Urlaubstage in Stunden berechnet

19. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
S.F-H
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubstage in Stunden berechnet

Hallo, seit diesem Jahr wird unser Urlaub in Stunden berechnet und da tun sich nun einige Fragen auf.
Nur vorab ein paar Infos. Ich arbeite 33 h pro Woche in einer 6-Tage-Woche. Freie Tage wechseln sich 14-tägig ab in: eine Woche nur Mittwoch oder Samstag und die nächste Woche Mittwoch und Freitag. Mein Urlaubsanspruch beträgt 37 Tage im Jahr.
1. Warum werden mir an Ostern bsw. für die ganze Woche 33h berechnet, obwohl Karfreitag (wäre auch mein freier Tag) in dieser Woche vorkommt.
2. Ist dieser plötzliche Umschwung von tageweisem auf stundenweisem Urlaub rechtmäßig?
3. Ist es ok, dass ich wegen der stundenweisen Berechnung gar nicht meine 37 Tage nutzen kann, ohne an mein Überstundenkonto gehen zu müssen?

Ich danke bereits im Vorfeld für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
S.F-H

-- Editiert von S.F-H am 19.01.2020 19:39

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5 Antworten
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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Urlaub wird in Tagen berechnet - das entspricht dem Denken des BUrlG. Wenn manche Firmen das aus irgendwelchen Gründen in Tages- oder Wochenstunden umrechnen, sollte das keinen Unterschied machen.
Urlaub muss nur für Tage beantragt werden, an denen AN auch arbeitspflichtig wäre - wenn dir also für den Karfreitag Urlaub abgezogen wird, scheint mir das nicht i.O..
Die dritte Frage verstehe ich nicht: Wieso soll es nicht möglich sein, dass du deinen vertraglich zustehenden Urlaub auch voll nehmen kannst?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von S.F-H):
seit diesem Jahr wird unser Urlaub in Stunden berechnet


Entweder durch einen Tarifvertrag oder den Arbeitsvertrag kann wirksam vereinbart sein, wieviel Arbeits- bzw. WerkTAGE Urlaub dem Arbeitnehmer zustehen. Arbeitsvertragliche Urlaubsbestimmungen sind unzulässig, wenn sie zum Nachteil eines Arbeitnehmers von den gesetzlichen Vorschriften zum Urlaub abweichen, die jedem Arbeitnehmer 24 WerkTAGE Urlaub zusichern.

Durch einseitige Bestimmung kann eine "Urlaubs"Stunden"-Regelung nicht wirksam werden; zudem wäre sie unwirksam, soweit sie arbeitnehmernachteilig vom Gesetz abweicht. Wie sieht denn diese Bestimmung aus? Etwa so: "Sie haben 2020 Anspruch auf 198 Stunden Urlaub?"

Zitat (von S.F-H):
Ich arbeite 33 h pro Woche


Ok.

Zitat (von S.F-H):
in einer 6-Tage-Woche


Ist damit gemeint, dass an allen Werktagen der Woche regelmäßig gearbeitet wird, oder dass bei einem Rund-Um-Die-Uhr-Betrieb die wöchentliche Arbeitszeit auf 6 Tage verteilt wird ( mit regelmäßiger Sonn- und Feiertagsarbeit? )

Zitat (von S.F-H):
Mein Urlaubsanspruch beträgt 37 Tage im Jahr.


Weil betriebsüblich offenbar an allen 6 Werktagen der Woche gearbeitet wird, dann werden die 37 Tage "Werktage" sein.

Zitat (von S.F-H):
Warum werden mir an Ostern bsw. für die ganze Woche 33h berechnet, obwohl Karfreitag (wäre auch mein freier Tag) in dieser Woche vorkommt.


Wenn "eigentlich" von Montag, dem 6. April bis Gründonnerstag, den 10. April, und am Ostersamstag, den 12. April hätte gearbeitet werden sollen, dann müssen für einen beantragten/gewährten Urlaub vom 6.4. bis 12.4. 5 Urlaubstage eingesetzt werden.

Die "Stundenberechnung" dürfte ziemlich unzulässig sein. Denkbar wäre ja, dass der Arbeitnehmer in der Osterwoche von Monat bis Samstag mit jeweils 8 Stunden täglich eingeplant war, oder z.B. nur mit jeweils täglich bloss 3 Stunden. Obwohl er im einen Fall dann mit 40 Wochenstunden, im anderen mit nur 15 Stunden eingeplant war ( von denen ihn der beantragte/gewährte Urlaub dann freistellen würde ), würde das in beiden Fällen 5 Urlaubstage "kosten".

Zitat (von S.F-H):
Ist es ok, dass ich wegen der stundenweisen Berechnung gar nicht meine 37 Tage nutzen kann, ohne an mein Überstundenkonto gehen zu müssen?


Gibt es überhaupt eine wirksame Arbeitszeitkonten-Vereinbarung? Darin wäre zu regeln, wieviele Stunden pro Urlaubstage dem Arbeitskonto gutzuschreiben wären ( etwa die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit: 33h/6 = 5,5h/Tag. ). In der Osterwoche also 5*5,5h = 27,5h.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von S.F-H):
Ich arbeite 33 h pro Woche in einer 6-Tage-Woche. Freie Tage wechseln sich 14-tägig ab in: eine Woche nur Mittwoch oder Samstag und die nächste Woche Mittwoch und Freitag.


Du arbeitest also immer im Wechsel eine Woche 5 Tage und die andere Woche 4 Tage.
6-Tage-Woche wäre, wenn du regelmäßig von Montag bis Samstag (ohne freie Tage) arbeitest.
Du hast durchschnittlich eine 4,5-Tage-Woche.

Wie sieht die Arbeitszeitverteilung aus? Arbeitest du in einer Woche 6,6 Stunden und in der anderen Woche 8,25 Stunden pro Tag? Oder arbeitest du 7,33 Stunden pro Tag und erreichst die 33 Wochenstunden im 2-Wochen-Durchschnitt. Oder ganz anders?

Zitat:
Mein Urlaubsanspruch beträgt 37 Tage im Jahr.


Bezogen auf wieviele Arbeitstage pro Woche?
Was steht konkret zu Urlaub und Verteilung der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag? Findet ein Tarifvertrag Anwendung? Gibt es Betriebsvereinbarungen?

Zitat:
Warum werden mir an Ostern bsw. für die ganze Woche 33h berechnet, obwohl Karfreitag (wäre auch mein freier Tag) in dieser Woche vorkommt.


Laut Dienstplan, hättest du am Karfreitag frei gehabt - Feiertag hin oder her.
Somit bekommst du den Feiertag auch nicht bezahlt bzw. keine Stunden dafür gutgeschreiben. Anders sieht das am Ostermontag aus, da du am Montag regelmäßig arbeitest.
Anderes Beispiel: Wer regelmäßig von Montag bis Freitag arbeitet und der Feiertag fällt auf einen Samstag -> Pech gehabt.

Dienstplan für die 15. KW:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Samstag arbeiten; Mittwoch und Freitag frei
Möchtest du die ganze Woche frei haben, musst du 4 Urlaubstage nehmen.

Die Umwandlung von Urlaubstagen in Urlaubsstunden halte ich für rechtlich unzulässig. Aber trotzdem müssen die Urlaubstage ja berechnet/bezahlt werden. Wie genau, hängt von der Antwort auf meine Fragen zur Verteilung der Arbeitszeit aus. Denkbar wären z.B. 29,3 (4x7,33) oder 33 (4x8,25) Stunden.

Zitat:
Ist es ok, dass ich wegen der stundenweisen Berechnung gar nicht meine 37 Tage nutzen kann, ohne an mein Überstundenkonto gehen zu müssen?


Bitte konkretisieren. Wenn du Urlaub hast, kann dir natürlich nicht zusätzlich etwas vom Zeitkonto abgezogen werden.

0x Hilfreiche Antwort


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