Urlaubstage an Samstagen und Sonntagen, z.B. in Krankenhäusern

20. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
thomasmm
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 20x hilfreich)
Urlaubstage an Samstagen und Sonntagen, z.B. in Krankenhäusern

Hallo zusammen,

weiß jemand, wie sich die (zu beantragenden) Urlaubstage in Dienstverhältnissen berechnen lassen, die zwar eine 5-Tage-Woche (40 Stunden) haben, diese aber von Montag - Sonntag erbracht werden wie z.B. in Krankenhäusern.
Konkretes Beispiel: wieviel Tage Urlaub müsste eine Person beantragen, wenn ein Dienstplan noch nicht erstellt wurde und diese Person gern vom 11.04.20 - 19.04.20 freihaben möchte?
Ist dieses Thema in der Regel in einem Tarifvertrag geregelt oder gar gesetzlich? Im konrekten Beispiel würde es um den AVR Caritas gehen.

Viele Grüße

-- Editiert von thomasmm am 20.01.2020 13:11

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Mir fehlen hier Angaben zu den üblichen Schichten; oft folgen die doch einem festen Schema A,B,C,C,B,A (oder wie auch immer), so dass man vorausberechnen kann, welches Schema zu dem Wunschtermin dran ist.
Ansonsten würde ich sagen, dass AN für die Zeit Urlaub beantragt, die Personalverwaltung dann aber eben die freien Tage entsprechend berücksichtigen muss.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Wieviele Tage Urlaub stehen in Ihrem Vertrag? Bitte den ganzen Satz zitieren.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
thomasmm
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Wieviele Tage Urlaub stehen in Ihrem Vertrag? Bitte den ganzen Satz zitieren.


30 Tage bei einer 40-Stunden-Woche.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thomasmm
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Mir fehlen hier Angaben zu den üblichen Schichten; oft folgen die doch einem festen Schema A,B,C,C,B,A (oder wie auch immer), so dass man vorausberechnen kann, welches Schema zu dem Wunschtermin dran ist.
Ansonsten würde ich sagen, dass AN für die Zeit Urlaub beantragt, die Personalverwaltung dann aber eben die freien Tage entsprechend berücksichtigen muss.


Die Schichtzeiten sind grundsätzlich wie folgt definiert:
Mo-Do: 07:30 - 16:30 (Tagesdienst)
Mo-Do: 16:00 - 08:10 (Nachdienst)
Fr: 07:30 - 13:30 (Tagesdienst)
Fr.: 10:00 - Sa. 09:40 Bereitschaftsdienst
Sa.: 09:00 - So. 09:40 Bereitschaftsdienst (kein Tagesdienst an Sa. und So.)
So.: 09:00 - Mo. 08:10 Bereitschaftsdienst (kein Tagesdienst an Sa. und So.)

Wer wann welchen Dienst hat wird im Rahmen einer monatlich stattfinden Dienstplanbesprechung ca. einen Monat im Voraus gemeinsam im Team festgelegt. Welcher Kollege welche Dienste haben wird ist variabel und unterliegt keinem Schema wie z.B. Arbeitnehmer 1 arbeitet immer am Wochende, Arbeitnehmer 2 immer Mo. und Di. sondern jeder kann im Prinzip für jede Art von Dienst in Frage kommen was in der Praxis auch so ist.

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