Hallo zusammen.
Ich hab ne Frage und hoffe hier eine Antwort zu finden.Also ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.03.2009 bin aber seit 15.4.2008 so Krank das ich werder in diese Firma noch in diesen Beruf zurückkehren werde.Jetzt weis ich nicht was mit meinen urlaubstagen passiert.Verfallen die oder muß mein Areitgeer mir die auszahlen?Bitte um Antwort.
Urlaubstage - muss mein Arbeitgeber mir die auszahlen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn Du bis zum 31.03.2009 nicht wieder gesund bist, dann verfallen die Urlaubstage 2008.
Die Urlaubstage 2009 verfallen erst, wenn Du auch bis zum 31.03.2010 nicht wieder gesund bist, alternativ werden sie ausgezahlt.
Danke!Also muß er die Urlaubstage für 2009 bezahlen da ich ka ab 1.4.09 nicht mehr dort angestellt bin oder versteh ich das falsch?
Werde über die Frist die mein Vertrag hat nicht weiter beschäftigt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Theoretisch kann sich der AG hinstellen und sagen, dass er den 31.03.2010 abwarten will. Wenn Du dann noch krank bist, würde der Urlaub 2009 auch verfallen.
Praktisch gehe ich aber davon aus, dass der AG den Urlaub auszahlt.
Kann er das auch wenn ich garnicht mehr im Beschäftigunsverhältnis mit ihm stehe? Und warum verfallen die Tage für 2008? Kann ja auch nix dafür das ich krank geworden bin.
Kann er das auch wenn ich garnicht mehr im Beschäftigunsverhältnis mit ihm stehe?
Das kann er auch dann, wenn er möchte.
Und warum verfallen die Tage für 2008? Kann ja auch nix dafür das ich krank geworden bin.
So ist nunmal die gesetzliche Regelung.
Vielen Dank für die Hilfe!
Zählt dabei auch nicht das ich 2008 schon urlaubstage hatte und auch 2008 nicht das ganze jahr krank war?
Nein, das spielt keine Rolle.
Vorsichtshalber aber doch noch mal im Arbeitsvertrag nachschauen (bzw. ggf. im Tarifvertrag), ob da nicht vielleicht laengere Ausschlussfristen bzw. Uebertragungszeitraeume als die gesetzlichen vereinbart wurden. Dann gilt nicht der 31.3. als *Verfallsdatum* sondern das dort vereinbarte.
Gruss
CAM
Es gibt sogar Tarifverträge, in denen geregelt wird, dass der Urlaub auszuzahen ist, wenn er aufgrund Krankheit nicht genommen werden konnte.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten