Urlaubstage bei neuer Firma.

1. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sitrel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubstage bei neuer Firma.

Hallo alle zusamen :)
Ich habe eine Wichtige Frage was den Urlaub betrifft.
Und zwar werde ich ab dem 1 April bei meiner Firma A aufhören und bei der Firma B anfangen.
Bei der Firma A habe ich 33 Tage Urlaub und bei der Firma B habe ich 24 Tage Urlaub.
Ich habe jetzt 6 Tage bei der Firma A genommmen und wollte mir noch ein Paar Tage nehmen, nun ist die Frage weil mein Chef meinte das die Tage bei der Firma B angerechnet werden.

Würde mich um eine Schnelle Antwort freuen.
LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

.... es ist richtig, dass du eine bescheinigung darüber bekommst, wieviel urlaub du genommen hast. nun hast du aber offenbar bei deiner jetzigen firma deutlich mehr urlaub über das minimum des burlg hinaus, während du bei deiner neuen firma nur urlaub nach burlg bekommst. m.e. berühren daher die sechs tage deinen urlaubsanspruch in der neuen firma nicht, da du ihn aus dem 'überschuss' nimmst. ... ganz sicher bin ich aber nicht in der einschätzung. wenn du sicherheit willst: 'frag einen anwalt'.

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#2
 Von 
Sitrel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort :)
Also ich habe nächste woche Urlaub (5 Tage) bei der Firma A.
Wenn ich das richtig verstanden habe habe ich dann noch 22 Tage Urlaub bei Firma B ?


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#3
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


ich sehe das anders

das BUrlG hat die absicht, dem AN einen gewissen mindesturlaub zu sichern
also wird auch bei berechnung von doppelansprüchen nach dem BUrlG immer nur davon ausgegangen, ob über das jahr gesehen, der mindesturlaub gewährt wurde

hier zu sagen, der genommene urlaub bezieht sich nur auf den über das gesetzliche mindestmaß hinausgehende urlaub beim ersten AG und der gesamtanspruch beim neuen AG , der ja nur das gesetzliche mindestmaß erhält, bleibt weiter bestehen, wird meiner ansicht nach keinen rechtlichen bestand haben

meiner meinung nach müsste der gesamte beim AG A genommene urlaub auf den anspruch bei AG B angerechnet werden
(außer, ein tarifvertrag bei B würde das anders sehen)

also hättest du nach meiner rechnung (6tage genommen, noch 5 genommen) beim neuen AG nur noch 13 tage urlaub

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#4
 Von 
Sitrel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok dann weiß ich bescheid gehe gleich mal zum Betriebsrat und Frag die mal die sollten das wissen.
Danke für eure schnellen Antworten.

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