Hallo!!
Ich bin zum 31.08.06 aus meinem arbeitsverhältniss ausgeschieden. Der Arbeitsvertrag war befristet. Jetztz hatte ich dieses Jahr einen Anspruch auf 16 Urlaubstage , habe aber nur einen genommen. Muss der Arbeitgeber mir die restlichen 15 Urlaubstage auszahlen oder verfallen diese einfach? Bitte helft mir!!
Urlaubstage auszahlen oder verfallen diese einfach?
15. September 2006
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Frage vom 15. September 2006 | 07:19
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 1x hilfreich)
Urlaubstage auszahlen oder verfallen diese einfach?
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#1
Antwort vom 15. September 2006 | 09:21
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... sehrwohl: siehe Bundesurlaubsgesetz § 7 Abs. 4
#2
Antwort vom 15. September 2006 | 13:27
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. ich lese gerade noch mal nach und sehe, dass du eine oder-frage gestellt hast. meine antwort 'sehrwohl' bezieht sich auf das auszahlen, also auf den ersten teil deiner frage.
sorry.
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#3
Antwort vom 15. September 2006 | 13:49
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
quote:
Der Arbeitsvertrag war befristet.
Von wann bis wann?
quote:
Jetztz hatte ich dieses Jahr einen Anspruch auf 16 Urlaubstage
Hast du Teilzeit gearbeitet also an weniger als 5 bzw. 6 Wochentagen?
#4
Antwort vom 15. September 2006 | 14:21
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16832x hilfreich)
Wenn die Urlaubstage für den Zeitraum Januar bis August diesen Jahres waren, dann müssen sie ausgezahlt werden.
#5
Antwort vom 16. September 2006 | 07:24
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 1x hilfreich)
Mein Vertrag war auf 2 Jahre befristet. Ich hatte eine 5 Tage Woche. Danke für Eure Hilfe!!
#6
Antwort vom 16. September 2006 | 07:51
Von
Status: Lehrling (1242 Beiträge, 322x hilfreich)
quote:
Mein Vertrag war auf 2 Jahre befristet. Ich hatte eine 5 Tage Woche.
Hm, wieso hast du dann aber nur 16 Tage Urlaubsanspruch fuer das laufende Jahr? Ausgeschieden bist du ja erst in der zweiten Jahreshaelfte. Somit hast du eigentlich Anspruch auf den gesamten gestzlichen Mindestjahresurlaub von 24 Werktagen bzw. in deinem Fall 20 Arbeitstagen.
Gruss
CAM
#7
Antwort vom 17. September 2006 | 09:07
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo Cam!!
Mein vertrag ist an den Tarifvertrag der Bahn gebunden. Ich hatte am 01.09.2004 dort angefangen und hate von Anfang an im ersten Jahr nur einen Anspruch auf 22 Urlaubstage, War das eigentlich richtig so?
Und jetzt?
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