Hallo, meine Kollegin und ich haben ein kleines Problem. Unsere Chefin meint nämlich irgendwie für dieses Jahr unseren kompletten Urlaub verplanen zu müssen.
Wir hatten noch Resturlaub von 7 Tagen. Ok, sie sagte dann, nehmt dann und dann Urlaub, damit der Rest bis April weg ist, ist ja auch in Ordnung soweit.
Jetzt will sie Ostern komplett zu machen und jeder muss 4 Tage nehmen, im Mai will sie auch nochmal eine Woche zu machen, aber in der zweiten Woche wollte meine Kollegin weg fliegen, also wieder Urlaubstage (Kollegin 2 mehr). Im Sommer (Ferienzeit) wieder zwei Wochen, wo jeder 10 Tage dann weg hat (von meiner Kollegin der Mann bekommt nur leider in den Ferien NIE Urlaub, wg kinderlos). Tja und wenn wir dann so zusammenrechnen... wenn wir Weihnachten auch gerne ab 24.12 frei haben möchten bis zum 7.1.2011, dann fehlt mir ein Tag und meiner Kollegin sogar mehr wg Mai. An Herbstferien garnicht zu denken, haben ja sonst keine Tage mehr für Weihnachten.... und nun??? Darf unsere Chefin überhaupt so komplett unsere Tage verplanen? Gut, meine Kollegin hat sich für Mai eine Woche genommen, aber bei mir, ich habe wenn dass so läuft, nicht einmal entschieden, wann ich Urlaub habe... Darf sie das????
Hilfe hilfe..... vielen Dank
Urlaubstage vom Chef einfach verplant
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Also die Firma kann schon "Betriebsferien" machen. Jedoch kann man nicht den gesamten Urlaub so verplanen. In großen Firmen machen die 3 Wochen im Sommer und 2 Wochen im Winter zu. Den Rest kann man frei wählen.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Sie schreiben:
"von meiner Kollegin der Mann bekommt nur leider in den Ferien NIE Urlaub, wg kinderlos"
Es wäre schonmal hilfreich der Kollegin mitzuteilen, dass die Tatsache, dass sie eben nur zu bestimmten Zeiten Urlaub erhält, auch vom Arbeitgeber ihres Mannes berücksichtigt werden muß. Das fällt unter :Soziale Gründe, ähnlich wie schulpflichtige Kinder.
Ihre Chefin darf nicht Ihren gesamten Urlaub verplanen!
Im Bundesurlaubsgesetz steht, die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers sind zu berücksichtigen, aber hier werden sie ja komplett ignoriert.
Denke nicht, dass ein Arbeitsrichter die Urlaubswünsche des Arbeitgebers als akzeptablen Grund ansieht, um die der Arbeitnehmer zu ignorieren.
Es gibt ja Betriebsferien, aber mehr als 2 Drittel der Urlaubszeit dürfen die m.W. nicht betragen.
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