den gesetzlichen Mindestanspruch von 4 Wochen Urlaub hast.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

hh, dann lies dir nochmal den Abschnitt von hamburgerin01 durch:
Das BUrlG geht also von einer 6-Tage-Woche aus. Um den Mindesturlaub für einen geringeren Arbeitsumfang/Teilzeitkräfte festzulegen, ist folgende Rückrechnung erforderlich:

6 Tage/Woche: 24 Urlaubstage
5 Tage/Woche: 20 Urlaubstage
4 Tage/Woche: 16 Urlaubstage
3 Tage/Woche: 12 Urlaubstage
2 Tage/Woche: 8 Urlaubstage
1 Tag/Woche: 4 Urlaubstage

In allen Fällen ergibt sich so ein Jahresurlaub von vier Wochen.

Hier wird bei einer 1-Tage-Woche 4 Urlaubstage auf Jahr vorgeschrieben. Das bedeutet aber, wenn nicht die 1Tage-Woche, sondern die 8-Stunden-Woche (wobei diese bei Bedarf verteilt werden - wie im vorliegendem Fall), ich 24 Urlaubstage benötige (es sei denn, es steht im Vertrag, dass Urlaubstag=Arbeitstag ist).

Daher nochmal: Solange die Tage-Woche nicht geklärt ist, kann dies nich beantwortet werden!
Da aber je Woche 2 freie Tage (anstelle von Sa und So?) eingeplant wird, liegt mE nach eine 5-Tage-Woche vor; warum sonst sollte der AG freiwillig 2 freie Tage geben?

Habe leider nichts gefunden, was darauf schliesst, dass 40 Stunden eine 5- oder eine 6-Tage-Woche entspricht. Wobei dies im Regelfall aber angenommen werden kann.

Gruss
MichiM

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#13
 Von 
anjab
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Im AV ist die tägliche Arbeitszeit mit 8,5 h festgelegt, was ja bei 40 Std. pro Woche einer 5-Tage-Woche entsprechen würde.
Ich bekomme aber, wenn ich von Mo.-Fr. Urlaub nehme und Sa/So arbeite, die zwei freien Tage auch gut geschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Irgendwie scheint es doch schwer zu sein, den Unterschied zwischen einem Arbeits tag und einem Werk tag zu verstehen.

Ein freier Tag kann zwar ein Werk tag sein, nicht jedoch ein Arbeits tag.

Bei wem der Urlaub nach Werktagen berechnet wird, werden immer 6 Tage pro Woche angerechnet, auch wenn man eine 5-Tage-Woche hat.

Ich finde übrigens zwischen meinen Aussagen und denen von hamburgerin01 keinen Widerspruch

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Um den Mindesturlaub für einen geringeren Arbeitsumfang/Teilzeitkräfte festzulegen , ist folgende Rückrechnung erforderlich:

6 Tage/Woche: 24 Urlaubstage
5 Tage/Woche: 20 Urlaubstage
4 Tage/Woche: 16 Urlaubstage
3 Tage/Woche: 12 Urlaubstage
2 Tage/Woche: 8 Urlaubstage
1 Tag/Woche: 4 Urlaubstage


Sind hier jetzt Urlaubstage = Arbeitstage oder Urlaubstage = Werktage?

Bei wem der Urlaub nach Werktagen berechnet wird, werden immer 6 Tage pro Woche angerechnet, auch wenn man eine 5-Tage-Woche hat.
Wenn also in einer meiner nächsten Verträge "Werktage" steht und ich 1 Woche Urlaub (bei 5-Tage-Woche - Mo-Fr) haben will, nehme ich auch nur von Mo - Fr Urlaub.
Da ich den Samstag ja keinen Urlaub genommen habe, darf man mir den auch nicht abziehen ...

Gruss
MichiM

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sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Werktag= Montag bis Samstag(gesetzlich so definiert, nicht interpretierbar).

Das ist eben das fiese Wörtchen Werktag, was Ihre Rechnung nicht aufgehen läßt.

Wenn Sie eine Woche Urlaub nehmen und Sie haben z.B. 24 "Werktage" Urlaub, dann werden Ihnen pro Woche 6 Tage berechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

quote:
Wenn also in einer meiner nächsten Verträge "Werktage" steht und ich 1 Woche Urlaub (bei 5-Tage-Woche - Mo-Fr) haben will, nehme ich auch nur von Mo - Fr Urlaub.
Da ich den Samstag ja keinen Urlaub genommen habe, darf man mir den auch nicht abziehen ...

Wenn Dein Chef da mitspielt, dann ist das so ok. Du kannst ihn aber nicht zwingen, so einen Urlaubsantrag zu unterschreiben. Um hier für beide Seiten Klarheit zu haben, sollte besser die Zahl der Arbeitstage als Urlaub vereinbart werden, so wie es auch in fast jedem Tarifvertrag der Fall ist.

Auch bei so einer Vereinbarung spielt es übrigens keine Rolle, wie lange an dem Tag eigentlich gearbeitet wird. Auch, wenn man z.B. Mo-Do 8,5Std. und Fr 6Std. arbeitet, zählt jeder Tag als 1 Urlaubstag.

quote:
Sind hier jetzt Urlaubstage = Arbeitstage oder Urlaubstage = Werktage?

Hier sind Urlaubstage = Arbeitstage

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