Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich war von Januar bis September voll angestellt, seit Oktober bin ich in Elternteilzeit und arbeite 50% (20 Wochenstunden).
Nun war ich im November 4 Wochen in Urlaub, und hier entstand eine Meinungsverschiedenheit zwischen meinem Arbeitgeber und mir:
5 Urlaubstage habe ich aus 2016 übernommen, in den Monaten Januar bis September kamen weitere 18 dazu (2 pro Monat). Meiner Meinung nach erhalte ich für die Monate Oktober, November und Dezember jeweils 2 halbe Urlaubstage (weil ich zu 50% arbeite), also insgesamt 26 ganze Urlaubstage fürs Jahr 2017.
Nun ist meine Meinung, dass ich für die 4 Wochen Urlaub 10 Ganze Urlaubstage benötige, da ich pro Tag nur 4 Stunden arbeite.
Die Meinung meines Arbeitgebers ist aber, dass ich für diese 4 Wochen 20 Urlaubstage benötige, da es 20 Arbeitstage sind, auch wenn jeder Arbeitstag lediglich 4 Stunden hat.
Könnt ihr mir in dieser Rechtsfrage behilflich sein?
Danke & Grüße
Philipp
Urlaubstage bei Elternteilzeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// .... da ich pro Tag nur 4 Stunden arbeite.
Die Anzahl der Arbeitsstunden pro Tag ist irrelevant - für den Urlaub ist ein Tag ein Tag, egal ob die Arbeitspflicht 1 h ist oder 10.
Im Ergebnis liegt dein Chef also richtig.
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Ich habe ein wenig recherchiert und bin auf folgendes Dokument gestoßen:
http://schiering.org/arhilfen/arzeit/urlaubsanspruch-vollzeit-teilzeit.pdf
Auf Seite 2 Wird ein Beispiel aufgeführt, dass genau meiner Situation entspricht. So wie ich dieses Dokument verstehe, liege ich mit meiner Auffassung in so weit richtig, dass die zur Vollzeit erworbenen Arbeitstage den vollen Stundenwert haben, in so fern also voll ausgezahlt werden sollen. Richtig?
Danke & Grüße
-- Editiert von pmgxx am 30.11.2017 20:37
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Im Klartext:
Ihr Chef hat insoweit Recht, dass für die 4 Wochen 20 Urlaubstage benötigt werden.
Die während der Vollzeitbeschäftigung erworbenen Urlaubstage sind mit 8 Stunden zu vergüten, die während der Teilzeitbeschäftigung erworbenen Urlaubstage mit 4 Stunden.
Es ändert sich nichts an der Urlaubstagen, bzw. daran, wie viele Tage für eine Woche Urlaub genommen werden müssen.
ZitatDie Anzahl der Arbeitsstunden pro Tag ist irrelevant - für den Urlaub :
ist ein Tag ein Tag, egal ob die Arbeitspflicht 1 h ist oder 10.
Im Ergebnis liegt dein Chef also richtig.
Gilt aber auch hinsichtlich des Anspruches.
Hallo,
leider ist mein Arbeitgeber der festen Überzeugung, dass es mein Pech ist, dass die Urlaubstage jetzt nur Teilzeit-vergütet werden, auch wenn sie aus der Vollzeit-Zeit kommen.
In meinem Fall geht es um 56 Stunden, das ist schon ein Batzen. Ich habe zum Jahresende gekündigt, wahrscheinlich ist deswegen deren Interesse, die Urlaubstage voll auszuzahlen, sehr gering.
Was wären von meiner Seite die nächsten Schritte? Gleich zum Anwalt oder gibts noch eine sinnvolle Zwischenstation?
Danke & Grüße
Wenn du einen Anwalt beauftragt, zahlst du drauf, denn den zahlst du alleine. Du kannst direkt zum Arbeitsgericht gehen und diese 56 Stunden einklagen. Ich meine, dass es ein entsprechendes EUGH-Urteil gibt, dass deine Position spinnst. Das kannst du aber googeln, derzeit habe ich es nicht zur Hand.
-- Editiert von blaubär+ am 22.12.2017 21:14
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