Urlaubsübergabe: Was darf AG bei verlangen?

23. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
mmarschner
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsübergabe: Was darf AG bei verlangen?

Hallo zusammen,

ich arbeite als wissenschaftlicher MA in einem Unternehmen ohne Betriebs- oder Personalrat. Nachdem mein AG mir den Jahresurlaub im Sommer 2023 aus betrieblichen Gründen verneint hat, bin ich nun bis Februar 2024 im Urlaub.

Der AG verlangt nun von mir, meine kompletten Aufgaben schrittweise in einem solchen zu dokumentieren, dass sie auch von nicht-wissenschaftliches Personal durchgeführt werden könnte. Es steht außer Frage, die Dinge zu dokumentieren, die ich im Rahmen meiner Beschäftigung entwickelt habe. Der Quellcode ist schon dokumentiert und es gibt Durchklick-Anleitungen.

Nun wird aber auch von mir verlangt, dass ich darüber hinaus gehende Dinge beschreiben muss. Also z.B. was bei Fehlern im Betriebssystem zu tun ist oder wie Sicherungen von Datenbanken hergestellt und zurückgespielt werden müssen, etc. Das ist Wissen, welches in der Regel durch entsprechende Aus- oder Fortbildungen vermittelt wird. Derartige Fortbildungen finden bei uns nicht statt.

Das Wissen, auf die auftretenden Probleme zu reagieren oder meine täglichen Aufgaben zu entwickeln und durchzuführen, habe ich in das Unternehmen eingebracht, weil es mein Hobby ist und ich das Zeugs studiert habe. In diese Ausbildung flossen viel Zeit, Energie, Geld und Tränen ein. Das ist Know-how, was ich besitze und was mich ausmacht. Darum wurde ich eingestellt.

Muss ich meinen Kollegen tatsächlich die Basisfunktionen des Betriebssystems oder die Syntax der Programmiersprache erklären? Stellt euch nur vor, ein Automobilhersteller würde einen Spezialisten für Wasserstoffantriebe ausschreiben und ihn zwingen, sein ganzes Wissen niederzuschreiben und ihn dann rauszuwerfen. Gemäß meines Arbeitsvertrags habe ich keinen Lehrauftrag oder Vergleichbares.

Ich gehe davon aus, dass der AG mich auf kurze Sicht loswerden will, damit günstigere Arbeitskräfte meine Aufgaben übernehmen können - also das klassische Abgreifen von Know-how von Absolventen.

Ich habe nun alle Aufgaben dokumentiert, sodass man mich eigentlich ersetzen könnte, solange es zu keinen neuen Aufgaben oder Fehlbedienungen kommt. Wie soll ich mich verhalten? Vermutlich was Neues suchen.

"Frohe Weihnachten"
Matthias




33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerNeueNutzer
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von mmarschner):
Wie soll ich mich verhalten?


Urlaub genießen?

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#2
 Von 
mmarschner
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DerNeueNutzer):
Urlaub genießen?


Würde die Zeit eigentlich nutzen, um mir was Neues zu suchen. Vielleicht ist aber auch alles richtig so. Ist meine erste Stelle.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von mmarschner):
Was darf AG bei verlangen?

Ja, kann er, denn bestehen kann man ja auf fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.

Falls dann keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


Da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn da pflegen in aller Regel hilfreiche / aufklärende Details drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Zitat (von mmarschner):
Der AG verlangt nun von mir, meine kompletten Aufgaben schrittweise in einem solchen zu dokumentieren, dass sie auch von nicht-wissenschaftliches Personal durchgeführt werden könnte

Ab wann?
Mit welcher zusätzlichen Vergütung?
Alles anderen Aufgaben bleiben dann liegen oder wie hat er sich das vorgestellt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
mmarschner
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.

Danke, ich arbeite den AV diesbezüglich durch.

Zitat (von Harry van Sell):
Ab wann?
Mit welcher zusätzlichen Vergütung?
Alles anderen Aufgaben bleiben dann liegen oder wie hat er sich das vorgestellt?

Rückwirkend, ich muss es während meines Urlaubs tun, weil der nur recht knapp genehmigt wurde. Da bis Jahresende noch Dinge geliefert werden müssen, sitze ich in den kommenden Tagen da auch noch dran.

Ich mach's halt, weil es sonst bei uns keiner kann. Aber so langsam komme ich mir wie der Arsch vom Dienst vor. Ich habe halt vor den Vertragsstrafen (etc.) Angst, die mich erwarten, wenn ich die Aufgaben jetzt nicht im Urlaub erledigt.

Wie gesagt, ist mein erster Job...

-- Editiert von User am 23. Dezember 2023 20:04

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Der AG scheint das abgreifen und ausbeuten ja echt perfektioniert zu haben ...



Zitat (von mmarschner):
Rückwirkend, ich muss es während meines Urlaubs tun

Du bist ja echt der Traum von einem Sklaven Mitarbeiter ...

Während Deines Urlaubs machst Du nur zwei Sachen nicht.
1. arbeiten für den Arbeitgeber
2. für den Arbeitgeber erreichbar sein


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
mmarschner
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Du bist ja echt der Traum von einem Sklaven Mitarbeiter ...

Nein, nur ein Idiot, der studiert hat und nicht aufs Leben vorbereitet wurde.

Ich kann in meinem AV bislang nichts erkennen, was darauf hinweist, dass ich meine Arbeitskollegen auf meinen Wissensstand bringen muss. Ich lese weiter.

-- Editiert von User am 23. Dezember 2023 20:41

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19919 Beiträge, 7229x hilfreich)

Zitat (von mmarschner):
Ich habe halt vor den Vertragsstrafen (etc.) Angst, die mich erwarten, wenn ich die Aufgaben jetzt nicht im Urlaub erledigt.

Vertragsstrafen - die müssten erst einmal eine Rechtsgrundlage haben im Vertrag. Ohne kann es keine Vertragsstrafen geben - und selbst wenn eine Vertragsstrafe im AV verankert wäre, müsste man erst einmal anschauen, für welche Fälle oder Situationen. Vertragsstrafe zu plärren, reicht jedenfalls nicht, du müsstest dir schon was eklatant Vertragswidriges zuschulden kommen lassen.
Im Urlaub bist du frei von jeder Arbeitspflicht. Also entspann dich und mach Urlaub.
UND wenn du schon im Urlaub gearbeitet haben solltest auf Verlangen des AG: verlang für diese Tage eine Gutschrift und beantrage, diese Tage anzuhängen an den genehmigten Urlaub.

-- Editiert von User am 23. Dezember 2023 21:07

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#8
 Von 
DerNeueNutzer
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von mmarschner):
Ich kann in meinem AV bislang nichts erkennen, was darauf hinweist, dass ich meine Arbeitskollegen auf meinen Wissensstand bringen muss. Ich lese weiter.


Ja, such doch auch mal die Stelle, wo steht, dass Du im Urlaub zu arbeiten hast......

Zitat (von mmarschner):
Der AG verlangt nun von mir


D.h. Du warst schon im Urlaub, als er das wollte?

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19919 Beiträge, 7229x hilfreich)

Zitat (von mmarschner):
Nein, nur ein Idiot, der studiert hat und nicht aufs Leben vorbereitet wurde.

Ich drehe es Mal um: du bekommst (schmerzhaft) die Gelegenheit, mehr über Arbeitsrecht zu lernen. Es wird dir für den Rest deines Lebens helfen, wenn du dir besser im Klaren wirst, was deine Rechte und Pflichten sind ...

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18800 Beiträge, 10169x hilfreich)

Es ist doch ganz einfach:
Während der bezahlten Arbeitszeit macht man, was der Arbeitgeber will. Wenn der Arbeitgeber will, dass man alles aufschreiben, dann macht man das. Wenn die bezahlte Arbeitszeit zuende ist, macht man Feierabend. Wenn dann noch Arbeit übrig ist, macht man die am nächsten Tag. Wenn die andere Arbeit nicht geschafft wird, weil man auf Wunsch des Arbeitgebers alles aufschreibt, dann hat der Arbeitgeber Pech.
Im Urlaub macht man gar nichts für den Arbeitgeber.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
mmarschner
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DerNeueNutzer):
D.h. Du warst schon im Urlaub, als er das wollte?

Nein, am Freitag vor dem Urlaub.

- Habe dann am Wochenende daran gearbeitet und die Anleitungen noch präziser geschrieben.
- Am 18.12. ging's dann an die Kollegen und es kamen Rückfragen (ist ja okay)
- Am 19.12. wurde mir dann gesagt, dass zum 30.12. noch Aufgaben zu erledigen wären.
- Ab 20.12. einschließlich habe ich Urlaub (also auf dem Papier)

Problem ist, dass die Aufgaben zum 30.12. schlichtweg nicht vernünftig in Worte zu fassen sind, weil das ja mein erlerntes Wissen ist. Leider hat das Wissen keiner im Unternehmen. Da fehlte mir jetzt die Zeit zu, das wissen aufzuschreiben. Es gibt dicke Bücher und teure Kurse dazu...

Am 20.12. habe ich dann auch erfahren, dass diese Aufgabe nicht - wie ursprünglich mitgeteilt - zum 30.12., sondern bereits zum 22.12. fertig sein müsse. Das habe ich natürlich nicht geschafft, setze mich also am Montag dran.

Zitat (von drkabo):
Während der bezahlten Arbeitszeit macht man, was der Arbeitgeber will. Wenn der Arbeitgeber will, dass man alles aufschreiben, dann macht man das.

Ich weiß nur nicht, was ich im Februar noch in dem Unternehmen soll, wenn andere meine Aufgaben übernommen haben. Ich nutze die Zeit also, mir was Neues zu suchen.

Aber dann Wechsel ich zum nächsten AG, der sagt mir wie mein jetziger: "Schreib all' dein Wissen auf" und kündigt mich. Sorry, aber das kann doch nicht normal sein?!?!

-- Editiert von User am 23. Dezember 2023 21:15

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#12
 Von 
DerNeueNutzer
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von mmarschner):
Nein, am Freitag vor dem Urlaub.


Ja, dann hat der AG das zu spät angeordnet.


Zitat (von mmarschner):
Am 19.12. wurde mir dann gesagt, dass zum 30.12. noch Aufgaben zu erledigen wären.


Ja, dann muss man jemanden beauftragen, der keinen Urlaub hat.....

Zitat (von mmarschner):
setze mich also am Montag dran.


Achtung Sarkasmus!!!

Feiner Hundi...... sitz......

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von mmarschner):
Nein, nur ein Idiot,

Nö, denn Idioten pflegen auf dem Wissenstand zu verharren / beharren.



Zitat (von mmarschner):
der studiert hat und nicht aufs Leben vorbereitet wurde.

Ja, das scheint in den letzten Jahrzehnten irgendwie verloren gegangen zu sein.



Zitat (von drkabo):
Während der bezahlten Arbeitszeit macht man, was der Arbeitgeber will. Wenn der Arbeitgeber will, dass man alles aufschreiben, dann macht man das. Wenn die bezahlte Arbeitszeit zuende ist, macht man Feierabend. Wenn dann noch Arbeit übrig ist, macht man die am nächsten Tag. Wenn die andere Arbeit nicht geschafft wird, weil man auf Wunsch des Arbeitgebers alles aufschreibt, dann hat der Arbeitgeber Pech.
Im Urlaub macht man gar nichts für den Arbeitgeber.

Fast volle Zustimmung.
Um keine Nchteile zu erleiden, sollte der MA rechtzeitig eine entsprechend formulierte Überlastungsanzeige erstellen.



Zitat (von mmarschner):
Das habe ich natürlich nicht geschafft, setze mich also am Montag dran.

Zum einen, hör auf im Urlaub zu arbeiten
Zum anderen ist schon was von dem neuen zum AG gelangt?



Zitat (von mmarschner):
Aber dann Wechsel ich zum nächsten AG, der sagt mir wie mein jetziger: "Schreib all' dein Wissen auf"

Wenn die Vergütung und die Arbeitsbedingungen stimmen ... warum nicht.



Zitat (von mmarschner):
und kündigt mich. Sorry, aber das kann doch nicht normal sein?!?!

Doch, durchaus. Im Prinzip ist man Trainer mit begrenzter Projektlaufzeit.



Und mal ehrlich, man schreibt das ganze ein mal auf und beim nächsten Mal macht man in den Vorlagen ein paar Anpassungen auf den nächsten AG, ein paar Updates und gibt es dem AG häppchenweise.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19919 Beiträge, 7229x hilfreich)

Zitat (von mmarschner):
Das habe ich natürlich nicht geschafft, setze mich also am Montag dran.

Sorry - sowas noch nach 10 Beiträgen, die dir die richtigen Konsequenzen aufzeigen?
Entweder hast du nix verstanden, oder dir ist nicht zu helfen.

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#15
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19919 Beiträge, 7229x hilfreich)

2 Randbemerkungen:
- Du tust gut daran, von deinem Stresslevel runter zu kommen; 'Stress macht dumm', habe ich heute früh in einem ganz anderen Kontext gelesen.
- Deine Befürchtung, der AG wolle dich durch Ungelernte ersetzten, kann am Ende stimmen. Muss aber nicht - es reicht im Grunde schon anzunehmen, dass der AG erkannt hat, dass noch jemand im Unternehmen sein sollte, der was tun kann, wenn du ausfällst - aus welchen Gründen auch immer. Dann nicht aufgeschmissen zu sein, wäre ein durchaus legitimes Anliegen.

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#16
 Von 
mmarschner
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Dann nicht aufgeschmissen zu sein, wäre ein durchaus legitimes Anliegen.


Dann wäre das korrekte Verhalten, meiner Meinung nach:
a) Leute anzustellen, die über ein ähnliches Wissen verfügen oder
b) Leute fortzubilden, damit sie verstehen, was das Script XY überhaupt macht.

Wenn im Burgerladen die Kaffeemaschine ausfüllt wird der hauseigene Wartungsdienst ja auch nicht verpflichtet, alle möglichen Ausfälle zu dokumentieren, damit man den Wartungsdienst nie mehr rufen muss.

Kein Wunder, dass in Deutschland Fachkräfte fehlen, wenn sie so behandelt werden.

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#17
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18800 Beiträge, 10169x hilfreich)

Zitat (von mmarschner):
Wenn im Burgerladen die Kaffeemaschine ausfüllt wird der hauseigene Wartungsdienst ja auch nicht verpflichtet, alle möglichen Ausfälle zu dokumentieren, damit man den Wartungsdienst nie mehr rufen muss.

Äh - natürlich würde ich als Geschäftsführer dafür sorgen, dass der Hauseigene Wartungsdienst meine Mitarbeiter so schult, dass bei ähnlichen Problemen in Zukunft der Wartungsdienst nicht mehr gerufen werden muss, sondern das Problem selbst gelöst werden muss.

Ansonsten aus meiner eigenen Berufspraxis - ich bin auch Hochschulabsolvent:
Ich entwickle ein neues Verfahren, dann wird das getestet und dokumentiert. Irgendwann sind alle "Kinderkrankheiten" beseitigt und das Verfahren geht in den Routinebetrieb. Im Routinebetrieb wird das Verfahren aber von Mitarbeitern bedient, die keine Hochschulausbildung haben - da ist es mein Job, diese "einfacheren" Mitarbeiter so zu schulen, dass sie das von mir entwickelte Verfahren nutzen können.

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#18
 Von 
mmarschner
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Im Routinebetrieb wird das Verfahren aber von Mitarbeitern bedient, die keine Hochschulausbildung haben - da ist es mein Job, diese "einfacheren" Mitarbeiter so zu schulen, dass sie das von mir entwickelte Verfahren nutzen können.


Das ist der Punkt, im "Routinebetrieb". Aber was ist, wenn denen das Ding im Routinebetrieb um die Ohren fliegt? Ich habe gestern auf fast 7 Seiten beschrieben, wie man PostgreSQL debugged, wenn die Datenbank Probleme macht.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von mmarschner):
Aber was ist, wenn denen das Ding im Routinebetrieb um die Ohren fliegt?

Das bekommt man auch nicht mit Anleitungen gelöst, da braucht man halt Leute mit Ahnung von der Materie die selbständig und analytisch denken können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#20
 Von 
mmarschner
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das bekommt man auch nicht mit Anleitungen gelöst, da braucht man halt Leute mit Ahnung von der Materie die selbständig und analytisch denken können.


Ich soll hier aber aufschreiben, wie man Backups macht, sie wieder einspielt, worauf man in Logfiles achten muss, etc.

Ich glaube, wenn ich bei Star*cks arbeiten würde, würde ich 'nen ****** darum geben, wenn der Chef will, dass ich die Pumpe oder das Thermostat deren Kaffeemaschinen wechseln kann. Ein Bäcker weiß ja sicher auch nicht, wie man den neuen Ofen verkabel. Sicherung einschalten ja...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18800 Beiträge, 10169x hilfreich)

Zitat (von mmarschner):
Ein Bäcker weiß ja sicher auch nicht, wie man den neuen Ofen verkabel.

Äh - doch.

Zitat (von mmarschner):
Ich glaube, wenn ich bei Star*cks arbeiten würde, würde ich 'nen ****** darum geben, wenn der Chef will, dass ich die Pumpe oder das Thermostat deren Kaffeemaschinen wechseln kann.

Natürlich. In meinem Betrieb wird erwartet, dass auch "einfache" Mitarbeiter kleinere Reparaturen ausführen können und Teile, die regelmäßig kaputt gehen wechseln können.

Sie sind noch nicht lange im Berufsleben. Merkt man.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#22
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19919 Beiträge, 7229x hilfreich)

Zitat (von mmarschner):
Ich soll hier aber aufschreiben, wie man Backups macht, sie wieder einspielt, worauf man in Logfiles achten muss, etc.

Du tust grad so, als sei jede Vorstellung deines AG ein absolutes MUSS. Du kannst doch abgrenzen: was gut nachzulesen ist, dafür gibst du eine Buchempfehlung; wozu es einen Lehrgang braucht, entsprechend. Was man von dir verlangen kann, ist a) die Dokumentation als solche und b) Anweisungen für dir bekannte Bugs. Und dann warte einfach ab ...
(Bei uns zuhause würde man vielleicht auch sagen 'da stellt sich einer stieselig an' - bei deiner seltsamen Mischung aus Empörung und Willfährigkeit.)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mmarschner
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Natürlich. In meinem Betrieb wird erwartet, dass auch "einfache" Mitarbeiter kleinere Reparaturen ausführen können und Teile, die regelmäßig kaputt gehen wechseln können.


Erneut... ich rede hier NICHT von Routinefehlern.

Wenn Sachen "regelmäßig" kaputt gehen, gehört es zum Job. Aber ich soll hier wahllos alle möglichen Sachen nennen, die schief gehen könnten. Können Ihre Mitarbeiter den Keilriehmen beim Firmenwagen wechseln? ich denke nicht.

Es geht hier nicht darum, einen Toner zu wechseln, sondern Probleme und Lösungen bei einem Firmwareupdate des Kopierers zu erahnen und zu beschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19919 Beiträge, 7229x hilfreich)

Zitat (von mmarschner):
Aber ich soll hier wahllos alle möglichen Sachen nennen, die schief gehen könnten.

Und das Wörtchen NEIN hast du offenbar nicht gelernt. Schwerer Fehler.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von mmarschner):
Erneut... ich rede hier NICHT von Routinefehlern.

Das las sich hier
Zitat (von mmarschner):
Ich soll hier aber aufschreiben, wie man Backups macht, sie wieder einspielt, worauf man in Logfiles achten muss, etc.

anders.
Da würde ich dann auch einfach auf die entsprechenden Seiten im Handbuch verweisen, wenn es sich dort einigermaßen verständlich findet.



Zitat (von mmarschner):
sondern Probleme und Lösungen bei einem Firmwareupdate des Kopierers zu erahnen und zu beschreiben.

Ich sehe keine Pflicht dazu, das so detailliert zu beschrieben - zumindest nicht im Urlaub.

Danach kann man dann darüber diskutieren, ob so was überhaupt von Deiner Aufgabenstellung beim AG erfasst ist.
Und dann kommt man noch dazu, das gewisse Sachen halt nicht wirklich ohne hellseherischen Fähigkeiten im voraus zu beschreiben sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mmarschner
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da würde ich dann auch einfach auf die entsprechenden Seiten im Handbuch verweisen, wenn es sich dort einigermaßen verständlich findet.

AG sagte mir: Wo liegen die Backups, wie kann man sie einspielen und was macht man, wenn dabei Fehler auftreten. Zu beschreiben, wie man Backups einspielt - das ist in der Tat Routing und dürfte in der Tat überall beschrieben sein. Ist aber auch nur eine Zeile Code. Aber was im Fall von möglichen Fehlern zu tun ist, ist eben jedes Know-how von dem ich spreche. Und das ist keine Routine, sondern Erfahrung und Spezialwissen.

Zitat (von Harry van Sell):
Ich sehe keine Pflicht dazu, das so detailliert zu beschrieben - zumindest nicht im Urlaub.


Das Problem ist, dass AG halt verlangt, dass ich im Urlaub komplett ersetzbar gemacht werde, eben weil ich ja nicht erreichbar sein sollte/darf. Natürlich kann ich ihn jetzt ins kalte Wasser fallen lassen und sagen, Pech: ich habe schon Urlaub. Nur was kann ich mir dann anhören, wenn ich wieder komme?

Ich habe jetzt seit fast einer Woche Urlaub und 27 ungelesene Mails, die direkt an mich gerichtet sind, obwohl ich eine Abwesenheitsmitteilung drin habe, die vor dem Versand angezeigt wird.



-- Editiert von User am 25. Dezember 2023 22:34

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18800 Beiträge, 10169x hilfreich)

Zitat (von mmarschner):
Können Ihre Mitarbeiter den Keilriehmen beim Firmenwagen wechseln?

Klar - wir sind ein sehr großer Betrieb. Und die, die für den Fuhrpark zuständig sind, wechseln auch Keilriemen. Dafür wird nicht in die Werkstatt gefahren. Wäre viel zu teuer.

Könnte das Problem sein, dass Sie anderen Mitarbeitern das nicht zutrauen?

Als ich meinen Job angefangen habe, kam ich auch frisch von der Uni.
Und das erste Aha-Erlebnis war das Aufeinandertreffen von Hochschulstudium (ich) und Mitarbeitern, die "nur" eine Fachschulausbildung haben, aber dafür 20 Jahre Berufserfahrung aus der Praxis und deshalb jedes Einzelteil jedes Geräts persönlich kennen.


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von mmarschner):
Nur was kann ich mir dann anhören, wenn ich wieder komme?

Nichts - wenn man entsprechend mitteilt.

Ich würde dem Chef einfach mitteilen, dass seine Inkompetenz und sein Versagen in der innerbetrieblichen Organisation alleine seine Schuld ist und das man das als AN nicht die Unfähigkeit der Führung ausbaden muss und auch nicht ausbaden wird. Und das man sein Gewinsel darüber sich nicht weiter anhören wird und das man da auch keinerlei Diskussion mehr führen wird.
Und wenn er weite rumheult drehe ich mich um gehe einfach bzw. ignoriere ihn.



Zitat (von mmarschner):
Das Problem ist, dass AG halt verlangt, dass ich im Urlaub komplett ersetzbar gemacht werde, eben weil ich ja nicht erreichbar sein sollte/darf.

Darf er ja, aber sehe #3.
Sein Versagen ist nicht Dein Problem, also mache es nicht zu Deinem Problem, höre auf es als Dein Problem zu sehen.



Zitat (von mmarschner):
und 27 ungelesene Mails

Es werden mehr werden, bis zum Urlaubsende im Februar.



Zitat (von mmarschner):
Wo liegen die Backups,

Auf Laufwerk XYZ / im Schrank XYZ.



Zitat (von mmarschner):
wie kann man sie einspielen

Siehe Handbuch Seite 53 - 246.



Zitat (von mmarschner):
und was macht man, wenn dabei Fehler auftreten.

A) Handbuch Seite 287 -595
B) Hersteller kontaktieren, Telefonnummer 937474, E-Mail support@...., Supportforum ...
C) externen Spezialisten suchen und beauftragen


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19919 Beiträge, 7229x hilfreich)

@harry: es zeigt sich oder hat sich doch schon gezeigt, dass @mmarschner keine arbeitsrechtliche Erörterung führen will und schon gar keine lösungsorientierte, sondern dass er sich suhlt in der 'erlittenen Ungerechtigkeit' seines jungen Arbeitnehmer-Daseins.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
DerNeueNutzer
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von mmarschner):
Der AG verlangt nun von mir, meine kompletten Aufgaben schrittweise in einem solchen zu dokumentieren, dass sie auch von nicht-wissenschaftliches Personal durchgeführt werden könnte.


Nur noch mal ganz kurz:
Der Arbeitgeber hat es versemmelt, rechtzeitig im Rahmen des Krisenmanagements sich um dieses Problem zu kümmern, welche Du nun im (Erholungs-!) Urlaub ausbaden sollst.

Was lernt der AG daraus? Er hat alles richtig gemacht, hat doch so funktioniert. Beim nächsten mal wirst Du hören, dass Du beim letzten mal das doch auch gemacht hast und wo denn dieses mal das Problem liegt.

0x Hilfreiche Antwort

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