Urlaubstage während der Ausbildung

19. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Peel1011
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Urlaubstage während der Ausbildung

Hallo zusammen,
bitte um Auskunft für folgende Situation:
zur Zeit mache ich eine Ausbildung, bin im 3ten Lehrjahr, hab Montags und Donnerstags Schule und muss an beiden Tagen in den Betrieb.
Montag für 4 Stunden und Donnerstag für 2 Stunden.
Was ist wenn ich mir aber am Donnerstag nach der Schule Urlaub nehmen will.
Ist das dann wegen zwei Stunden ein ganzer Urlaubstag,
obwohl ich ja vorher in der Schule also eigentlich "Arbeiten"?
Leider kann ich auch keine Überstunden abbauen, also fällt das weg.
Was soll ich tun?


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16 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,
kenne jetzt auch keine allgemeine Regelung, aber nette Arbeitgeber sind da sicherlich gesprächsbereit, das entsprechend zu verrechnen.

Ist ja auch vernünftig. Zwei Stunden lohnt sich nicht wirklich zu arbeiten. Oder wie ist bei Euch ?

Dann schlage doch vor : aus zwei Donnerstagen und einem Montag einen Urlaubstag zu mahcne.

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#2
 Von 
Peel1011
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Das ist halt das Problem,
meine Arbeitgeber würden mich sogar für nur eine Stunde antanzen und nehmen auch für die lächerlichen 2 Stunden einen vollen Urlaubstag.
Das wäre ja auch nicht so schlimm wenn ich einen ganzen Tage hätte aber ich kann mir keinen Urlaub von der Berufsschule nehmen da ich Schulpflichtig bin und auf jeden Fall zur Schule gehen muss.
Vor der Abschlussprüfung wollte ich den Donnerstag und den Montag Urlaub haben und dachte man könnte je 1/2 Urlaubstag nehmen, aber meine Chefin sagte sie hätte nie was davon gehört, dass man sich 1/2 Urlaubstag nehmen kann und ich müsste dann für 2 stunden einen ganzen Urlaubstag nehmen.

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#3
 Von 
Peel1011
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ist das denn rein rechtlich erlaub einen Urlaubstag zu splitten?
Meine Arbeitgeber gehen streng nach Gesetz.
Mindest Urlaub bei Maximum Arbeitsstunden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Also wie ich gerade (unten) gelesen habe, sieht das Gesetz in der Tat keine Splittung vor, ist eben halt Vereinbarungssache. Vereinbarungen, die nicht gegen Gesetze verstoßen, sind ja erlaubt.

Und in zigtausenden deutschen Betrieben ist es Usus Urlaubstage zu splitten.
Es gibt halt auch unflexible Betriebe.
Es mag zwar ein Mindesturlaub vorgeschrieben sein, aber die Menge Urlaub die am Stück genommen werden muss ist definitv kürzer. Der Rest ist "Verfügungsmass"

Einen Anspruch auf eine Splittung gibt es in diesem Betrieb eben nicht und möglicherweise lässt es die "Sozialhygiene" oder der Arbeitsablauf im Betrieb Extrawürste für einzelne nicht zu. Wir kennen den Betrieb nicht.
Nicht dass dann nachher jeder Azubi ankommt und Urlaub "kreuz und quer" nimmt.

Ich habe auch schon Betriebe kennengelernt wo die organisatorisch überfordert sind, wenn es um ganze Urlaubstage geht. GEchweige denn von Teilen.

Ist es ein größeres Unternehmen ? Dann gibt es evt,. eine Jugendvertretung oder einen Betriebsrat der auch was dazu sagen kann.

Aus (laienhaften) pädagogischen Gründen kann es aber durchaus günstig sein auch an diesen kurzen Tagen zu kommen um näher am Geschehen zu sein. Das ist ja auch Sinn der Ausbildung. Kann,wie gesagt, von firma zu Firma anders sein.

Würde jetzt nicht zuviel rumquengeln, aber dann vereinbare eben vor den Prüfungen ein paar ganze Tage Urlaub.
Gutes Gelingen.
M.



http://www.frag-einen-anwalt.de/Urlaub-(Berechnung)__f14536.html

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#5
 Von 
Peel1011
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

hm, schade da kann man wohl nichts machen,
wir sind ein drei.Mann-Büro das sieht es mit dem Betriebsrat schlecht aus,
es geht den Arbeitgeber eher darum das ich 6 Tage die Woche immer da bin um zu arbeiten und nicht um das geschehen zu verfolgen.
wie ist das eigentlich,
bei mir im Vertrag steht ich hab 20 Arbeitstag Urlaub, hab aber eine sechs Tage Woche (muss also jeden Samstag arbeiten), wie kann ich mir dann eine ganze woche Urlaub nehmen wenn ich doch den Samstag arbeiten muss?
Was ist wenn z.B. an einem Samstag etwas geplant hab und da Urlaub haben will, ist das dann auch ein Urlaubstag obwohl Samstag als Urlaubstag nicht gezählt wird?

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#6
 Von 
lindi200000
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

wie lange geht denn die schule?
Denn soweit wie ich mich erinnern kann muss eine Schule mindestens 5h ( oder Unterrichtsstunden?) gehen damit das als ganzer Arbeitstag gezählt wird und man somit erst gar nicht noch auf Arbeit muss.
Sowas wurde in der Schule bei mit vor geraumer Zeit gleich gesagt.
Kann das zufällig wer bestätigen?

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#7
 Von 
Peel1011
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Montag 6 und Donnerstag 7 Stunden
Es zählt allerdings nur die Betriebsübergreifende Schulzeit als Arbeitszeit
Somit werden die Schulstunden die von 8-10 Uhr (wenn der Betrieb erst um 10 Uhr öffnet) nicht gezählt und zudem bin ich schon über 18 und es gilt nicht mehr das Jugendschutzgesetz!
Ich habe ne 44 Stunden Woche, um auf meine Stunden zu kommen muss ich immer nach der Schule und Samstags arbeiten.
Wie ist es dann mit meinen 12 Arbeitstagen Urlaub?
Kann mir jemand einen Tip geben, wie ich sie am sinnvollsten bis zum 12/13.05 lege.

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#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Die Schule und die Ausbildung im Betrieb:
Schulzeit gehört zur Ausbildungs- also Arbeitszeit, die im Vertrag vereinbart ist und wir wie folgt gerechnet: Schulbeginn (z. B. 8.00 Uhr) bis zum Wiedereintreffen im Betrieb auf dem kürzesten Weg (z. B. 14.00 Uhr) ist komplett Arbeitszeit. Wenn der Azubi also um 14.oo Uhr im Betrieb ankommt, hat er bereits 6 Stunden ´´gearbeitet´´ und muss beim 8-Stunden-Tag noch 2 Stunden arbeiten, um sein Soll vollzumachen. Nur Minderjährige Azubis haben Anspruch auf 1 freien Nachmittag pro Woche, wenn sie einmal oder zweimal mehr als 5 Schulstunden haben.

Du musst also keinen ganzen Urlaubstag nehmen, wenn du nach der Schule frei haben willst. Allerdings: Wenn dein Betrieb nicht zulässt, dass ihr die Urlaubstage splittet und du auch keine Überstunden zum Abfeiern hast, dann musst du arbeiten gehen.

Zitat:
´´bei mir im Vertrag steht ich hab 20 Arbeitstag Urlaub, hab aber eine sechs Tage Woche (muss also jeden Samstag arbeiten), wie kann ich mir dann eine ganze woche Urlaub nehmen wenn ich doch den Samstag arbeiten muss?
Was ist wenn z.B. an einem Samstag etwas geplant hab und da Urlaub haben will, ist das dann auch ein Urlaubstag obwohl Samstag als Urlaubstag nicht gezählt wird´´

Also entweder hast du die 6-Tage-Woche und einen Mindestanspruch von 24 Werktagen Urlaub pro Jahr oder du hast die 5-Tage, dann ist das Minimum 20 Arbeitstage Urlaubsanspruch. Wenn die Samstagsarbeit eine Ausnahme wäre und du diese Arbeitszeit als Überstunden wieder abfeiern könntest, wäre es ja o.k. aber so stimmt es auf keinen Fall. Wende dich an die zuständige Kammer, die sollten die Verträge auf die Einhaltung gesetzl. Regelungen hin eigentlich kontrolliert haben.


zitat: ´´Somit werden die Schulstunden die von 8-10 Uhr (wenn der Betrieb erst um 10 Uhr öffnet) nicht gezählt ´´

Das stimmt auch nicht!!!! Die Zeit zählt ab 8.00 Uhr und muss auch wie oben beschrieben angerechnet werde. Die Gerechtigkeit in deinem Ausbildungsverhältnis scheint auf der AG-Seite zu liegen.....

-- Editiert von HeHe am 20.01.2009 13:34

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#9
 Von 
Peel1011
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Mal ne andere Frage:
Was passiert eigentlich wenn mein Chef mich nicht zur Prüfung anmeldet, weil er z.B. die Frist für die Anmeldung einfach verstreichen lässt, damit ich die Prüfung erst im Winter Jahr machen
kann und er mich ein halbes Jahr länger halten will und mir weiterhin das Ausbildungsgehalt zahlt.
Kann ich dann trotzdem im Sommer an der Prüfung teilnehmen?

hab bei der IHK damals schon nachgefragt, weil bei mir in der Klasse das auch alle behauptet haben,
es ist allerdings tatsächlich nur die betriebsübergreifende Schulzeit als Arbeitszeit zu zählen, sprich ab dann wen der Betrieb öffnet.

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#10
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

"Findet der Berufsschulunterricht bei Erwachsenen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit statt, muss keine Anrechnung erfolgen"
erwachsenen dürfen in ihrer berufsausbildung auch mehr als 8 stunden täglich bzw.
über 40 stunden wöchentlich beschäftigt werden.

es gibt eine klare gesetzliche festlegung, wie lang eine ausbildung im jeweiligen ausbildungsberuf statt finden darf. dein chef kann dir also nicht einfach sagen du lernst mal ein halbes jahr länger, damit ich dich noch bissi halten kann und keinen neuen einstellen muß!
wenn möglich mach deinem chef das klar, und informier parallel die zuständige IHK.
zum urlaub... da gibt es nix worauf man sich berufen kann. es ist und bleibt eine absprache mit deinem ausbildungsbetrieb.
zu den 20 tagen urlaub. es gibt einen gesetzlichen mindesturlaub!
bei einer 5tage-woche 20 tage bei einer 6 tage-woche 24 tage!
wie HeHe schon in etwa schrieb... renn der zuständigen kammer (IHK) mal die bude ein.

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#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

@jau: Da hab ich wohl was dazugelernt
( "Findet der Berufsschulunterricht bei Erwachsenen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit statt, muss keine Anrechnung erfolgen"). Wo hast du den Text gefunden? Allerdings ist die Formulierung so, dass eine Anrechnung nicht erfolgen muss aber kann, oder wie? Kommt mir schwammig vor. Ich kenne diese Regelung selbst so nicht.

Stimme dir auch bei der Aussage zu, dass kein Betrieb die Lehrzeit einseitig verlängern kann, wenns ihm passt. Im Gegenteil: Der Betrieb ist verpflichtet, die Azubis zur Prüfung anzumelden (evtlt. Bedenken gegen die Teilnahme kann er zwar nennen, aber solche Entscheidungen trifft der Prüfungsausschuss), tut er das nicht, kann der Azubi klagen und ggfs. sogar Schadensersatz für die verpasste Prüfung fordern.

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#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Wir haben früher zu den zwanzig Urlaubstagen noch 14 Krankheitstage gezählt. Und um nach der Berufschule nicht in den Betrieb zu müssen nur noch seht ungünstige Bahnverbindungen addiert damits past. Die Fahrt von der Berufsschule zur Arbeit ist dann aber auch Arbeitszeit.

Ich würde mich mal mit der Kammer zusammensetzen und die Umstände klären.

K.

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"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

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#13
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

@HeHe zb. hier
http://www.dortmund.ihk24.de/produktmarken/bildung/anlagen/ausbildungsberatung/EMAPPE_Anrechnung_Berufsschulzeit.pdf

ob es noch aktuell ist weiß ich nicht. kann mir aber nicht vorstellen das solch eine regelung im interesse des AN geändert wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

@jau:
Danke, der Beitrag scheint aber aktuell zu sein, steht immer noch so bei den Dortmundern drin. Mir hatte eine andere IHK das Gegenteil erzählt!? Werde mal nachhören. Mit der Formulierung (´´muss keine Anrechnung erfolgen´´) liest sich das, als läge es im Ermessen des AG, wie er damit umgeht.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

es liegt mit sicherheit im ermmessen des ag. einer der einen erwachsenen azubi nur als billige arbeitskraft sieht wird sich darauf berufen, schade.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Peel1011
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Schade ist nicht das richtige Worte, eine Sauerei!
Gott sei dank ist das ganze in 5 Monaten vorbei, dann mache ich 3 Kreuze,
dat sag ich euch!

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