Urlaubsunterbrechung rechtens

31. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Habakuk
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)
Urlaubsunterbrechung rechtens

Hallo Forianer,

angenommen man hat einen Urlaubsantrag gestellt vom 12. Sept. bis einschl. 3. Oktober. Nun will der AG diesen zwar genehmigen, aber aussschließlich des 25. Sept.,da dann eine Messe stattfindet. Es ist eine Reise geplant vom 15. bis 30.Sept.

Frage also, kann man für den 25. (Sonntag) Arbeit anordnen und muss der Urlaub unterbrochen werden, d.h. man kann dann nicht verreisen?

Reicht die Messe als "dringendes betriebliches Ereignis" in Sachen §7.1 BurlG wenn genügend andere da sind, denen der Dienst angeordnet werden könnte?

Gruß
Habakuk

-----------------
"Lächeln ist die schönste Art, dem Gegner die Zähne zu zeigen!"

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

Ihr Arbeitgeber kann die Genehmigung Ihres Urlaubsantrags nicht an solche Bedingungen knüpfen.
Eine arbeitgeberseitig angeordnete "Urlaubsunterbrechung" kommt auch nicht in Frage.
Entweder der Urlaubs wird genehmigt oder eben nicht.

Sicherlich kann die Messe ein dringender betrieblicher Belang sein. Und wieviel "genügend andere" sind ist meines Erachtens eine unternehmerische Entscheidung.

Wann haben Sie denn den Urlaub beantragt und die Reise geplant?
Bekanntlich fallen ja auch Messetermine nicht plötzlich und unerwartet wie ein Sommergewitter vom Himmel.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Habakuk
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo und danke @nachtmieze

der Urlaub sei Ende Juli beantragt worden, als die Reise geplant wurde. Dem Mitarbeiter war zu dem Zeitpunkt weder die Messe noch die Teilnahme des AG daran bekannt.

Es sollen insgeamt 3 Mitarbeiter an der Messe teilnehmen, der Betrieb hat insgesamt ca. 65 Mitarbeiter.

Habakuk

-----------------
"Lächeln ist die schönste Art, dem Gegner die Zähne zu zeigen!"

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

Dem Mitarbeiter sollte aber schon klar sein, dass er eine Reise erst buchen sollte, wenn sein Urlaub genehmigt ist? Sonst bleibt er bei fehlender Urlaubsgewährung ggf. auf den Reisekosten sitzen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Habakuk
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)

Ist klar, ohne schriftlich Genehmigung wird nichts gemacht.

Sollte der Urlaub ohne die Unterbrechung nicht genehmigt werden, wird gar keiner angetreten.Ich denke der AG kann den AN nicht zwingen, einen Teil des Urlaubs dann zu nehmen.

Damit dürfte es sich um die Nichtgewährung aus betrieblichen Gründen handeln und die Urlaubstage wären demzufolge ins neue Jahr zu übertragen da eine andere Gewährung lt. AG auch nicht möglich ist wegen bereits genehmigter Urlaube anderer Mitarbeiter.Der Urlaub sollte ja gerade dann genommen werden, damit keine alten Urlaubstage ins neue Jahr mitgenommen werden.

Das BUrlG ist ziemlich eindeutig, sowohl was die zusammenhängede Gewährung als auch das Verschieben wegen betrieblicher Gründe. Da wird der AG sich wohl entscheiden müssen.

Danke für die Antworten!

-----------------
"Lächeln ist die schönste Art, dem Gegner die Zähne zu zeigen!"

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen